hier: Antrag Nr. XXXIII/2017 der BGE-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
- Der Rat beschließt den Neubau des Übergangswohnheimes an der
Tackenweide.
- Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum sozialen
Wohnungsbau „An der Fuhlskuhle“ zur
Kenntnis.
Sachdarstellung :
Wie viele Flüchtlinge
mittelfristig nach Europa und Deutschland kommen werden, ist absolut unklar.
Letztendlich ist hierfür die weltpolitische Lage entscheidend, die im Zusammenspiel mit so
unterschiedlichen Faktoren wie Einigungsprozessen zur Verteilung von Geflüchteten
innerhalb der Europäischen Union, künftigen Entscheidungen der Bundesregierung
(beispielsweise zur Frage nach der Möglichkeit des erleichterten
Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte), der Intensität von
Grenzkontrollen und nicht zuletzt der Wetterlage auf stark frequentierten
Fluchtrouten wie beispielsweise der Mittelmeerroute, für mehr oder weniger hohe
Zahlen von Asylsuchenden in Deutschland sorgen wird. Eine seriöse Prognose, ob die Zahl der Schutzsuchenden, die durch
die Stadt unterzubringen sind, sich im nächsten und in den kommenden Jahren auf
dem Niveau des aktuellen Jahres einpendeln wird bzw. deutlich größer oder auch
deutlich kleiner sein wird, ist nicht möglich.
Trotz aktuell
sinkender Zuwanderungszahlen von Asylsuchenden nach Deutschland und damit auch
geringeren und unregelmäßigeren Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg
hält es die Verwaltung weiterhin für sinnvoll, ein Übergangsheim an der
Tackenweide zu errichten.
Im ersten Szenario
einer schnell wieder steigenden Zahl von Zuweisungen, stünden so Kapazitäten in
Form von Eigentum zur Verfügung, die ohne Vorlaufzeit und bei der Suche nach
Mietobjekten entstehendem Arbeitsaufwand und zeitlichem Druck genutzt werden
können. Auch im zweiten Szenario einer stagnierenden Zahl von Asylsuchenden
führt die Errichtung des Übergangswohnheims nicht zwangsläufig zu einer
Schaffung von Überkapazitäten. Grund dafür ist die Zusammensetzung der
Unterkünfte, die aktuell zum Zweck der Unterbringung von Asylsuchenden genutzt
werden: Unsicher ist zunächst, wie lange die Wohnungen des Bundes weiter für diesen Zweck zur Verfügung
gestellt werden. Ob und unter
welchen Bedingungen der Bund sich weiter auf diese Weise engagiert, entscheidet
sich jedes Jahr neu. Aktuell leben
über 70 Personen in vom Bund zur Verfügung gestelltem Wohnraum.
Im
Haushalt 2018 ist für den Neubau des Flüchtlingsheims eine Summe 1.8 Mill Euro eingestellt. Durch die NRW-Bank besteht die Möglichkeit
einer Förderung durch ein zinsloses Darlehn. Dieses Darlehn wurde auf Basis der
bestehenden Beschlüsse durch die Stadt beantragt und muss bis zum Ende Juni
2018 abgerufen werden.
Bei einem
Baubeginn im Frühjahr 2018 ist mit der Fertigstellung im Herbst 2019 zu
rechnen.
Sollte zu diesem
Zeitpunkt, wie dies aktuell der Fall ist, eine Aufnahmequote von 100% noch
immer einer Aufnahmeverpflichtung von ca. 200 Menschen entsprechen und stünden
die Wohnungen des Bundes auch weiterhin zur Verfügung, könnte nach der
Fertigstellung des Überganswohnheims ggf. auf die Anmietung zusätzlichen Wohnraums
verzichtet werden. Auch wenn sicher
nicht auf die Gesamtheit der aktuell angemieteten Unterkünfte verzichtet werden
kann (zum 15.12.2017 lebten insgesamt 104 Personen in solchem Wohnraum), würden
sich die Kosten für Mietobjekte nicht auf mehr wie im Augenblick auf einen
monatlichen Gesamtbetrag von ca. 20.000€ belaufen. Insbesondere kann auf diese
Weise möglicherweise zum Januar 2021 auf die weitere Anmietung des ehemaligen
Hotels zur Grenze mit den vergleichsweise hohen monatlichen Pro-Kopf-Mietkosten
verzichtet werden.
Auch wenn die im
Antrag beschriebene Sorge vor einer Ghettoisierung durch die Unterbringung
einer großen Zahl von Geflüchteten an einer Stelle, noch dazu in städtischer
Randlage, nicht von der Hand zu weisen ist, zeigen Beispiele anderer Kommunen,
dass eine solche Konstellation neben den beschriebenen Risiken auch Vorteile
bergen kann: Durch die auf diese Art etwas zentralisiertere Form der
Unterbringung könnten durch die Möglichkeit einer engeren Vor-Ort-Betreuung und
der Installation von Integrationsangeboten in unmittelbarer Nähe zum Wohnort
vermutlich mehr Menschen erreicht werden, als dies aktuell der Fall ist.
Erfahrungsgemäß können Angebote, die in der Regel in der Innenstadt gemacht
werden, durch die in den umliegenden Ortschaften untergebrachten Geflüchteten,
die fast immer auf das Fahrrad oder den ÖPNV angewiesen sind, nur mit größerem
Aufwand besucht werden. Dies führt mitunter dazu, dass diese nicht oder nach
einer gewissen Zeit nicht mehr wahrgenommen werden. Die Hoffnung ist, durch die
mit dem Übergangswohnheim entstehende größere räumliche Nähe von Angebot und
(einer großen Zahl von potenziell) Nachfragenden etwas Abhilfe schaffen zu
können.
Sozialer Wohnungsbau an der Fuhlskuhle
Die Fläche wurde
seinerzeit als Sportplatz genutzt. Die Nutzung ist aufgegeben.
Zur Nutzung der
Fläche durch Wohnbauvorhaben ist ein Bebauungsplan mit einer Verfahrensdauer
von etwa 1,5 - 2 Jahren aufzustellen. In diesem Verfahren werden alle Belange
ermittelt und die Planungen konkretisiert. Hier sind durch Gutachten die
Verträglichkeit des Vorhabens an diesem Standort sowie die entsprechenden
Gegenmaßnahmen darzulegen.
Durch die
unmittelbare Nähe zur Bahn ist mit erheblichen Geräuscheinwirkungen zu rechnen.
Somit müssen für ein Wohnbauvorhaben voraussichtlich Schallschutzwände
aufgestellt werden, um ein Wohnen mit den gültigen Normen und Vorschriften
vereinbar zu machen. Die Planfeststellung der Bahn berücksichtigt keine
bauliche Entwicklung auf dem Gelände der Fulkskuhle. Somit sind die Kosten für
entsprechende Schutzmaßnahmen durch den Entwickler zu tragen.
Gleiches gilt für
Erschütterungen. Das Gebäude muss entsprechend statisch aufgebaut werden, um
gesunde Wohnverhältnisse sicherzustellen.
Vor dem
Betuwe-Ausbau müssen Vorkehrungen gegen die Auswirkungen des heutigen Betriebes
getroffen werden. Hier ist mit höheren Vorgaben zu rechnen, als beim späteren
Ausbaustand. So muss beispielsweise eine Schallschutzwand oder eine besondere
Bodenplatte errichtet werden, die nach dem Ausbau der Betuwe nicht mehr nötig
ist.
Weiterhin werden
Teilbereiche der Fläche seitens der Bahn für das Planfeststellungsverfahren ABS
46/2, PFA 3.4 als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt. Somit gilt hier die
Veränderungssperre nach § 19 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Das Bedeutet,
es dürfen auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme
wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich
erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden. Baumaßnahmen sind somit in
der Zeit des Betuwe-Baus in diesem Bereich ausgeschlossen. Im Rahmen der
Planung oder des Baugenehmigungsverfahrens ist die Deutsche Bahn zu beteiligen.
Es muss sichergestellt sein, dass die Bauabwicklung des Betuwe-Ausbaus nicht
behindert wird.
Die zuvor
geschilderten Erschwernisse für eine Wohnbauentwicklung des Grundstücks an der
Fuhlskuhle haben im letzten Monat auch dazu geführt, dass ein entsprechender
Investor die Bebauung aufgrund der geschilderten Problematik für die nächste Zeit nicht in Betracht zieht.
Insbesondere die Beschränkung durch die geplante Baustelleneinrichtung der
Deutschen Bahn auf dem Grundstück verhindert eine wirtschaftliche Nutzung.
Die Verwaltung sieht hier derzeit keine Möglichkeit, das Grundstück an der Fuhlskuhle kurzfristig (so wie vom Antragsteller gefordert) einer Wohnungsbebauung zuzuführen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Für den Neubau des Übergangswohnheimes stehen im Haushaltsplan 2018 im Budget 300 Haushaltsmittel i. H. v. 1.805.000 Euro zur Verfügung.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister