hier: Beschluss des Konzeptes
Beschlussvorschlag
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Aktualisierungen, Ergänzungen und Änderung
zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und den Endbericht des
Konzeptes zur Kenntnis und beschließt das Konzept im Sinne eines
Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch
(BauGB).
Sachdarstellung :
Das
aktualisierte ISEK wird in der Sitzung in Form eines Vortrages vorgestellt.
Im Folgenden werden die wesentlichen
Änderungen, die am ISEK seit der letzten Vorstellung des Konzeptes im Ausschuss
für Stadtentwicklung am 14.06.2016 vorgenommen wurden, dargelegt.
Anpassung an das Einzelhandelskonzept
Die Aufstellung des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes 2025 (ISEK) ist abhängig vom in Aufstellung
befindlichen Einzelhandelskonzept, da dieses für zentrale Flächen in der
Innenstadt Aussagen trifft, inwiefern eine Nutzung durch Einzelhandel zulässig
ist oder nicht. Davon sind die Planungen und Funktionszuweisungen im ISEK
abhängig. Das ISEK wurde entsprechend an den Entwurf des
Einzelhandelskonzeptes, der dem ASE am 05.09., am 21.09. sowie dem Rat am 26.09.
vorgestellt wurden, angepasst.
Änderungen daraus haben sich insbesondere für
den Bereich Mennonitenstraße (Wemmer & Janssen) ergeben. Hier besteht der
politische Wunsch nach der Ansiedlung eines Fachmarktzentrums. Der
entsprechende Projektbogen im ISEK umfasst wie ursprünglich vorgesehen die
Zielrichtung eines Wohn- und Dienstleistungsstandortes sowie alternativ die
Ansiedlung eines Fachmarktzentrums mit eingeschränktem Einzelhandelsbesatz. Aus
der Brache soll in jedem Fall in Zusammenhang mit der Kreisverkehrsplanung ein
funktionaler und attraktiver Stadteingang werden.
Wichtigstes
Ziel des Einzelhandelskonzeptes ist die Stärkung der „Hauptlage“ Kaßstraße und
Neumarkt. Die Steinstraße soll eine ergänzende Funktion für die Hauptlage
übernehmen (Nebenlage). Dies bedeutet, dass hier neben Einzelhandel vor allem
auch Dienstleistungen, Verwaltung und Wohnen verortet sind. Die ursprüngliche
Idee, eine ISG (Interessens- und Standortgemeinschaft) für die Steinstraße
einzurichten, wird demnach nicht weiterverfolgt. Umso mehr rückt die
Einrichtung einer ISG für die obere Kaßstraße in den Fokus, um hier die künftig
mehr frequentierte Lauflage zu stärken. Auch die Aufwertung des kleinen Löwen
gewinnt stärker an Bedeutung.
Förderzusage „de Wette Telder“
Aktualisierung der Förderangaben für „de
wette Telder“, da für das Projekt in der Zwischenzeit eine Förderzusage aus der
Förderung „Investitionspaket Soziale
Integration im Quartier NRW 2017“ eingegangen ist. Das Projekt kann nicht mehr
durch Städtebaufördermittel gefördert werden. Das Gebäude soll als
Quartierstreffpunkt genutzt werden. Die im ISEK vorgeschlagenen Berater
(Stadtteilarchitekt, Citymanagement, usw.) können im Wette Telder verstandortet
werden.
Neues Projekt „Schule im Quartier“
Ausweitung des ursprünglichen angedachten
Projekts „Schulwegesicherung Innenstadt“ auf einen neuen Projektbogen „Schule
im Quartier“.
Hierbei geht es um eine optimale Einbindung
der Schule in ihr Umfeld, also neben der Schulwegesicherung sollen dabei auch
Aspekte wie die Aufenthaltsqualität in der Umgebung für die Schüler spielen.
Ggf. können auch Fördermittel für die Schulhofgestaltung eingesetzt
werden.
Entfall Projekt Alter Markt
Das
ursprünglich angedachte Projekt „Aufwertung des Alten Markts als Schnittstelle
zwischen der Rheinpromenade und den Geschäftsstraßen“ muss entfallen.
In der
Vorprüfung wurden die von der Feuerwehr benötigten Fahr-, Bewegungs- und
Aufstellflächen ermittelt. Das Ergebnis zeigt: Es verbleibt kaum Fläche, die
für eine Aufwertung mit Mobiliar oder Spielgeräten zur Verfügung stehen würde.
Auf der verbleibenden Fläche wurde eine Sondernutzungs-Erlaubnis für
Außengastronomie der ansässigen Shisha-Bar erteilt. Dem Ziel des ursprünglichen
Projektbogens, die Belebung des Alten Marktes, trägt die Nutzung der Fläche als
Außengastronomie Rechnung.
Städtebaulicher
Wettbewerb
Ursprünglich war ein
städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb für die Geschäftsstraßen und
zentrale Plätze in der Innenstadt vorgesehen. Nun sollen für die zwei zu
gestaltenden Orte, die wichtigen Charakter als Stadteingänge besitzen
(Geistmarkt und Kleiner Löwe) einzelne Wettbewerbe durchgeführt werden.
Hintergrund ist der, dass dabei jeweils der Fokus auf einzelne Plätze gelegt
werden kann. Die Geschäftsstraßen sind erst kürzlich umgestaltet worden und
noch mit einer Zweckbindung belegt. Aufgrund dessen wurde das Projekt
„Gestaltung der Geschäftsstraßen“ geändert in „Ergänzende Gestaltungs- und
Spielobjekte in den Geschäftsstraßen“. Sowohl der Alte Markt als auch der
Nonnenplatz sind ebenfalls mit einer Zweckbindung belegt und bereits in anderen
Projekten aufgegangen (Schule im Quartier, Außengastronomie). Die Wettbewerbe
dienen als „Starterprojekte“, also Projekte die unmittelbar im Jahr 2018
beginnen.
Da ein Erwerb des Steintor-Geländes noch nicht
feststeht, wird die Fläche nicht in den Wettbewerb zum Geistmarkt einbezogen.
An der Zielrichtung zur Schaffung eines attraktiven Stadteingangs mit Flächen
für die Kirmes, Parkplätzen und Wohnmobilstellplätzen wird festgehalten.
Hinweis:
Der Bericht wurde
im Nachgang zur Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 10.10.2017 in
folgenden Punkten geändert:
- Anpassung der Erläuterungen zu 3.3.5
Bahnübergangs-Beseitigungskonzept:
Gemäß
Ratsbeschluss ist eine EÜ ohne Nebenanlage und eine EÜ-F in Höhe des Löwentores
vorgesehen (S. 44).
- Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung besteht ggf. die
Möglichkeit, die Platzfläche bei der Neugestaltung des Neumarktes in die
Förderung einzubeziehen. Die Kosten wurden daher in Platzfläche und
Parkplatzfläche/Neuer Steinweg getrennt. Im Falle einer Förderung ist die
Rückzahlung noch offener Restbeträge aus der alten Fördermaßnahme
notwendig. (S. 100 und Projektliste A4.2)
- Das Projekt De wette Telder wurde dem Handlungsfeld A zugeordnet
(B7-> A6). In der Projektliste ist nun die Projektlaufzeit 2017-2021
angegeben.
- In der Projektliste wurde die Projektlaufzeit der Startermaßnahme
„Neugestaltung kleiner Löwe“ angepasst.
Zum weiteren Vorgehen
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses kann der
Förderantrag für das ISEK bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht
werden. Frist für die Einreichung ist der 01.12.2017.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01,
Sachkonto 54290000
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.
Peter Hinze
Bürgermeister