hier: Antrag Nr. XXXIV/2017 der CDU-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltungen zu Kenntnis und
beschließt, dass es keiner Beauftragung zur Erstellung eines
Medienentwicklungsplanes bedarf, da verwaltungsseitig in Zusammenarbeit mit den
Schulen vor Ort, dem KRZN und Medienberaten bereits eine Konzeption erstellt
wurde. Der Entwurf des Medienentwicklungsplanes wird den politischen
Entscheidungsträgern im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 zur Beschlussfassung
zugeleitet.
Begründung
I.
Ausgangssituation
§ 79 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz
NRW-SchulG) verpflichtet die Schulträger u.a. dazu, an ihren Schulen „eine am
allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte
Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“
Daraus erwächst zum einen die Vorgabe, die Sachausstattung
der Schulen im Bereich der Informationstechnologie so aufzustellen, dass
Medienkompetenz laut Lernplan vermittelt werden kann. Zum anderen gilt es, die
notwendige Handlungssicherheit für
Politik, Schulen, und Verwaltung (hier: Einsatz finanzieller und
personeller Ressourcen) zu schaffen, um der Aufgabe dauerhaft gerecht zu
werden.
Darüber hinaus setzt auch die Inanspruchnahme
von Fördermitteln im Bereich der Technikausstattung von Schulen ein
entsprechend methodisches Vorgehen voraus, das in Konzepten abzubilden ist.
Bereits bei Beschlussfassung über die Verwendung der Fördermittel aus dem
Programm „Gute Schule 2020“ in der Sitzung des Rates am 21.02.2017 wurde darauf
hingewiesen, dass verwaltungsseitig ein entsprechendes Konzept erarbeitet werde.
II.
Erstellung Medienentwicklungsplan
II. 1 Zusammenspiel Pädagogik
- IT
Verwaltungsseitig bilden die Konzeption und
die Erstellung eines gesamtstädtischen Medienentwicklungsplanes bereits seit
Ende 2016 Schwerpunktthemen.
Da ein städtischer Medienentwicklungsplan an
den pädagogischen Auftrag der Vermittlung von Medienkompetenz an die
Schülerinnen und Schüler der
verschiedenen Schulformen anzuknüpfen hat, bilden die schulseitig
aufzustellenden Medienentwicklungskonzepte das Fundament für einen städtischen
Medienentwicklungsplan.
Es galt somit, die Verantwortlichen der
Schulen von Beginn an in den Entwicklungsprozess einzubinden. Ihr pädagogisches
Know-How sowie ihre Bereitschaft, die Lehrpläne auf Basis einer
technikunterstützten Wissensvermittlung auszurichten und die
fachverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer entsprechend einzubeziehen, bilden
einen entscheidenden Faktor für den Erfolg des Projektes.
Unter Federführung der Verwaltung (hier: FB
4/Bereich Schulen sowie FB 1 /Bereich EDV) wirkten die jeweiligen Schulen, das
Kommunale Rechenzentrum Niederrhein sowie spezielle Medienberater intensiv an
der Entstehung der schulspezifischen Medienkonzepte mit.
Aus den am pädagogischen Bedarf (Zielsetzung:
Umsetzung des Lehrauftrages der Vermittlung von Medienkompetenz) orientierten
Medienkonzepten der Schulen leiten sich für den Schulträger u.a.
Ø die IT-Konzeption
Ø die Investitionsplanung
Ø das Wartungs- und Supportkonzept
Ø das Fortbildungskonzept sowie
Ø das Controlling
ab.
Die Zusammenführung der
Medienentwicklungskonzepte der einzelnen Schulen und die für den Schulträger -in Erfüllung
seines gesetzlichen Auftrages (§ 79 SchulG NRW)- daraus ableitbaren
Handlungsfelder bilden den gesamtstädtischen Medienentwicklungsplan.
II.2 Projektübersicht
Auftakt Ende 2016 und Stand der Umsetzung
Der Projektverlauf lässt sich grob wie folgt
skizzieren:
28. November 2016
Auftaktveranstaltung „Konzeption
Medienentwicklungsplan“ auf Einladung des Bürgermeisters im Ratssaal der Stadt
Emmerich/Rh:
Teilnehmer u.a. die Leiter und KeyUser aller
Schulen in städt. Trägerschaft, Vertreter des KRZN, Vertreter Stadtverwaltung
bis Ende 2. Quartal 2017
Erarbeitung der Medienentwicklungskonzepte seitens der
Schulen; begleitet durch Stadtverwaltung und Medienberater des Kreises Kleve
bis Ende 3. Quartal 2017
Prüfung der Medienentwicklungskonzepte durch Medienberater
des Kreises Kleve (Inhalt / Struktur)
Planung bis Ende 4. Quartal 2017
Aufstellung eines Medienentwicklungsplans für die Stadt
Emmerich durch den FB1 / EDV in Zusammenarbeit mit dem FB4 / Schulverwaltung
und den Schulen
Planung 1. Quartal 2018
Verabschiedung des städt. Medienentwicklungsplanes in der
Sitzung des Rates am 20.02.2018 nach entsprechender Vorberatung im HFA und im
Schulausschuss
Planung Schwerpunktsetzung 2018
Umsetzung der Medienentwicklungsplanungen 2018
Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes über 2021 hinaus
Die entsprechenden Ansätze des Entwurfes des Haushaltes 2018
ff beinhalten bereits die sich aus dem Entwurf des Medienentwicklungskonzeptes
abzuleitenden benötigten Ressourcen.
III.
Fazit
Verwaltungsseitig wird bereits seit Ende 2016 an der
Erstellung der Medienkonzepte sowie des darauf aufbauenden
Medienentwicklungsplanes gearbeitet, der zwischenzeitlich im Entwurf vorliegt.
Einer Beauftragung zur Erstellung eines entsprechenden
Planes bedarf es somit nicht. Die politischen Entscheidungsträger werden in den
Sitzungen zum Haushalt 2018ff darüber zu entscheiden haben, in welcher Höhe
Mittel zur Umsetzung bereitgestellt werden können.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die zur Umsetzung
des Medienentwicklungsplanes 2018 ff. benötigten Mittel sind im Haushalt 2018
zu berücksichtigen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister