hier: Eingabe Nr. 19/2017 vom CDU-Ortsverband Hüthum-Borghees-Klein Netterden
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Antrag
Der CDU
Ortsverband Hüthum – Borghees - Klein Netterden beantragt in seiner Eingabe die
Änderung der bestehende Beschilderung gemäß der in der Eingabe dargestellten
Skizze. Die genannte Einmündung stellt aus Sicht des Verbandes eine
unterschätzte Gefahrenquelle dar.
Ebenfalls wurde die
Prüfung weiterer prekärer Straßenübergänge im gesamten Stadtgebiet beantragt.
Sachlage
· Örtlichkeit
Die Einmündung
befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft, die max. zulässige
Geschwindigkeit beträgt 50 km/h. Die Sicht aller Verkehrsteilnehmer ist gut.
Aus Richtung Elten
endet der Geh-, Radweg an der Einmündung Borgheeser Weg, dies ist durch
Verkehrszeichen verdeutlicht. Radfahrer haben hier nach verschiedene
Möglichkeiten der Weiterfahrt, so können sie in den Borgheeser Weg oder die Jurgensstraße
abbiegen oder die B8 queren und den Radweg auf der Südseite nutzen oder
parallel der B8 weiter fahren und im Kreuzungsbereich der
van-den-Bergh-Straße/B8 an der Querungshilfe die B8 queren.
· Vorgeschlagene
Beschilderung
Die in der Skizze
aufgezeigten Verkehrszeichen sind
1.
Vorwegweiser
für Radverkehr (Umleitung)
2.
Achtung
Radverkehr
3.
Halt !
Vorfahrt gewähren !
Zu 1. Hier handelt
es sich um einen Vorwegweiser für Umleitungen außerhalb von Autobahnen. Das
Verkehrszeichen (VZ) kann hier daher nicht angebracht werden.
Zu 2. Hier handelt
es sich um ein Verkehrszeichen, das vor kreuzendem Radverkehr warnt. Da jedoch
an jeder Kreuzung mit querenden Radfahrern zu rechnen ist, ist dieses VZ nur
dort anzuordnen, wo Radverkehr außerhalb von Kreuzungen oder
Einmündungen die Fahrbahn quert oder auf sie geführt wird oder dies für den
Kraftfahrzeugverkehr nicht ohne weiteres erkennbar ist. Dies ist hier nicht der
Fall.
Zu 3. Hier handelt
es sich um ein Verkehrszeichen, dass den Verkehrsteilnehmer zum Anhalten
zwingt. Es ist nur dann anzuordnen, wenn die Sichtverhältnisse es zwingend
erfordern oder es wegen der Örtlichkeit schwierig ist die Geschwindigkeit der
Fahrzeuge auf der anderen Straße einzuschätzen oder der Wartepflichtige zur
besonderen Vorsicht zu mahnen ist.
Da die genannten
Gründe nicht vorhanden sind, ist auch dieses Verkehrszeichen nicht anzuordnen.
· Unfalllage
Auf Nachfrage bei
der Kreispolizeibehörde haben seit dem 01.01.2014 (4 Jahre) an dieser Einmündung
7 Unfälle stattgefunden. Hierzu gehören 5 Unfälle beim Ab-, Einbiegen, ein
Auffahrunfall auf dem Borgheeser Weg sowie ein Unfall mit einem nicht
angeleinten Hund.
Es hat kein Unfall
mit Fußgängern oder Radfahrenden stattgefunden.
Resümee
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass diese Einmündung, auch wenn sie augenscheinlich komplex
ist, aufgrund der Unfalllage sowie der Sichtverhältnisse keine Gefahrenlage
weder für Fußgänger noch Radfahrer oder Kraftverkehr darstellt.
Eine zusätzliche
Beschilderung ist nicht erforderlich, die vorgeschlagene nicht zulässig.
Eine Beschilderung
würde den Radfahrer zwingen, an dieser Stelle die B8 (ohne Querungshilfe) zu
queren, obwohl weiter parallel zur B8 gefahren werden kann, um dann die B8 an
der Querungshilfe in Höhe der Einmündung der van-den-Bergh-Straße zu queren.
Die im Antrag
weiter erwähnten Prüfaufträge können ohne genaue Angabe der Örtlichkeit nicht
durchgeführt werden. Aktuelle innerstädtische Unfallschwerpunkte sind nicht
bekannt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter