Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
- nimmt die in der Begründung dargelegte
Anpassung in der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle der Stadt
Emmerich am Rhein zur Kenntnis und
- beschließt die als Anlage 1
gekennzeichnete Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle.
Sachdarstellung :
Mit
dem Betrieb der Sperrgutannahmestelle auf dem Betriebsgelände der Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein, soll den Bürgern der Stadt Emmerich am Rhein die Möglichkeit
gegeben werden, möglichst viele Abfälle an einem Ort entsorgen zu können.
Bisher
wurden Dämmmaterialen als Restabfall angenommen. Die Abrechnung erfolgte nach
Gewicht. Inzwischen haben sich die Entsorgungskriterien für Dämmmaterialien geändert.
Sie müssen gesondert in BigBags verpackt werden, bevor sie entsorgt werden
können. Daher wird die Position „Dämmmaterialen“ aus der Liste der Abfälle, die
wie Restabfall abgerechnet werden, entfernt. Stattdessen erfolgt zukünftig eine
Abrechnung nach „Stückpreis“ je angenommenen 120-Liter-Sack.
Da
schon seit längerem auch Autoreifen für einen Stückpreis angenommen werden und
in der Nachweihnachtszeit Tannenbäume, werden diese jetzt auch in die
Benutzungsordnung aufgenommen.
Die
Gebührenhöhe richtet sich nach den jeweiligen Entsorgungskosten.
Im
Anschluss an die Liste der sonstigen Abfälle, die über die Gewichtsgebühr für
Restabfälle von 0,20 €/Kg entsorgt werden können, wird folgender Absatz
eingefügt:
Darüber
hinaus werden folgende Abfälle gegen eine Gebühr angenommen:
-
Dämmstoffe, verpackt in 120-Liter-Säcke pro
Sack 4,00 €
-
Autoreifen (nur von PKW) pro
Reifen 5,00 €
-
Tannenbäume pro
Baum 1,60 €
Die Betriebsleitung empfiehlt
den Ausführungen in der Begründung zu folgen und die als Anlage 1
gekennzeichnete Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle zu beschließen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Gruyters
Betriebsleiter