hier: Freigabe Entwurf zu einem Workshop mit Bürgern
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des vorgestellten Entwurfes einen Workshop mit Bürgern durchzuführen.
Sachdarstellung :
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 die Ergebnisse der
Ideenwerkstatt, welche am 13.10.2017 stattgefunden hat, zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung wurde der Wunsch geäußert, dem Ausschuss eine Kostenübersicht
zur Verfügung zu stellen, bevor der Entwurf für einen Workshop mit Bürgern
freigegeben wird. Diesem Wunsch wird mit Anlage 1 Folge geleistet. Die
Kostenschätzung für den vorliegenden Entwurf beläuft sich auf einen Wert von
ca. 350.000 € brutto für die Umsetzung der Planung im Dr.-Robbers-Park.
Den im Haushalt 2018
eingestellten Werten liegt diese Kostenschätzung noch nicht zugrunde. Im
Haushaltplan 2018 sind für die Jahre 2017 30.000 € und für 2018 25.000 €
Planungskosten angesetzt und für das Jahr 2019 für die Umsetzung bislang 180.000
€. Dieser Wert muss im nächsten Haushaltsjahr, sofern der Ausschuss dem Entwurf
in der vorgelegten Form zustimmt, entsprechend angepasst werden.
Da sich die
Planungskosten entsprechend der HOAI aus den anrechenbaren Kosten bestimmen,
erhöhen sich die Planungskosten dementsprechend ebenfalls. Bei den derzeit im
Entwurf vorgesehenen anrechenbaren Kosten (294.350 € abzüglich der
Renovierungskosten für den Musikpavillon in Höhe von 15.000 €, da hier keine
Planungskosten für das Büro DTP anfallen werden, ergeben anrechenbare Kosten in
Höhe von 279.350 €) würden sich Planungskosten in Höhe von ca. 69.000 €
ergeben, statt den bislang angesetzten 55.000 €.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung gibt den Entwurf für einen Workshop mit Bürgern frei. Im
Rahmen der Veranstaltung wird den Bürgern die Konzeption vorgestellt.
Anschließend soll mit den Bürgern diskutiert werden, ob ihre Belange
ausreichend Berücksichtigung gefunden haben und ob die Bürger weitere
Anregungen für den Park haben.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2018 vorgesehen. Produkt:
Produkt-Nr. 1.100.13.01.01
Sachkonto:
54290000.
Der
Baukostenansatz wird für den Haushalt 2019 angepasst. Die Planungskosten werden
in 2018 nicht voll kassenwirksam, sodass der derzeitige Ansatz für Planungskosten
ausreichend ist.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter