Betreff
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.12.2006; hier: 11. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 16 1300/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

  1. nimmt die Begründung zu den Änderungen in der Straßenreinigung zur Kenntnis und
  2. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die

Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.12.2006.

Sachdarstellung :

 

A) Hinweis auf öffentliche Last

Wie bereits in der Vorlage zu Top 6 „Änderung verschiedener Satzungen zur Anpassung an das KAG“ ausgeführt, ruhen gemäß  § 6 Absatz 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)  „Grundstücksbezogene Benutzungsgebühren als öffentliche Last auf dem Grundstück“.

 

Die aktuelle Rechtsprechung verlangt, dass sich für die Anwendung des § 6 Abs. 5 KAG NRW aus der städtischen Satzung selbst eine klar grundstücksbezogene Ausgestaltung der kommunalen Benutzungsgebühr ergeben muss.

Auch in der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein muss daher der § 7 Gebührenpflicht um diesen Passus erweitert werden.  In der Praxis bedeutet das, dass grundstücksbezogene kommunale Abgaben auch in einem Insolvenzverfahren vorrangig zu bedienen sind.

 

 

Folgende Änderung (grau hinterlegt) soll vorgenommen werden:

 

5. In der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenrei-

     nigungsgebühren in der Stadt Emmerich am Rhein vom 13. Dezember 2006

     (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

 

§ 7
Gebührenpflichtige

 

(1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des erschlossenen Grundstücks. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.


(2) Im Fall eines Eigentumswechsels ist der neue Eigentümer vom Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats gebührenpflichtig.


(3) Die Gebührenpflichtigen haben alle für die Errechnung der Gebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen und zu dulden, dass Beauftragte der Gemeinde das Grundstück betreten, um die Bemessungsgrundlagen festzusetzen oder zu überprüfen.

 

(4) Die Straßenreinigungs- und die Winterwartungsgebühr ist eine grundstücksbezogene Gebühr und ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.

 

 

 

B) Änderung des Straßenverzeichnisses als Anhang zur Straßenreinigungssatzung

Darüber hinaus ist auch eine Anpassung des Straßenverzeichnisses notwendig.

 

Es hat vermehrt Anfragen der Anwohner der Irmgardisstraße in Elten gegeben, ob die Irmgardisstraße nicht dauerhaft in den Kehrplan aufgenommen werden kann. Bisher wurden die Irmgardisstraße und auch die Maria-Sophia-Straße in Elten im Rahmen der Verkehrssicherung sporadisch gereinigt. Durch den oberhalb liegenden Wald und das starke Gefälle kommt es vermehrt zu stärkeren Verschmutzungen. Nach einer Beobachtungszeit wird es nun für sinnvoll erachtet, diese beiden Straßen dauerhaft in den Kehrplan aufzunehmen und wöchentlich zu reinigen.

Durch Veränderung in der Busroute ist es nicht mehr nötig den Straßenabschnitt der Speelberger Straße von Weseler Straße bis zum Kapellenberger Weg im Winterdienstplan zu führen.

 

 

Bisheriger Eintrag:

Kennzahl

Straßenbezeichnung

Reinigungs-  klassen

Reinigungs-häufigkeit

Winter-dienst

 

00297

1

Irmgardisstraße

R 0

--

W 1

 

00318

1

Maria-Sophia-Straße

R 0

--

W 1

 

00589

 

Speelberger Straße

 

 

 

 

 

2

   Dederichstraße bis Weseler Straße

R 2

2 x

W 1

 

 

1

   Weseler Straße bis Kapellenberger Weg

R 0

--

W 1

 

 

1

   Kapellenberger Weg bis Steinacker Weg

--

--

--

 

 

Das Straßenverzeichnis erhält somit folgende Fassung:

Kennzahl

Straßenbezeichnung

Reinigungs-  klassen

Reinigungs-häufigkeit

Winter-dienst

 

00297

1

Irmgardisstraße

R 1

1 x

W 1

 

00318

1

Maria-Sophia-Straße

R 1

1 x

W 1

 

00589

 

Speelberger Straße

 

 

 

 

 

2

   Dederichstraße bis Weseler Straße

R 2

2 x

W 1

 

 

1

   Weseler Straße bis Kapellenberger Weg

R 0

--

W 0

 

 

1

   Kapellenberger Weg bis Steinacker Weg

--

--

--

 

Die Betriebsleitung schlägt vor die oben beschriebenen Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 11. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 13. Dezember 2006 zu beschließen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschatsplan  vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter