Betreff
Antrag auf Einstellung von Finanzmitteln für das zu errichtende Sondervermögen in die Haushalte 2018 - 2020; hier: Antrag Nr. IV/2018 der CDU- und BGE-Ratsfraktion
Vorlage
02 - 16 1391/2018
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dieser Antrag bereits im Haupt- und Finanzausschuss am 06.02.2018  beraten wurde und mehrheitlich beschlossen wurde, die beantragten Finanzmittel in den Haushalt 2018 ff einzustellen,

 

Begründung:

 

Zurzeit ist weder die gesellschaftsrechtliche Form noch die Konzeption und die haushalterische Behandlung der begehrten Finanzmittel geklärt und aufsichtsbehördlich genehmigt. Ohne diese Grundlagen hat die Verwaltung vorgeschlagen, Haushaltsmittel erst nach Abschluss der Voruntersuchungen und daraus folgenden Beschlüsse des Rates zu Einrichtung des Sondervermögens im Rahmen eines kurzfristig aufzustellenden Nachtragshaushaltes bereit zu stellen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat jedoch in seiner Sitzung am 06.02.2018 mehrheitlich beschlossen, die beantragten Finanzmittel - gemäß des Antrages - in den Haushaltsplan 2018 ff einzustellen.

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Zusätzliche Einstellung von 2.000.000 Euro im Haushaltsplan 2018 sowie als Verpflichtungsermächtigung je 4.000.000 Euro für die Finanzplanungsjahre 2019 und 2020 im Produkt  1.100.15.01.01 "Sonstige wirtschaftliche Einrichtungen". Die zusätzlichen Ansätze erhöhen den Kreditbedarf in 2018, 2019 und 2020 entsprechend.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1, 1.2, 2.1

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister