Beschlussvorschlag
Zur Schriftführerin der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung und des Schulausschusses wird die tarifliche Beschäftigte Frau
Nicole Hoffmann bestellt. Im Vertretungsfall nimmt der tariflich Beschäftigte
Herr Jannik Visser die Aufgabe des Schriftführers wahr.
Sachdarstellung :
Gemäß § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung NW ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Vorsitzenden und einer vom gemeinsamen Ausschuss für Stadtentwicklung und Schulausschuss bestellten Schriftführer unterzeichnet.
Da ein/e Schriftführer/in bzw. ein/e stellv. Schriftführer/in für diese gemeinsame Ausschusssitzung noch nicht bestellt ist, gilt es zur Beginn der Sitzung, diese vorzunehmen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter