Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein
- nimmt die Begründung zu den Änderungen in der Straßenreinigung zur
Kenntnis und
- beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 11. Nachtragssatzung
zur Satzung über die
Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein vom
13.12.2006.
Sachdarstellung :
A) Hinweis auf öffentliche
Last
Wie bereits in der Vorlage zu Top 6 „Änderung verschiedener Satzungen
zur Anpassung an das KAG“ ausgeführt, ruhen gemäß § 6 Absatz 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG
NRW) „Grundstücksbezogene
Benutzungsgebühren als öffentliche Last auf dem Grundstück“.
Die aktuelle Rechtsprechung verlangt, dass sich für die Anwendung des §
6 Abs. 5 KAG NRW aus der städtischen Satzung selbst eine klar
grundstücksbezogene Ausgestaltung der kommunalen Benutzungsgebühr ergeben muss.
Auch in der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein muss daher der § 7
Gebührenpflicht um diesen Passus erweitert werden. In der Praxis bedeutet das, dass grundstücksbezogene
kommunale Abgaben auch in einem Insolvenzverfahren vorrangig zu bedienen sind.
Folgende Änderung (grau hinterlegt) soll vorgenommen werden:
5. In der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenrei-
nigungsgebühren
in der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.
Dezember 2006
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
§ 7
Gebührenpflichtige
(1)
Gebührenpflichtig ist der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des erschlossenen
Grundstücks. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.
(2) Im Fall eines Eigentumswechsels ist der neue Eigentümer vom
Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats gebührenpflichtig.
(3) Die Gebührenpflichtigen haben alle für die Errechnung der
Gebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen und zu dulden, dass Beauftragte
der Gemeinde das Grundstück betreten, um die Bemessungsgrundlagen festzusetzen
oder zu überprüfen.
(4) Die Straßenreinigungs- und die
Winterwartungsgebühr ist eine grundstücksbezogene Gebühr und ruht als
öffentliche Last auf dem Grundstück.
B) Änderung des Straßenverzeichnisses als Anhang zur
Straßenreinigungssatzung
Darüber hinaus ist auch
eine Anpassung des
Straßenverzeichnisses notwendig.
Es hat vermehrt Anfragen der
Anwohner der Irmgardisstraße in Elten gegeben, ob die Irmgardisstraße nicht
dauerhaft in den Kehrplan aufgenommen werden kann. Bisher wurden die
Irmgardisstraße und auch die Maria-Sophia-Straße in Elten im Rahmen der Verkehrssicherung
sporadisch gereinigt. Durch den oberhalb liegenden Wald und das starke Gefälle
kommt es vermehrt zu stärkeren Verschmutzungen. Nach einer Beobachtungszeit
wird es nun für sinnvoll erachtet, diese beiden Straßen dauerhaft in den Kehrplan
aufzunehmen und wöchentlich zu reinigen.
Durch Veränderung in der
Busroute ist es nicht mehr nötig den Straßenabschnitt der Speelberger Straße
von Weseler Straße bis zum Kapellenberger Weg im Winterdienstplan zu führen.
Bisheriger Eintrag:
Kennzahl |
Straßenbezeichnung |
Reinigungs- klassen |
Reinigungs-häufigkeit |
Winter-dienst |
||
|
00297 |
1 |
Irmgardisstraße |
R 0 |
-- |
W 1 |
|
00318 |
1 |
Maria-Sophia-Straße |
R 0 |
-- |
W 1 |
|
00589 |
|
Speelberger Straße |
|
|
|
|
|
2 |
Dederichstraße
bis Weseler Straße |
R 2 |
2 x |
W 1 |
|
|
1 |
Weseler Straße
bis Kapellenberger Weg |
R 0 |
-- |
W 1 |
|
|
1 |
Kapellenberger
Weg bis Steinacker Weg |
-- |
-- |
-- |
Das Straßenverzeichnis erhält somit folgende Fassung:
Kennzahl |
Straßenbezeichnung |
Reinigungs- klassen |
Reinigungs-häufigkeit |
Winter-dienst |
||
|
00297 |
1 |
Irmgardisstraße |
R 1 |
1 x |
W 1 |
|
00318 |
1 |
Maria-Sophia-Straße |
R 1 |
1 x |
W 1 |
|
00589 |
|
Speelberger Straße |
|
|
|
|
|
2 |
Dederichstraße
bis Weseler Straße |
R 2 |
2 x |
W 1 |
|
|
1 |
Weseler Straße
bis Kapellenberger Weg |
R 0 |
-- |
W 0 |
|
|
1 |
Kapellenberger
Weg bis Steinacker Weg |
-- |
-- |
-- |
Die Betriebsleitung schlägt vor die oben beschriebenen Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 11. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 13. Dezember 2006 zu beschließen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschatsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gruyters
Betriebsleiter