hier: Eingabe Nr. 15/2017 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt dem Forderungskatalog der Stadt Emmerich am Rhein zu und
beauftragt die Verwaltung, diesen an den Projektbeirat für die Ausbaustrecke
Emmerich-Oberhausen weiterzuleiten.
Sachdarstellung :
- Ausgangspunkt des
Forderungskataloges
Im ‚Niederrheinischen Appell‘ fordern die Bürgermeister der
Städte Emmerich, Rees, Hamminkeln, Wesel, Voerde und Dinslaken, der
Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen, die Landräte der Kreise Kleve und
Wesel, die Bundes- und Landtagsabgeordneten des Niederrheins von Emmerich bis
Oberhausen und die Bürgerinitiativen von Emmerich bis Oberhausen die
Bundesregierung und den Bundestag auf, die Betuwe-Linie (Abschnitt ABS 46/2
Oberhausen - Emmerich) modern, zeitgemäß, sicher und mit innovativem Lärm- und
Erschütterungsschutz (transparent, hochoptimiert, bürger- und kundenfreundlich)
auszubauen. Dieser wurde am 01.06.2017 dem Bundesverkehrsministerium in Berlin
übergeben.
Hieraus folgend fand am 16.11.2017 in Wesel ein
Gespräch der Bürgerinitiativen mit der DB AG in Wesel statt. Teilnehmende
seitens der DB AG waren Herr Lübberink (Konzernbeauftragter NRW), Herr Ventzke
(Gesamtprojektleiter) sowie Herr Winter (DB-Kommunikation).
Wie von den BI-Vertretern berichtet, sei bei
diesem Termin von Seiten des Konzernbevollmächtigten, Herrn Lübberink, zugesagt
worden, dass die DB AG für die von Bürgern und Kommunen über die von der Bahn
vorgesehenen Planungen hinausgehenden Forderungen eine Kostenschätzung
ermittelt.
Basis hierfür sei ein Forderungskatalog jeder
Kommune, wo eben diese Punkte dargestellt werden. Anhand dieser Angaben sähe
sich die Bahn in der Lage, aufgrund von Erfahrungswerten kurzfristig
Richtpreise zu ermitteln.
Als Termin für die Vorlage des
Forderungskataloges wurde der 25. Januar 2017 (Projektbeirat) vorgeschlagen.
Ziel dieses gesamtes Kataloges sei es, die Bundestagsabgeordneten der Region,
wie am 1. Juni 2017 in Berlin vom Verkehrsministerium angeregt, in die Lage zu
versetzen, einen fundierten Antrag auf Finanzierung dieser Mehrkosten an den
Haushaltsausschuss bzw. den Bundestag zu stellen.
- Grundlage des Kataloges
Zur Klärung der Forderungsgrundlage hat die
Verwaltung die Beteiligten um Stellungnahme gebeten.
Bezugnehmend auf das Protokoll der
Arbeitsgruppe „AG Betuwe“ vom 13.11.2017 (Anlage 2) sowie dem Schreiben des
Vertreters der Arbeitsgemeinschaft im Projektbeirat Herrn Gerwers (Anlage 3)
und der DB Netz AG vom 29.11.2017 (Anlage 4) ist festzustellen, dass es sich
bei den Inhalten des Forderungskataloges nur um diejenigen handeln kann, für
die, auf der Grundlage der im Rahmen der Planfeststellungsverfahren
vorgebrachten Stellungnahmen, noch keine Einigung erreicht werden konnte.
Insofern sind keine neuen Forderungen
möglich. Es können können nur bestehende, bereits in der Stellungnahme
aufgeführte bzw. im Erörterungstermin (PFV 3.3 + 3.4) näher erläuterte,
eingebracht werden.
Davon ausgehend, dass die Stellungnahmen der
Stadt Emmerich am Rhein in den Planfeststellungsverfahren, den bereits
stattgefundenen Erörterungsterminen PFA 3.3 und 3.4 sowie die hierzu bisher
gefassten Ratsbeschlüsse weiterhin Bestand haben, stellt sich der
Forderungskatalog der Stadt Emmerich am Rhein wie folgt dargestellt dar :
- Forderungskatalog
der Stadt Emmerich am Rhein
Grundsätzliches |
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1. |
Gestaltung
Lärmschutz |
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Die Stadt fordert die
Berücksichtigung ihres Gestaltungskonzeptes, insofern bei der Materialwahl
primär eingefärbte Betonelemente als Alternative zu Alu-profilen, sowie
Gabionen und teiltransparente Elemente zuzulassen. Die Stadt Emmerich
fordert jedoch eine gemeinsame Festlegung und Konkretisierung der
Lärmschutzwände nach Art und Material, orientiert am Emmericher
Gestaltungskonzept und die Festschreibung des konkretisierten
Gestaltungskonzepts im Planfeststellungsbeschluss. |
2. |
Aktiver
Lärmschutz |
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Die in den
Variantenuntersuchungen angewandte Art der Kosten-Nutzen-Ermittlung pro
Schutzfall kann nicht gefolgt werden, weil die Frage, wann die Grenze der
Unverhältnismäßigkeit der Kosten einer Schallschutzvariante erreicht sind,
nicht schlüssig beantwortet wurde. PFA 3.3 Die Stadt Emmerich am
Rhein fordert für die Anlieger südlich des Gleises in Praest – Berg
(Abschnitt Bahn-km 53.300 – 54.000) neben dem BüG einen aktiven Lärmschutz in
Form einer Lärmschutzwand, die sich nahtlos anschließt an die regulär
geplante, 4 m hohe Lärmschutzwand, die ohnehin ab Bahn-km 54.000 auf der
gesamten Länge des Planfeststellungsabschnittes die Gleise von den
benachbarten Wohnlagen abschottet. Die Stadt Emmerich am
Rhein fordert einen besseren Lärmschutz für die im Bereich von Bahn-km 56.400
– 57.000 liegenden Wohnhäuser am Bahnweg. Sie fordert die Deutsche Bahn auf,
zu prüfen, ob die derzeitig dort vorgesehene Mittelwand mit einer Höhe von 3
m durch eine bahnrechte Außenwand ersetzt werden kann, die ggfs. noch um
einen Meter auf 4 m Höhe erhöht werden muss. Sie bittet gleichzeitig zu
prüfen, ob durch eine solche Maßnahme sich möglicherweise der Schutz für die
südlich der Gleise gelegene Ortslage Vrasselt verschlechtern könnte. PFA 3.4 Die Stadt fordert für
diese Wohnlagen aktiven Lärmschutz. Kritikpunkte bzgl. der
ungeschützten Ortslagen - auf
einer Länge von 640 m erhält die Wohnbebauung nördlich der Gleise entlang der
Nierenberger Straße zwischen dem Sportplatz und der Essener Straße keinen Lärmschutz, - südlich
der Bahngleise ist zwischen dem Bahnhof und der Weseler Straße auf knapp
2.200 m ebenfalls keinerlei Lärmschutz vorgesehen, - die
Wohnbaulandreserve südlich der Gleise auf einer Länge von 1.100 m zwischen B
220 und dem Ortsteil Hüthum erhält ebenfalls keinen Schutz |
3. |
Erschütterungsschutz |
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Die Stadt Emmerich am
Rhein fordert für alle drei Gleise den optimalen Erschütterungsschutz in Form
des vorgenannten ‚Grötz-Systems’, bestehend aus einem massiven Betontrog
sowie einer Unterschottermatte. |
4. |
Schienenbonus |
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Die Stadt Emmerich am
Rhein fordert die Erstellung des Lärmschutzkonzeptes ohne Berücksichtigung
des Schienenbonus. |
5. |
Finanzierung |
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Die Stadt Emmerich am
Rhein fordert eine rechtlich belastbare Aussage über die Freistellung
der Kommune von Folgekosten. |
6. |
Einrichtung
eines Informationsbüro |
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Von Seiten der Stadt Emmerich am Rhein wird
für die Dauer der Baumaßnahme ein Informationsbüro als Ansprechpartner vor
Ort gefordert. Hier sollten neben den Informationen zu den konkreten
Ausbauabschnitten (Herstellung der BÜ-Ersatzmaßnahmen, Anbindung der Straßen,
Lärmschutzmaßnahmen) alle Planunterlagen zur Verfügung stehen, die den
interessierten Bewohner informieren können. |
PFA 3.3 Praest
– Vrasselt |
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7. |
Verlegung des
Haltepunktes Praest |
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Die Stadt Emmerich am
Rhein fordert die Verlegung des Haltepunktes zwischen der Raiffeisenstraße
und der EÜ Praestsches Feld mit Park + Ride / Bike + Ride-Anlagen, auch soll
es vom alten Dorfkern aus, auf Höhe der Raiffeisenstraße, eine fußläufige
Erreichbarkeit des Bahnsteiges sowie des Geh-, Radweges EÜ Praestsches Feld
geben. |
PFA 3.4
Emmerich - Hüthum |
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8. |
FÜ Nierenberger Straße + EÜ
van-Gülpen-Straße |
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Die Stadt Emmerich am Rhein fordert als
außergewöhnlich betroffene Anrainerkommune eine Aufweitung des Erlasses und
Unterstützung des Landes NRW in Form von 100 % Förderung des kommunalen
Anteils auch bei Maßnahmen gem. §12 EKrG. |
9. |
EÜ + EÜ-F
Löwentor |
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Die Stadt Emmerich am
Rhein fordert, die vorgelegte Planung in den Abmessungen der EÜ-F zu
überarbeiten und die genannten Regelwerke anzuwenden Unter Berücksichtigung
der Richtlinien und Empfehlungen sind folgende Abmessungen anzustreben: Breite : 9,38 m (37,50 m : 4 entspr. Verhältnis
1:4) Höhe : 3,00
m Nebenanlagen in
der EÜ Forderung der Stadt
Emmerich am Rhein war es, die ohne Nebenanlagen geplante Eisenbahnüberführung
mit zumindest einem einseitigen Geh-, Radweg zu versehen. Hierzu fanden diverse Gespräche und
Schriftverkehr mit den entsprechenden Ministerien, der Bezirksregierung
Düsseldorf und der Deutsche Bahn AG statt. Es wurden
verschiedenste Konstruktionsmodelle und deren Auswirkung in den Punkten
Kreuzungsbedingtheit, Förderfähigkeit und Finanzierbarkeit betrachtet. Als Ergebnis musste
jedoch widerstrebend zur Kenntnis genommen werden, dass die gewünschte
Nebenanlage ein nicht kreuzungsbedingter Bestandteil gem.
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) ist und nicht durch den Bund und die DB AG
mitgetragen würde. Eine alleinige Finanzierbarkeit durch die Stadt Emmerich
ist in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage, auch vor dem Hintergrund der
gesamten ABS 46/2, nicht möglich. Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein hat am 31.05.2011 die Einbringung des 5-armigen
Kreisverkehrs mit EÜ ohne Nebenanlagen und einer separaten EÜ-F in das
Planfeststellungsverfahren beschlossen. Die Stadt Emmerich am
Rhein fordert jedoch eine erneute Prüfung der Möglichkeit zur Errichtung
einer zusätzlichen Nebenanlage in der EÜ in Form eines einseitigen
Zweirichtungsgeh-, -radweges und Beurteilung dieses Weges als
kreuzungsbedingte Kostenmasse. Bedingt durch die
erhebliche Zeitdifferenz zwischen dem Ratsbeschluss sowie den erfolgten
Abstimmungen und dem aktuellen Verfahren vertritt die Stadt Emmerich die
Auffassung, dass diese erneute Prüfung zwingend notwendig ist. |
10. |
Hafengleis
Abzweigung KLK (ehem. Uniquema) |
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Die Stadt Emmerich am
Rhein fordert, dass die geplante Lösung der Gleisanbindung an den
Industriehafen Emmerich erneut überprüft wird. Es handelt sich bei dem
Anschlussgleis um einen sensiblen Bereich neben der Hanse-Realschule
(zukünftig Gesamtschule), welcher besonderen Schutz vor Gefahrgütern
benötigt. Im Übrigen unterstützt der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein die Belange des Hafenbetreibers, die in seiner Stellungnahme im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens formuliert worden sind. |
11. |
EÜ
van-Gülpen-Straße |
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Die Stadt Emmerich am
Rhein fordert als außergewöhnlich betroffene Anrainerkommune eine Aufweitung
des Erlasses und Unterstützung des Landes NRW in Form von 100 % Förderung des
kommunalen Anteils auch bei Maßnahmen gem. §12 EKrG. Durch die Verlegung des
Einmündungsbereiches Seufzer Allee in Richtung Norden ist das im
Schulnahbereich zwingend erforderliche Sichtfeld gewährleistet. Die Stadt Emmerich am
Rhein spricht sich deshalb als Straßenbaulast- und Schulträgerin für eine
Verlegung aus. |
12. |
EÜ-Pkw
‘s-Heerenberger Straße |
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Das Konzept der Stadt
Emmerich am Rhein sieht einen gradlinigen Verlauf des Überführungsbauwerkes
vor. Dies beinhaltet ausreichend große Sichtfelder, die eine, gerade auf dem
Schulweg, zwingend notwendige Verkehrssicherheit darstellt. |
13. |
SÜ Seufzer
Allee als SÜ Pkw |
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Die
Reduzierung der Straße auf den Status eines Geh-, Radweges hätte
Umleitungsverkehre zur Folge. Bestehende gleisparallele Verkehre nördlich der
Gleise in Ost-West-Richtung würden sich nach dem Prinzip des kürzesten Weges
verhalten und durch die dicht besiedelten Wohngebiete Merowinger Straße /
Hubert-Fink-Straße in Richtung Osten bzw. Westen ein und ausfahren. |
14. |
EÜ-Pkw
Borgheeser Weg |
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Zur Reduzierung des Eingriffes in die
Sportanlage fordert die Stadt alternative Standorte der Entwässerung.
Es wird eine Querungshilfe nördlich des Bauwerkes eingefordert; diese
wurde auch im Sicherheitsaudit zur Baumaßnahme für erforderlich gehalten. |
- Fazit der
Gegenüberstellung
In der Gegenüberstellung der
Forderungskataloge differieren diese nur bei einigen wenigen Punkten wie:
- EÜ ‘s-Heerenberger Straße - Die
Petenten fordern eine größere Durchfahrtshöhe
- EÜ-F von-der-Recke-Straße - Die
Petenten fordern einen gradlinigen Verlauf der EÜ-F
Da es sich hier jedoch um
Forderungen handelt, die nicht Teil der Stellungnahme der Stadt Emmerich im
Verfahren bzw. der Erörterungstermine waren, können diese nicht Teil des
Forderungskataloges werden.
Die Stadt Emmerich am Rhein schlägt daher
vor, die von ihr aufgelisteten Forderungen Punkt 1 – 14 als Forderungskatalog an
den Projektbeirat für die Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen weiterzuleiten.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter