Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein bestimmt ………………………….. mit Wirkung vom 01.01.2018 zum
ordentlichen Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Emmerich GmbH.
Sachdarstellung :
Gem. § 8 Abs. 1 des
Gesellschaftsvertrages hat die Stadtwerke Emmerich GmbH einen Aufsichtsrat, der
aus 8 ordentlichen Mitgliedern besteht. Gem. § 8 Abs. 4 kann jedes ordentliche
Mitglied des Aufsichtsrates und jeder persönlicher Vertreter sein Amt unter
Einhaltung einer vierwöchigen Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Aufsichtsratsvorsitzenden niederlegen.
Mit Schreiben vom
01.12.2017 an den Aufsichtsratsvorsitzenden hat das bisherige
Aufsichtsratsmitglied Herr Wilhelm Roebrock sein Mandat zum 31.12.2017
niedergelegt.
Vorschlagsrecht für
die Ersatzbenennung hat die CDU.
Die Benennung von
Herrn Markus Elbers als Vertreter bleibt unberührt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister