Betreff
Beratung des Wirtschaftsplanes der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Wirtschatsjahr 2018;
hier: Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
70 - 16 1301/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt

1.   den anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Wirtschaftsjahr 2018 und

2.   die Vorabführung eines Betrages i. H. . 893.375,68 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 14 Abs. 1 der EigVO hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ (KBE) jeweils zu Beginn eines Jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2018 ist nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt worden und spiegelt gleichzeitig die erwartete Entwicklung des laufenden Wirtschaftsjahres 2017 wieder. Aus diesem Grund sind auch die nach derzeitigem Kenntnisstand sich abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für das Jahr 2017 neben den eigentlichen Planzahlen für das kommende Wirtschaftsjahr aufgeführt. Sie bilden insoweit eine Aktualisierung des laufenden Wirtschaftsjahres und sind im anliegenden Zahlenwerk als Nachtrag (NT 2017) gekennzeichnet. Darüber hinaus sind aus Vergleichszwecken die Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss 2016 aufgeführt.

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2018 soll in der Sitzung des Betriebsausschusses am 07.12.2017 insoweit beraten werden, dass er umgehend als Beschlussempfehlung  an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet werden kann. Stimmen die Mitglieder des Ausschusses dem Entwurf mehrheitlich zu, kann die endgültige Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein am 19.12.2017 erfolgen.

Erstmalig ist die Aufstellung des Wirtschaftsplans 2018 nicht mit Gebührenanpassungen in den Betriebszweigen verbunden. Die vorangegangenen Änderungen der entsprechenden Satzungen waren ausschließlich redaktioneller Art.

 

Zu 1.

 

Die wirtschaftliche Entwicklung der KBE ist in erster Linie im Erfolgsplan abzulesen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird das laufende Geschäftsjahr insgesamt (siehe Gesamtplan) besser abschließen als geplant. Ursächlich hierfür ist zum einen die Tatsache, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit der Verabschiedung des Haushaltes 2017 den Budgetansatz für den Bauhof im Nachhinein um 280 T€ aufgestockt hat. Bei der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2017 war diese Entwicklung noch nicht abzusehen.

 

Zum anderen ist es im Betriebszweig Abwasser im Bereich der Großeinleiter zu unerwarteten Mehreinnahmen gekommen. Nach den derzeitigen Hochrechnungen werden Ende des laufenden Jahres alle Gebührenausgleichsrücklagen der Betriebszweige positiv ausgewiesen werden können. Dies bedeutet, dass auf diese Mittel bei der Gebührenkalkulation für 2018 zurückgegriffen werden kann, so dass Gebührenanpassungen unterbleiben können.

Insgesamt wird das Gesamtergebnis der KBE für 2018 jedoch um 260 T€ schlechter ausfallen als in diesem Jahr.

 

Der spartenübergreifende Bereich der Verwaltung verzeichnet eine Kostensteigerung von 9 %. Hier steigt der Personalaufwand in Folge der vorübergehenden Doppelbesetzung der Betriebsleiterstelle um einmalige 12,8 %.

 

Der Betriebszweig Abwasser ist naturgemäß mit einem Gesamtvolumen von ca.
12 MIO € maßgeblich für das Gesamtergebnis der KBE verantwortlich. Nur hier werden bilanzielle Überschüsse erwirtschaftet.

 

2017 ist es in dieser Sparte zu Mehreinnahmen im Bereich der Großeinleiter gekommen.
Diese Mehreinnahmen sind jedoch nach den Regularien des KAG vorwiegend in die Gebührenausgleichsrücklage einzustellen und gebührenmindernd für spätere Jahre einzusetzen.

Für 2018 ist jedoch davon auszugehen, dass die bereits für 2017 prognostizierte Reduzierung der Abwassermengen und Schmutzfrachten im Bereich der Großeinleiter auch stattfinden wird. Bei nahezu unveränderten Fixkosten wäre daher eine Gebührenanpassung unabwendbar gewesen, wenn nicht auf die Mittel in der Gebührenausgleichsrücklage zurückgegriffen werden konnte.

Ansonsten verläuft die Kostenentwicklung in diesem Bereich analog der Teuerungsrate. Allerdings wird erstmalig seit vier Jahren die TWE GmbH ihr Betriebsführungsentgelt um 2,47 % anheben.

Bei der Fäkalienabfuhr sind in den letzten Jahre Überschüsse entstanden, die in 2014 zu einer Gebührensenkung führten, welche auch weiterhin Bestand haben wird.

 

Aus im Betriebszweig Straßenreinigung sind gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen zu erwarten. Nach wie vor reichen die in der Gebührenausgleichsrücklage aufgelaufenen Mittel aus, die für 2016 vorgenommene Gebührensenkung weiterhin fort zu führen.

 

Auch die Situation im Betriebszweig Abfallentsorgung ist äußerst erfreulich. Durch eine europaweite Ausschreibung konnten die Kosten für die Abfuhr nachhaltig gesenkt werden. Dies führte 2013 und 2014 jeweils zu Gebührensenkungen. Da sich für 2017 die Kosten für die Abfallverbrennung um 21,2 % verringerten, konnte zudem für 2017 nochmals eine Gebührensenkung vorgenommen werden. Zwar hat ein regelmäßiger Abbau der zugehörigen Gebührenausgleichrücklage in der Vergangenheit stattgefunden, jedoch haben diese Senkungen auch für 2018 weiterhin Bestand. Damit sind die Belastungen des Bürgers geringer als im Jahr 2001.

Ebenfalls erfreulich ist die Entwicklung im Betriebszweig Friedhöfe. Strukturelle Maßnahmen und Einsparungen haben dazu geführt, dass dieser Betriebszweig 2015 erstmalig wieder positiv abschließen konnte. Für 2017 konnte daher eine Gebührensenkung vorgenommen werden, die die zum 01.01.2014 vorgenommene leichte Anhebung der Friedhofsgebühr wieder rückgängig gemacht hat. Auch für 2018 reichen die Mittel in der Gebührenausgleichsrücklage aus, die Gebühr weiterhin konstant zu halten.

 

Für die nicht aus Gebühren finanzierten Betriebszweige Straßen- und Grünflächenunterhaltung (Bauhof) wurde in 2017 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein eine außerordentliche Erhöhung des Budgets um 280 T€ vorgenommen. Damit wurde nicht nur der in den letzten Jahren zu verzeichnende Anstieg der Kosten für die Entwässerung der öffentlichen Straßen und Plätze aufgefangen, sondern auch eine zusätzliche Stelle für einen „Stadthausmeister“ geschaffen. Für 2018 verbleibt es nach wie vor bei dem turnusmäßigen Anstieg von ca. 1% des Gesamtvolumens in Anpassung an die allgemeine Teuerungsrate.

Ob diese Mittel jedoch ausreichen werden, die Aufgaben der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu erfüllen, muss noch abgewartet werden. Im anliegenden Wirtschaftsplan ist in diesem Bereich noch ein Defizit ausgewiesen. Die Betriebsleitung wird bemüht sein, durch die Realisierung von Einsparpotentialen hier einen Ausgleich herbei zu führen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere hinsichtlich der Kalkulation der Personalausgaben eine große Unsicherheit besteht. Da sich das Personal für den Winterdienst ausschließlich hieraus rekrutiert, verbleiben die Kosten auch in diesem Betriebszweig, wenn der „Winter“ wieder nicht stattfinden wird. Über die vorzunehmenden Einsparungen wird der Betriebsausschuss zu gegebener Zeit in Kenntnis gesetzt werden.

 

Zu 2.

 

Wie im Vorjahr auch, verändert sich die Höhe der an die Stadt Emmerich am Rhein zu leistende Eigenkapitalverzinsung um weitere 12 T€. Durch Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und des Oberverwaltungsgerichts Münster zu diesem Thema, sah sich die Betriebsleitung veranlasst, die Eigenkapitalverzinsung auf 6,45 % zu reduzieren. Unter Anwendung der gleichen Tabellen und Vorschriften ergibt sich für 2018 eine weitere Reduzierung auf  6,37 %, was einem Rückgang von 12 T€ entspricht.

Obwohl sich – wie ober erwähnt – das Gesamtjahresergebnis der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein in 2018 gegenüber dem laufenden Kalenderjahr verschlechtern wird, ist es wirtschaftlich vertretbar, eine Eigenkapitalverzinsung in der genannten Höhe vorzunehmen. Die Vorabauszahlung der Eigenkapitalverzinsung ist im Umkehrschluss von § 10 EigVO NRW zulässig, wenn keine Gefährdung des Betriebes durch die Eigenkapitalausschüttung vorliegt. Dies ist für 2018 der Fall. Die Vorabauszahlung bedarf jedoch gemäß § 26 Abs. 2 der EigVO einer gesonderten Beschlussfassung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein und ist nach Vorlage des Jahresabschlusses für das betreffende Wirtschaftsjahr vor dem Hintergrund des dann feststehenden endgültigen Jahresergebnisses nochmals mit Blick auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit hin zu bestätigen oder gegebenenfalls abzuändern.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

.

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter