Betreff
Antrag Medienentwicklungsplan;
hier: Antrag Nr. XXXIV/2017 der CDU-Ratsfraktion
Vorlage
04 - 16 1328/2017
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltungen zu Kenntnis und beschließt, dass es keiner Beauftragung zur Erstellung eines Medienentwicklungsplanes bedarf, da verwaltungsseitig in Zusammenarbeit mit den Schulen vor Ort, dem KRZN und Medienberaten bereits eine Konzeption erstellt wurde. Der Entwurf des Medienentwicklungsplanes wird den politischen Entscheidungsträgern im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 zur Beschlussfassung zugeleitet.  

 

Begründung

 

I.              Ausgangssituation

§ 79 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG) verpflichtet die Schulträger u.a. dazu, an ihren Schulen „eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“

 

Daraus erwächst zum einen die Vorgabe, die Sachausstattung der Schulen im Bereich der Informationstechnologie so aufzustellen, dass Medienkompetenz laut Lernplan vermittelt werden kann. Zum anderen gilt es, die notwendige Handlungssicherheit für  Politik, Schulen, und Verwaltung (hier: Einsatz finanzieller und personeller Ressourcen) zu schaffen, um der Aufgabe dauerhaft gerecht zu werden.

 

Darüber hinaus setzt auch die Inanspruchnahme von Fördermitteln im Bereich der Technikausstattung von Schulen ein entsprechend methodisches Vorgehen voraus, das in Konzepten abzubilden ist. Bereits bei Beschlussfassung über die Verwendung der Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ in der Sitzung des Rates am 21.02.2017 wurde darauf hingewiesen, dass verwaltungsseitig ein entsprechendes Konzept erarbeitet werde.

 

 

 

II.            Erstellung Medienentwicklungsplan

II. 1      Zusammenspiel Pädagogik - IT

Verwaltungsseitig bilden die Konzeption und die Erstellung eines gesamtstädtischen Medienentwicklungsplanes bereits seit Ende 2016 Schwerpunktthemen.

 

Da ein städtischer Medienentwicklungsplan an den pädagogischen Auftrag der Vermittlung von Medienkompetenz an die Schülerinnen und  Schüler der verschiedenen Schulformen anzuknüpfen hat, bilden die schulseitig aufzustellenden Medienentwicklungskonzepte das Fundament für einen städtischen Medienentwicklungsplan.

Es galt somit, die Verantwortlichen der Schulen von Beginn an in den Entwicklungsprozess einzubinden. Ihr pädagogisches Know-How sowie ihre Bereitschaft, die Lehrpläne auf Basis einer technikunterstützten Wissensvermittlung auszurichten und die fachverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer entsprechend einzubeziehen, bilden einen entscheidenden Faktor für den Erfolg des Projektes.

 

Unter Federführung der Verwaltung (hier: FB 4/Bereich Schulen sowie FB 1 /Bereich EDV) wirkten die jeweiligen Schulen, das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein sowie spezielle Medienberater intensiv an der Entstehung der schulspezifischen Medienkonzepte mit.

 

Aus den am pädagogischen Bedarf (Zielsetzung: Umsetzung des Lehrauftrages der Vermittlung von Medienkompetenz) orientierten Medienkonzepten der Schulen leiten sich für den Schulträger u.a.

 

Ø  die IT-Konzeption

Ø  die Investitionsplanung

Ø  das Wartungs- und Supportkonzept

Ø  das Fortbildungskonzept sowie

Ø  das Controlling

 

ab.

 

Die Zusammenführung der Medienentwicklungskonzepte der einzelnen Schulen  und die für den Schulträger -in Erfüllung seines gesetzlichen Auftrages (§ 79 SchulG NRW)- daraus ableitbaren Handlungsfelder bilden den gesamtstädtischen Medienentwicklungsplan.

 

 

II.2       Projektübersicht

Auftakt Ende 2016 und Stand der Umsetzung     

Der Projektverlauf lässt sich grob wie folgt skizzieren:

 

28. November 2016

Auftaktveranstaltung „Konzeption Medienentwicklungsplan“ auf Einladung des Bürgermeisters im Ratssaal der Stadt Emmerich/Rh:

Teilnehmer u.a. die Leiter und KeyUser aller Schulen in städt. Trägerschaft, Vertreter des KRZN, Vertreter Stadtverwaltung

 

bis Ende 2. Quartal 2017

Erarbeitung der Medienentwicklungskonzepte seitens der Schulen; begleitet durch Stadtverwaltung und Medienberater des Kreises Kleve

 

bis Ende 3. Quartal 2017

Prüfung der Medienentwicklungskonzepte durch Medienberater des Kreises Kleve (Inhalt / Struktur)

 

 

 

Planung bis Ende 4. Quartal 2017

Aufstellung eines Medienentwicklungsplans für die Stadt Emmerich durch den FB1 / EDV in Zusammenarbeit mit dem FB4 / Schulverwaltung und den Schulen

 

Planung 1. Quartal 2018

Verabschiedung des städt. Medienentwicklungsplanes in der Sitzung des Rates am 20.02.2018 nach entsprechender Vorberatung im HFA und im Schulausschuss

 

Planung Schwerpunktsetzung 2018

Umsetzung der Medienentwicklungsplanungen 2018

Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes über 2021 hinaus

 

 

Die entsprechenden Ansätze des Entwurfes des Haushaltes 2018 ff beinhalten bereits die sich aus dem Entwurf des Medienentwicklungskonzeptes abzuleitenden benötigten Ressourcen.

 

 

III.           Fazit

Verwaltungsseitig wird bereits seit Ende 2016 an der Erstellung der Medienkonzepte sowie des darauf aufbauenden Medienentwicklungsplanes gearbeitet, der zwischenzeitlich im Entwurf vorliegt.

Einer Beauftragung zur Erstellung eines entsprechenden Planes bedarf es somit nicht. Die politischen Entscheidungsträger werden in den Sitzungen zum Haushalt 2018ff darüber zu entscheiden haben, in welcher Höhe Mittel zur Umsetzung bereitgestellt werden können.

 

 

 

 

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes 2018 ff. benötigten Mittel sind im Haushalt 2018 zu berücksichtigen.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister