Betreff
Neufassung der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
70 - 16 1298/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

  1. nimmt die in der Begründung dargelegte Anpassung in der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle der Stadt Emmerich am Rhein zur Kenntnis und
  2. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle.

Sachdarstellung :

 

Mit dem Betrieb der Sperrgutannahmestelle auf dem Betriebsgelände der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein, soll den Bürgern der Stadt Emmerich am Rhein die Möglichkeit gegeben werden, möglichst viele Abfälle an einem Ort entsorgen zu können.

Bisher wurden Dämmmaterialen als Restabfall angenommen. Die Abrechnung erfolgte nach Gewicht. Inzwischen haben sich die Entsorgungskriterien für Dämmmaterialien geändert. Sie müssen gesondert in BigBags verpackt werden, bevor sie entsorgt werden können. Daher wird die Position „Dämmmaterialen“ aus der Liste der Abfälle, die wie Restabfall abgerechnet werden, entfernt. Stattdessen erfolgt zukünftig eine Abrechnung nach „Stückpreis“ je angenommenen 120-Liter-Sack.

 

Da schon seit längerem auch Autoreifen für einen Stückpreis angenommen werden und in der Nachweihnachtszeit Tannenbäume, werden diese jetzt auch in die Benutzungsordnung aufgenommen.

Die Gebührenhöhe richtet sich nach den jeweiligen Entsorgungskosten.

 

Im Anschluss an die Liste der sonstigen Abfälle, die über die Gewichtsgebühr für Restabfälle von 0,20 €/Kg entsorgt werden können, wird folgender Absatz eingefügt:

 

Darüber hinaus werden folgende Abfälle gegen eine Gebühr angenommen:

-       Dämmstoffe, verpackt in 120-Liter-Säcke                 pro Sack         4,00 €

-       Autoreifen (nur von PKW)                                          pro Reifen       5,00 €

-       Tannenbäume                                                             pro Baum        1,60 €

 

Die Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu folgen und die als Anlage 1 gekennzeichnete Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle zu beschließen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter