Betreff
Betriebskostenzuschüsse für Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit
Vorlage
04 - 16 1310/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt  die für 2017 zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Landesjugendplan und der Stadt Emmerich am Rhein wie folgt zu verteilen:

 

Jugendverband/-organisation

Anzahl der
Veran-staltungen

Summe je
Veran-staltung

Gesamt-summe

MuKIE

2

  150,00 €

 300,00 €

Gesamt:

2

150,00 €

  300,00 €

 

 

Träger

Zuschuss

Summe
(EUR)

Pfarrheim St. Johannes - Praest

             4.197,55 €

Pfarrheim St. Antonius - Vrasselt

             1.662,73 €

Pfarrheim St. Aldegundis

             1.583,86 €

Treffpunkt Heilig Geist

                 637,41 €

Pfarrheim St. Martini

             1.715,32 €

St. Michaelsheim - Speelberg

             2.057,09 €

Pfarrheim Sankt Martinus - Elten

             2.282,71 €

Pfarrzentrum Sankt Georg - Hüthum

             1.583,86 €

Evangelisches Gemeindezentrum

              981,33 €

Evangelisches Jugendhaus

             1.358,16 €

Gesamt:

18.060,00 €

 

Sachdarstellung :

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.01.2016 einen neuen Schlüssel für die Verteilung des Betriebskostenzuschusses (von derzeit insgesamt 18.360 EUR) beschlossen.

Hiernach  können bis zu 10 % des Gesamtzuschusses (derzeit maximal: 1.836 EUR) an eigenständige Jugendverbände/-organisationen für einzelne Veranstaltungen gezahlt werden (max. 150 EUR pro Veranstaltung).

Die restliche Summe wird auf die Träger aufgeteilt, die eigene Räumlichkeiten für andere Vereine/Verbände/Initiativen für die offene Kinder- und Jugendarbeit unentgeltlich zur Verfügung stellen und/oder eigene offene Kinder- und Jugendarbeit in diesen Räumen anbieten. Die Höhe des Zuschusses setzt sich aus einem Basisbetrag (40 % der übrigen Mittel) und der Nutzungsdauer der Einrichtung für die offene Kinder- und Jugendarbeit zusammen (60 % der übrigen Mittel). Der Basisbetrag wird durch zwei Faktoren – Größe und Alter der Einrichtung – bestimmt. Die Mittel werden entsprechend prozentual auf die Einrichtungen verteilt.

Berücksichtigt werden alle vom Stadtjugendamt Emmerich am Rhein anerkannten Träger, die entsprechende Angebote im Stadtgebiet vorhalten und einen Antrag stellen.

Für den Zuschuss in 2017 wurde der Zeitraum 1.10.2016 bis 30.9.2017 zugrunde gelegt.

Die Berechnung der Zuschüsse kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Produkt: 1.100.06.04.01

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister