hier: Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt
1. den
anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das
Wirtschaftsjahr 2018 und
2. die
Vorabführung eines Betrages i. H. . 893.375,68 € an die Stadt Emmerich am Rhein
im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO
Sachdarstellung :
Gemäß § 14 Abs. 1 der EigVO hat
die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“
(KBE) jeweils zu Beginn eines Jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der
als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für das
Jahr 2018 ist nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt worden und spiegelt
gleichzeitig die erwartete Entwicklung des laufenden Wirtschaftsjahres 2017
wieder. Aus diesem Grund sind auch die nach derzeitigem Kenntnisstand sich
abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für das Jahr 2017 neben den eigentlichen
Planzahlen für das kommende Wirtschaftsjahr aufgeführt. Sie bilden insoweit
eine Aktualisierung des laufenden Wirtschaftsjahres und sind im anliegenden
Zahlenwerk als Nachtrag (NT 2017) gekennzeichnet. Darüber hinaus sind aus
Vergleichszwecken die Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss 2016 aufgeführt.
Der Entwurf des
Wirtschaftsplans 2018 soll in der Sitzung des Betriebsausschusses am 07.12.2017
insoweit beraten werden, dass er umgehend als Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter
geleitet werden kann. Stimmen die Mitglieder des Ausschusses dem Entwurf
mehrheitlich zu, kann die endgültige Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich
am Rhein am 19.12.2017 erfolgen.
Erstmalig ist die Aufstellung
des Wirtschaftsplans 2018 nicht mit Gebührenanpassungen in den Betriebszweigen
verbunden. Die vorangegangenen Änderungen der entsprechenden Satzungen waren
ausschließlich redaktioneller Art.
Zu 1.
Die wirtschaftliche Entwicklung
der KBE ist in erster Linie im Erfolgsplan
abzulesen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird das laufende Geschäftsjahr
insgesamt (siehe Gesamtplan) besser abschließen als geplant. Ursächlich hierfür
ist zum einen die Tatsache, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit der
Verabschiedung des Haushaltes 2017 den Budgetansatz für den Bauhof im
Nachhinein um 280 T€ aufgestockt hat. Bei der Verabschiedung des
Wirtschaftsplans 2017 war diese Entwicklung noch nicht abzusehen.
Zum anderen ist es im
Betriebszweig Abwasser im Bereich
der Großeinleiter zu unerwarteten Mehreinnahmen gekommen. Nach den derzeitigen
Hochrechnungen werden Ende des laufenden Jahres alle
Gebührenausgleichsrücklagen der Betriebszweige positiv ausgewiesen werden
können. Dies bedeutet, dass auf diese Mittel bei der Gebührenkalkulation für
2018 zurückgegriffen werden kann, so dass Gebührenanpassungen unterbleiben
können.
Insgesamt wird das
Gesamtergebnis der KBE für 2018 jedoch um 260 T€ schlechter ausfallen als in
diesem Jahr.
Der spartenübergreifende
Bereich der Verwaltung verzeichnet
eine Kostensteigerung von 9 %. Hier steigt der Personalaufwand in Folge der
vorübergehenden Doppelbesetzung der Betriebsleiterstelle um einmalige 12,8 %.
Der Betriebszweig Abwasser ist naturgemäß mit einem
Gesamtvolumen von ca.
12 MIO € maßgeblich für das Gesamtergebnis der KBE verantwortlich. Nur hier
werden bilanzielle Überschüsse erwirtschaftet.
2017 ist es in dieser Sparte zu
Mehreinnahmen im Bereich der Großeinleiter gekommen.
Diese Mehreinnahmen sind jedoch nach den Regularien des KAG vorwiegend in die Gebührenausgleichsrücklage
einzustellen und gebührenmindernd für spätere Jahre einzusetzen.
Für 2018 ist jedoch davon
auszugehen, dass die bereits für 2017 prognostizierte Reduzierung der
Abwassermengen und Schmutzfrachten im Bereich der Großeinleiter auch
stattfinden wird. Bei nahezu unveränderten Fixkosten wäre daher eine
Gebührenanpassung unabwendbar gewesen, wenn nicht auf die Mittel in der
Gebührenausgleichsrücklage zurückgegriffen werden konnte.
Ansonsten verläuft die
Kostenentwicklung in diesem Bereich analog der Teuerungsrate. Allerdings wird
erstmalig seit vier Jahren die TWE GmbH ihr Betriebsführungsentgelt um 2,47 %
anheben.
Bei der Fäkalienabfuhr sind in den letzten Jahre Überschüsse entstanden,
die in 2014 zu einer Gebührensenkung führten, welche auch weiterhin Bestand
haben wird.
Aus im Betriebszweig Straßenreinigung sind gegenüber dem
Vorjahr keine Veränderungen zu erwarten. Nach wie vor reichen die in der
Gebührenausgleichsrücklage aufgelaufenen Mittel aus, die für 2016 vorgenommene
Gebührensenkung weiterhin fort zu führen.
Auch die Situation im
Betriebszweig Abfallentsorgung ist
äußerst erfreulich. Durch eine europaweite Ausschreibung konnten die Kosten für
die Abfuhr nachhaltig gesenkt werden. Dies führte 2013 und 2014 jeweils zu
Gebührensenkungen. Da sich für 2017 die Kosten für die Abfallverbrennung um
21,2 % verringerten, konnte zudem für 2017 nochmals eine Gebührensenkung
vorgenommen werden. Zwar hat ein regelmäßiger Abbau der zugehörigen
Gebührenausgleichrücklage in der Vergangenheit stattgefunden, jedoch haben
diese Senkungen auch für 2018 weiterhin Bestand. Damit sind die Belastungen des
Bürgers geringer als im Jahr 2001.
Ebenfalls erfreulich ist die
Entwicklung im Betriebszweig Friedhöfe. Strukturelle
Maßnahmen und Einsparungen haben dazu geführt, dass dieser Betriebszweig 2015
erstmalig wieder positiv abschließen konnte. Für 2017 konnte daher eine
Gebührensenkung vorgenommen werden, die die zum 01.01.2014 vorgenommene leichte
Anhebung der Friedhofsgebühr wieder rückgängig gemacht hat. Auch für 2018
reichen die Mittel in der Gebührenausgleichsrücklage aus, die Gebühr weiterhin
konstant zu halten.
Für die nicht aus Gebühren
finanzierten Betriebszweige Straßen- und
Grünflächenunterhaltung (Bauhof)
wurde in 2017 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vom Rat der Stadt Emmerich
am Rhein eine außerordentliche Erhöhung des Budgets um 280 T€ vorgenommen.
Damit wurde nicht nur der in den letzten Jahren zu verzeichnende Anstieg der
Kosten für die Entwässerung der öffentlichen Straßen und Plätze aufgefangen,
sondern auch eine zusätzliche Stelle für einen „Stadthausmeister“ geschaffen.
Für 2018 verbleibt es nach wie vor bei dem turnusmäßigen Anstieg von ca. 1% des
Gesamtvolumens in Anpassung an die allgemeine Teuerungsrate.
Ob diese Mittel jedoch
ausreichen werden, die Aufgaben der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu
erfüllen, muss noch abgewartet werden. Im anliegenden Wirtschaftsplan ist in
diesem Bereich noch ein Defizit ausgewiesen. Die Betriebsleitung wird bemüht
sein, durch die Realisierung von Einsparpotentialen hier einen Ausgleich herbei
zu führen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere hinsichtlich der
Kalkulation der Personalausgaben eine große Unsicherheit besteht. Da sich das
Personal für den Winterdienst ausschließlich hieraus rekrutiert, verbleiben die
Kosten auch in diesem Betriebszweig, wenn der „Winter“ wieder nicht stattfinden
wird. Über die vorzunehmenden Einsparungen wird der Betriebsausschuss zu
gegebener Zeit in Kenntnis gesetzt werden.
Zu 2.
Wie im Vorjahr auch, verändert
sich die Höhe der an die Stadt Emmerich am Rhein zu leistende
Eigenkapitalverzinsung um weitere 12 T€. Durch Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf und des Oberverwaltungsgerichts Münster zu diesem Thema, sah sich
die Betriebsleitung veranlasst, die Eigenkapitalverzinsung auf 6,45 % zu
reduzieren. Unter Anwendung der gleichen Tabellen und Vorschriften ergibt sich
für 2018 eine weitere Reduzierung auf
6,37 %, was einem Rückgang von 12 T€ entspricht.
Obwohl sich – wie ober erwähnt
– das Gesamtjahresergebnis der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein in 2018
gegenüber dem laufenden Kalenderjahr verschlechtern wird, ist es wirtschaftlich
vertretbar, eine Eigenkapitalverzinsung in der genannten Höhe vorzunehmen. Die
Vorabauszahlung der Eigenkapitalverzinsung ist im Umkehrschluss von § 10 EigVO
NRW zulässig, wenn keine Gefährdung des Betriebes durch die
Eigenkapitalausschüttung vorliegt. Dies ist für 2018 der Fall. Die
Vorabauszahlung bedarf jedoch gemäß § 26 Abs. 2 der EigVO einer gesonderten
Beschlussfassung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein und ist nach Vorlage des
Jahresabschlusses für das betreffende Wirtschaftsjahr vor dem Hintergrund des
dann feststehenden endgültigen Jahresergebnisses nochmals mit Blick auf die wirtschaftliche
Vertretbarkeit hin zu bestätigen oder gegebenenfalls abzuändern.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
.
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gruyters
Betriebsleiter