Betreff
Höhenangleichung der Kerstenstraße / Baumannstraße in Praest (Berg) an die L 7 (ehem. B 8);
hier: Eingabe Nr. 14/2017 vom CDU-Ortsverband Praest
Vorlage
05 - 16 1307/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der CDU Ortsverband Emmerich beantragt die Umgestaltung der Kerstenstraße zwischen dem Ausbauende der Straßenüberführung Baumannstraße und der Reeser Straße (L7), er begründet dies mit seiner Auffassung nach erheblichen Verkehrsproblemen verursacht durch das zunehmenden Verkehrsaufkommen nach Fertigstellung der Straßenüberführung. 

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung :

 

  1. Verkehrsaufkommen

 

In 2009 fand eine Verkehrserhebung an den Bahnübergängen Schwarzer Weg bis Kerstenstraße statt.  Diese ergaben für die nachfolgenden BÜ jeweils Spitzenstundenwerte Kfz/h von:

 

BÜ Raiffeisenstraße               57

BÜ Sulenstraße                      23       

BÜ Kerstenstraße                   25

 

Da die Fertigstellung der SÜ (Straßenüberführung) Baumannstraße vor der den anderen Ersatzmaßnahmen stattfindet, ist mit einer Verlagerung der Verkehrsbelastung zu rechnen; dies ist begründet durch die langen Schließzeiten der BÜ im Bereich Praest. Bei einer sehr positiv angesetzten Annahme, dass die Hälfte der Nutzer der BÜ Raiffeisenstraße und Sulenstraße nunmehr die SÜ Baumannstraße nutzen, um die Wartezeit in Fahrtrichtung L7 zu verkürzen, ergibt sich eine Spitzenstundenbelastung (Stand 2009) von (57 + 23 ) / 2 + 25 = 65 Kfz/h. Dies bedeutet zwar eine mehr als Verdoppelung der Verkehrszahlen, dieser Wert  befindet sich jedoch immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau.

 

Im Zuge der Errichtung der SÜ Baumannstraße wurden nicht nur die Beleuchtung im Einmündungsbereich erneuert, sondern auch das Sichtfeld, hier Fahrtrichtung Emmerich, durch Entfernung des Strommastes optimiert. Das Sichtfeld in Fahrtrichtung Rees entspricht den Regelwerken.

 

Da die Fahrbahn mittels Rasengittersteine auf eine Breite von 5,50 m vergrößert wird und die maximal zulässige Geschwindigkeit auf der Baumannstraße zwischen L7 und Holländerdeich auf 50 km/h reduziert wird, ist keine Gefahrenquelle im Einmündungsbereich erkennbar.

 

 

  1. Unfallzahlen

 

Die Unfalldaten des Kreises Kleve werden bei der Kreispolizeibehörde Kleve gesammelt und ausgewertet. Auf Nachfrage teilt diese mit, dass die Unfalldaten des Einmündungsbereiches bis ins Jahr 2008 eingesehen wurden, aber in dieser Zeit kein Unfall stattgefunden hat.

Folglich hat hier seit 10 Jahren kein Unfall stattgefunden !

 

 

  1. Sitzung des Fachausschusses am 24.01.2017

 

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 24.01.2017 (Vorlage 05-16 0951/2016) wurde dieses Themenfeld beraten.

 

Aus den Erläuterungen dieser Vorlage wurde das Fazit gezogen, dass die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L7  bzw. einer Umgestaltung des Einmündungsbereiches zur Kerstenstraße erst nach Fertigstellung der Straßenüberführung und entsprechender Erfassung der Verkehrsmengen abschließend entschieden wird.   

 

 

  1. Verkehrszählungen

 

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes V 3/1 -Ersatzmaßnahme BÜ Grüne Straße- wurden durch die Stadt Emmerich am Rhein im Bereich der Bahnübergänge Broichstraße bis Sulenstraße Verkehrszählungen beauftragt. Diese wurden im November 2017 durchgeführt.

 

Hierauf aufbauend werden im Januar/Februar 2018, nach Fertigstellung und Freigabe der Straßenüberführung Baumannstraße, im Einmündungsbereich der Kerstenstraße / Reeser Straße ebenfalls Verkehrszählungen durchgeführt werden.

Die hieraus gewonnen Daten werden auf den Planungshorizont 2020 hochgerechnet; anschließend werden diese dem Landesbetrieb Straßenbau vorgestellt um die sich aus der Zählung heraus notwendigen Maßnahmen anzustoßen.

Die Kostentragung der eventuellen Änderung (§34 StrWG NW) liegt beim Träger der Straße der höheren Verkehrsbedeutung, in diesem Fall dem Landesbetrieb Straßenbau.

 

 

  1. Zusammenfassung / Fazit

 

Die aktuelle Situation im Bereich der Einmündung Kerstenstraße / Reeser Straße (L7) stellt keine Gefahrenlage dar, dies belegen die Unfalldaten; auch die erwartete Verkehrsbelastung von bisher 25 auf 65 Kfz/Stunde einschl. des Umfahrungsverkehres lässt keine Änderungen erwarten.

 

Sollten sich aus den Hochrechnungen der Verkehrszahlen, Planungshorizont 2020, die Notwendigkeit einer Änderung der Einmündung bzw. der Landesstraße ergeben, gehen diese zu Lasten des Landesbetriebes Straßenbau NRW. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter