Betreff
Fehlender Radweg zwischen Netterdensche Straße, Bollwerk und Haus-Nr. 250 Netterdensche Straße;
hier: Eingabe Nr. 24/2017 von Angela und Theo Bolwerk
Vorlage
05 - 16 1412/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Antrag

 

Die Eheleute Bolwerk beantragen in Ihrer Eingabe einen Erhöhung der Sicherheit ihrer Familie bzw. Mieter, alle wohnhaft entlang der L90, dies vermutlich in Form eines Geh-, Radweges ab dem Haus Netterdensche Straße 250 in Fahrtrichtung Innenstadt.

 

Die Flächen der Eheleute befinden sich zwischen der Duirlinger Straße und der Straße Am Camp östlich der Landesstraße 90 Netterdenschen Straße.

 

Zur Übersicht hat die Verwaltung ein Luftbild beigelegt. (s. Anlage 2)

 

 

Planfeststellungsverfahren Neubau AS Emmerich-Ost

 

Bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung der Anschlussstelle A3/Emmerich-Ost wurden durch die Eheleute Bolwerk Einwendungen zum Thema Einfahrten und Verkehrssicherheit erhoben.

 

Im entsprechenden Planfeststellungsbeschluss vom 30.06.2010 wurde diese abgewogen.

Auszug :

 

-       5.3.16.3.2 Grundstückszufahren und Wegeanbindungen an der L 90

Soweit einige Einwender beanstanden, dass die an der L 90 vorhandenen Grundstücks-zufahrten und Einmündungen öffentlicher Straßen nicht über ausreichende Sichtweite verfügen, um ein gefahrloses Einbiegen in die L90 zu ermöglichen, wird auf den vorstehenden Abschnitt B Nr. 5.3.16.3.1 (s.u.) dieses Beschlusses verwiesen. Hierin wird festgestellt, dass der Neubau der Anschlussstelle A 3 /L 90 (Emmerich Süd) keine notwendigen Folgemaßnahmen an der L 90 auslöst. Darüber hinaus hat der Vorhabenträger zu den Einmündungen in die L 90 eine Sichtweitenanalyse erstellt.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass bis auf den Gemeindeweg „Wilkenshofweg“ bei allen weiteren Gemeindestraßen eine ausreichende Haltesicht und Anfahrtsicht gewährleistet ist. Auch für den „Wilkenshofweg“ besteht grundsätzlich eine ausreichende Sichtweite. Die Anfahrtsicht in Richtung A3 ist jedoch aufgrund des vorhandenen Bewuchses eines privaten Grundstückes im Sichtfeld geringfügig eingeschränkt.

 

-       5.3.16.3.1 Verkehrsqualität der L 90

…Es ist somit festzustellen, dass mit dem Neubau der Anschlussstelle A 3/ L90 (Emmerich Süd) keine nachhaltige Störung der Funktionsfähigkeit der Landesstraße L 90 verbunden ist. Bauliche Maßnahmen an der L 90 als notwendige Folgemaßnahmen nach § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW können daher nicht in Betracht kommen.

 

Diese genannten, nicht in Betracht kommenden, baulichen Maßnahmen nach § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW beinhalten z.B. Feststellung der Notwendigkeit/Errichtung eines Radweges. Für den geforderten Radweg an der L 90 ist ein eigenes Planungskonzept des Baulastträgers dieser Straße erforderlich.

 

 

Radwegebau entlang der Netterdenschen Straße

 

An der Netterdenschen Straße zwischen der Weseler Straße/K16 und der Anschlussstelle rückt die Bebauung bis zu ca. 1 m an die Straßenparzelle heran. (Hs.-Nr. 250 + 255)

Dies impliziert, dass die Errichtung von Nebenanlagen in Form von z.B. Radwegen nur bei mit Abriss der Gebäude einhergehen kann. Dies ist nicht gewollt.

 

Daher wurden mit Ausbau des Gewerbegebietes E11-01 Emmerich-Ost die Straßen Am Camp und Bärensackerweg in den Jahren 1999/2000 streckenweise als Rad-, Gehweg gewidmet und ausgebaut, so dass die o.g. Engstelle als Gefahrenpunkt umfahren werden kann und der Radfahrer über die Duirlinger Straße wieder auf die Netterdensche Straße trifft.

Von diesem Punkt aus ist geplant einen Lückenschluss zum Geh- und Radweg auf der Brückenrampe zu vollziehen, hierzu finden aktuell Grunderwerbsverhandlungen statt.

 

 

Antrag an den Landesbetrieb Straßenbau NRW

 

-   Stellungnahme zu Radweg

 

Da der Landesbetrieb Straßenbaulastträger der Landesstraße 90 ist wurde er um Stellungnahme zum Antrag der Familie Bolwerk gebeten. Diese liegt als Anlage 3 bei.

 

Zusammenfassend vertritt der Landesbetrieb die Auffassung, dass ein durchgängiger Radweg erst dann errichtet werden könnte, wenn eine entsprechende ausreichende Fläche zur Verfügung steht, da dies nicht der Fall ist kann diese Nebenanlage nicht realisiert werden. 

 

 

Reduzierung der Geschwindigkeit von 70 auf 50 km/h

 

Die L 90 (Netterdensche Straße) ist als Landstraße gewidmet, sie dient dem örtlichen, zwischengemeindlichen bis hin zu regionalen Verkehrsverbindungen. Die zulässige Geschwindigkeit ist derzeit auf 70km/h begrenzt.

 

Im Zuge der L 90 (Netterdensche Straße) ist im Kurvenbereich ein Überholverbot durch

Fahrstreifenbegrenzung mit Vorankündigung durch Warnlinie mit Vorankündigungspfeilen

eingerichtet. Das Verkehrsaufkommen, nach Freigabe der Anschlussstelle, wird sich sicherlich im Laufe der nächsten Zeit erhöhen; wie sich das Verkehrsverhalten jedoch zukünftig darstellen wird kann derzeitig noch nicht abschließend eingeschätzt werden.

 

Seit der Inbetriebnahme der neuen Autobahnauffahrt ist es zu keinerlei Verkehrsunfällen

oder angezeigten Ordnungswidrigkeiten gekommen, die im Zusammenhang mit der Eröffnung und dem damit evtl. verbundenen höheren Verkehrsaufkommen stehen.

Auch bestehen von Seiten der Polizei keinerlei Erkenntnisse hinsichtlich etwaiger Probleme

in Form von Beinahunfällen bzw. Gefährdungen.

 

Somit wird sowohl von Seiten des Landesbetriebes, der örtlichen Polizeistation und auch der

Stadt Emmerich am Rhein derzeit keine Notwendigkeit und somit keine rechtliche Möglichkeit zur Einrichtung weiterer verkehrsregelnder Maßnahmen gesehen.

 

 

Zusammenfassung

 

Abschließend ist festzustellen, dass die Errichtung eines Geh-, Radweges entlang der Netterdenschen Straße zwischen der Straße Am Camp und dem Haus Nr. 250 aufgrund der nicht vorhandenen Fläche nicht realisierbar ist und für weitere verkehrsregelnde Maßnahme aktuell keine rechtliche Grundlage besteht.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter