hier: Eingabe Nr. 18/2017 vom CDU-Ortsverband Hüthum - Borghees - Klein-Netterden
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Bereits
in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 14.03.2017 (Vorlagen-Nr.
05-16 1027/2017) wurde über einen ähnlichen Antrag des CDU-Ortsverbandes
beraten. Im damaligen Antrag wurde die Verringerung der Geschwindigkeit auf der
gesamten Hüthumer Straße auf 50 km/h gefordert.
An der Unfallhäufigkeit
und – intensität und der sich daraus ergebenden Gefahrenlage haben sich jedoch
keine Änderungen ergeben.
Hieraus folgernd
bleibt die Argumentation weiterhin bestehen:
-
Auszug aus der Vorlage zur Sitzung des Ausschusses
für Stadtentwicklung vom 14.03.2017 (kursiv) :
Nach Betrachtung der Unfalllage der letzten 10
Jahre entlang der Hüthumer Straße zeigt sich jedoch ein unverändertes Bild. Die
Unfallhäufigkeit und - intensität ist sehr gering. In einem großen Teil
befinden sich parallele Geh-, Radwege bzw. Reitwege. Unfälle mit Fußgängern
haben nicht, mit Radfahrern 3 innerhalb der 10 Jahre stattgefunden.
Durchgeführte Messungen liegen in der Norm und
haben Geschwindigkeiten von 52 km/h -Höhe Reithalle- und 61 km/h -Höhe
Kesselder Weg- ergeben. Insgesamt stellt sich die Hüthumer Straße, aus
straßenverkehrsrechtlicher Sicht, als unauffällig dar.
Grundlage ist hier §45 Abs. 9 StVO in dem dargelegt
wird, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind,
wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Die Fakten, wie
z.B. Unfallhäufigkeiten o.ä. die diese besonderen Umstände belegen sind nicht
festzustellen.
Hieraus ergibt sich die Unzulässigkeit zusätzlicher
regulierender Verkehrszeichen.
Gleichwohl ist die Verwaltung der Auffassung, dass
entlang der Reithalle, aufgrund der Kurvenlage und der querenden, oft
jugendlichen, Reiter eine besondere Verkehrssituation / besondere Umstände
bestehen.
Die Verwaltung wird daher, in Abstimmung mit der
Polizei, den Bereich auf 50 km/h reduzieren, der jetzt bereits durch den
Hinweis „Achtung Reiter“ ausgewiesen ist.
Die sich
zwischenzeitlich, nach der o.g. Sitzung, ereigneten 5 Unfälle weisen keine
Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern auf. Es handelte sich um einen Unfall
aufgrund eines Fahrfehlers, einen Glatteisunfall ohne Winterreifen, einen
Auffahrunfall infolge Unachtsamkeit, einen Wildunfall und einen Parkunfall.
In Anbetracht der
unveränderten Sachlage, besteht somit weiterhin eine Unzulässigkeit
regulierender Verkehrszeichen.
Eine sachliche
Verbindung der straßenverkehrsrechtlichen Ausweisung des Gebietes Hoher Weg zu
einer 30 km/h-Zone mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit auf der Hüthumer
Straße kann nicht erkannt werden.
Die Verwaltung
sieht keine Möglichkeit zur Änderung der bestehenden Beschilderung nach § 45
StVO.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter