Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
- nimmt die in der Begründung dargelegte
Notwenigkeit zur Anpassung der Abfallentsorgungssatzung zur Kenntnis und
- beschließt die als Anlage 1
gekennzeichnete 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
der Stadt Emmerich am Rhein vom 19.12.1997
Sachdarstellung :
Das Stadtgebiet ist zur Durchführung der Abfallentsorgung der in 5
Abfuhrbezirke gegliedert, die wiederum in die Unterbezirke A und B unterteilt
sind.
Vor zwei Jahren wurde die Bezeichnung nach Wochentagen aufgehoben.
Stattdessen wurden Ziffern von 1 – 5 vergeben. Die Unterteilung in die
Unterbezirke A und B wurde beibehalten.
Jeder Bezirk erhielt bisher auch einen „eigenen“ Abfuhrkalender. Dies
stammt noch aus früheren Jahren, als jeder Bezirk auch seine „eigenen“
Abfuhrtage hatte.
Im Laufe der Jahre sind die Tourenplanlungen immer mehr gestrafft und
Abfuhrbezirke für einzelne Abfallfraktionen zusammengelegt worden. Durch die
Ausschreibungen des „Grünen Punkt“ im Bereich der „gelben Säcke“ und der
Glasabfuhr weicht der Entsorger bezüglich dieser Fraktionen schon einmal von
dem Entsorger, der Rest-, Bioabfall und Papier im Stadtgebiet abfährt, ab.
Inzwischen gibt es keinen Bezirk mehr, in dem alle Abfallarten an einem
Wochentag abgefahren werden. Deswegen wurde auch die Wochentag-Benennung
aufgegeben.
Im kommenden Jahr wird es nur noch einen Abfuhrkalender für alle 10
Bezirke geben. Im die Darstellung in diesem Kalender eindeutiger zu machen,
werden sich die Bezirksbezeichnungen noch einmal ändern. Es wird auch weiterhin
insgesamt 10 Bezirke geben, auch in der Zuordnung gibt es keine Änderungen. Die
Bezirke sollen zukünftig jedoch mit den Ziffern eins bis zehn bezeichnet
werden. Die Unterteilung in die Unterbezirke A und B fällt weg. Die Änderung
stellt sich wie folgt dar:
bisher zukünftig
1 A
1
2 A 2
3 A 3
4 A 4
5 A 5
1 B 6
2 B 7
3 B 8
4 B 9
5 B 10
Der § 21 Abfuhrbezirke in der
Abfallentsorgungssatzung muss daher im Rahmen einer Nachtragssatzung geändert
werden. Ebenso muss die Anlage 3 zur Satzung mit der Zuordnung der Straßen zu
Abfuhrbezirken geändert werden.
Die Änderung des § 21 ist nachfolgend
dargestellt:
§ 21 Abfuhrbezirke
bisher zukünftig
Zur Durchführung der Abfallentsorgung Zur
Durchführung der Abfallentsorgung Ist das Stadtgebiet in 5 Abfuhrbezirke ist
das Stadtgebiet in 10 Abfuhrbezirke
unterteilt. Jeder einzelne Abfuhrbezirk unterteilt.
ist wiederum in einen Unterbezirk „
A“ und „B“. unterteilt.
Die straßenmäßige
Einteilung der Bezirke Die
straßenmäßige Einteilung der Be-
Ist als
Anlage 3 Bestandteil dieser Satzung zirke
ist als Anlage 3 Bestandteil dieser Satzung.
Die Betriebsleitung schlägt
daher vor, die als Anlage 1 gekennzeichnete 6. Nachtragssatzung zur
Abfallentsorgungssatzung zu beschließen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gruyters
Betriebsleiter