Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
- den
Jahresabschluss 2015 aufgrund des durch den Rechnungsprüfungsausschuss
erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk festzustellen und den
Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen,
- dem
Bürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses 2015 die uneingeschränkte
Entlastung zu erteilen.
Sachdarstellung :
Der Jahresabschluss 2015 wurde dem Rat der Stadt am 06.07.2015
vorgelegt.
Dieser verwies ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss, der
sich zur Durchführung der Prüfung gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen
Rechnungsprüfung
bedient.
Gemäß § 101 GO NRW ist der
Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und
Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ergibt. Die Prüfung hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die
gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen beachtet worden
sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die
örtliche Abschreibungstabelle und der Lagebericht einzubeziehen. Auf den
Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung, der den Ratsmitgliedern am 30.11.2017
zugegangen ist, wird verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.12.2017
dem Vorschlag der Rechnungsprüfung einstimmig angeschlossen. Er hat den
Prüfbericht zu seinem eignen Bericht erklärt und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Auf den beigefügten unterschriebenen
Bestätigungsvermerk wird verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresüberschuss
der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister