Betreff
Verlängerung der 50 km/h Begrenzung auf der Hüthumer Straße;
hier: Eingabe Nr. 18/2017 vom CDU-Ortsverband Hüthum - Borghees - Klein-Netterden
Vorlage
05 - 16 1350/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 14.03.2017 (Vorlagen-Nr. 05-16 1027/2017) wurde über einen ähnlichen Antrag des CDU-Ortsverbandes beraten. Im damaligen Antrag wurde die Verringerung der Geschwindigkeit auf der gesamten Hüthumer Straße auf 50 km/h gefordert.

 

An der Unfallhäufigkeit und – intensität und der sich daraus ergebenden Gefahrenlage haben sich jedoch keine Änderungen ergeben. 

 

Hieraus folgernd bleibt die Argumentation weiterhin bestehen:

 

-           Auszug aus der Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom   14.03.2017 (kursiv) :

 

Nach Betrachtung der Unfalllage der letzten 10 Jahre entlang der Hüthumer Straße zeigt sich jedoch ein unverändertes Bild. Die Unfallhäufigkeit und - intensität ist sehr gering. In einem großen Teil befinden sich parallele Geh-, Radwege bzw. Reitwege. Unfälle mit Fußgängern haben nicht, mit Radfahrern 3 innerhalb der 10 Jahre stattgefunden.

Durchgeführte Messungen liegen in der Norm und haben Geschwindigkeiten von 52 km/h -Höhe Reithalle- und 61 km/h -Höhe Kesselder Weg- ergeben. Insgesamt stellt sich die Hüthumer Straße, aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht, als unauffällig dar.

 

Grundlage ist hier §45 Abs. 9 StVO in dem dargelegt wird, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Die Fakten, wie z.B. Unfallhäufigkeiten o.ä. die diese besonderen Umstände belegen sind nicht festzustellen.

Hieraus ergibt sich die Unzulässigkeit zusätzlicher regulierender Verkehrszeichen.

 

Gleichwohl ist die Verwaltung der Auffassung, dass entlang der Reithalle, aufgrund der Kurvenlage und der querenden, oft jugendlichen, Reiter eine besondere Verkehrssituation / besondere Umstände bestehen.

Die Verwaltung wird daher, in Abstimmung mit der Polizei, den Bereich auf 50 km/h reduzieren, der jetzt bereits durch den Hinweis „Achtung Reiter“ ausgewiesen ist.

 

Die sich zwischenzeitlich, nach der o.g. Sitzung, ereigneten 5 Unfälle weisen keine Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern auf. Es handelte sich um einen Unfall aufgrund eines Fahrfehlers, einen Glatteisunfall ohne Winterreifen, einen Auffahrunfall infolge Unachtsamkeit, einen Wildunfall und einen Parkunfall.

 

In Anbetracht der unveränderten Sachlage, besteht somit weiterhin eine Unzulässigkeit regulierender Verkehrszeichen. 

 

Eine sachliche Verbindung der straßenverkehrsrechtlichen Ausweisung des Gebietes Hoher Weg zu einer 30 km/h-Zone mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit auf der Hüthumer Straße kann nicht erkannt werden.  

 

Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit zur Änderung der bestehenden Beschilderung nach § 45 StVO.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter