hier: Eingabe Nr. 24/2017 von Angela und Theo Bolwerk
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Antrag
Die Eheleute
Bolwerk beantragen in Ihrer Eingabe einen Erhöhung der Sicherheit ihrer Familie
bzw. Mieter, alle wohnhaft entlang der L90, dies vermutlich in Form eines Geh-,
Radweges ab dem Haus Netterdensche Straße 250 in Fahrtrichtung Innenstadt.
Die Flächen der
Eheleute befinden sich zwischen der Duirlinger Straße und der Straße Am Camp
östlich der Landesstraße 90 Netterdenschen Straße.
Zur Übersicht hat
die Verwaltung ein Luftbild beigelegt. (s. Anlage 2)
Planfeststellungsverfahren
Neubau AS Emmerich-Ost
Bereits im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung der Anschlussstelle
A3/Emmerich-Ost wurden durch die Eheleute Bolwerk Einwendungen zum Thema
Einfahrten und Verkehrssicherheit erhoben.
Im entsprechenden
Planfeststellungsbeschluss vom 30.06.2010 wurde diese abgewogen.
Auszug :
-
5.3.16.3.2
Grundstückszufahren und Wegeanbindungen an der L 90
Soweit einige Einwender beanstanden, dass die an
der L 90 vorhandenen Grundstücks-zufahrten und Einmündungen öffentlicher
Straßen nicht über ausreichende Sichtweite verfügen, um ein gefahrloses
Einbiegen in die L90 zu ermöglichen, wird auf den vorstehenden Abschnitt B Nr.
5.3.16.3.1 (s.u.) dieses Beschlusses verwiesen. Hierin wird festgestellt, dass
der Neubau der Anschlussstelle A 3 /L 90 (Emmerich Süd) keine notwendigen
Folgemaßnahmen an der L 90 auslöst. Darüber hinaus hat der Vorhabenträger zu
den Einmündungen in die L 90 eine Sichtweitenanalyse erstellt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass bis auf den
Gemeindeweg „Wilkenshofweg“ bei allen weiteren Gemeindestraßen eine
ausreichende Haltesicht und Anfahrtsicht gewährleistet ist. Auch für den
„Wilkenshofweg“ besteht grundsätzlich eine ausreichende Sichtweite. Die
Anfahrtsicht in Richtung A3 ist jedoch aufgrund des vorhandenen Bewuchses eines
privaten Grundstückes im Sichtfeld geringfügig eingeschränkt.
-
5.3.16.3.1
Verkehrsqualität der L 90
…Es ist somit festzustellen, dass mit
dem Neubau der Anschlussstelle
A 3/ L90 (Emmerich Süd) keine
nachhaltige Störung der Funktionsfähigkeit der Landesstraße L 90 verbunden ist.
Bauliche Maßnahmen an der L 90 als notwendige Folgemaßnahmen nach § 75 Abs. 1
Satz 1 VwVfG NRW können daher nicht in Betracht kommen.
Diese genannten,
nicht in Betracht kommenden, baulichen Maßnahmen nach
§ 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW beinhalten z.B. Feststellung der
Notwendigkeit/Errichtung eines Radweges. Für den geforderten Radweg an
der L 90 ist ein eigenes Planungskonzept des Baulastträgers dieser Straße
erforderlich.
Radwegebau
entlang der Netterdenschen Straße
An der
Netterdenschen Straße zwischen der Weseler Straße/K16 und der Anschlussstelle
rückt die Bebauung bis zu ca. 1 m an die Straßenparzelle heran. (Hs.-Nr. 250 +
255)
Dies impliziert,
dass die Errichtung von Nebenanlagen in Form von z.B. Radwegen nur bei mit
Abriss der Gebäude einhergehen kann. Dies ist nicht gewollt.
Daher wurden mit
Ausbau des Gewerbegebietes E11-01 Emmerich-Ost die Straßen Am Camp und
Bärensackerweg in den Jahren 1999/2000 streckenweise als Rad-, Gehweg gewidmet
und ausgebaut, so dass die o.g. Engstelle als Gefahrenpunkt umfahren werden
kann und der Radfahrer über die Duirlinger Straße wieder auf die Netterdensche
Straße trifft.
Von diesem Punkt
aus ist geplant einen Lückenschluss zum Geh- und Radweg auf der Brückenrampe zu
vollziehen, hierzu finden aktuell Grunderwerbsverhandlungen statt.
Antrag an den
Landesbetrieb Straßenbau NRW
-
Stellungnahme zu Radweg
Da der Landesbetrieb
Straßenbaulastträger der Landesstraße 90 ist wurde er um Stellungnahme zum
Antrag der Familie Bolwerk gebeten. Diese liegt als Anlage 3 bei.
Zusammenfassend
vertritt der Landesbetrieb die Auffassung, dass ein durchgängiger Radweg erst
dann errichtet werden könnte, wenn eine entsprechende ausreichende Fläche zur
Verfügung steht, da dies nicht der Fall ist kann diese Nebenanlage nicht
realisiert werden.
Reduzierung der
Geschwindigkeit von 70 auf 50 km/h
Die L 90
(Netterdensche Straße) ist als Landstraße gewidmet, sie dient dem örtlichen,
zwischengemeindlichen bis hin zu regionalen Verkehrsverbindungen. Die zulässige
Geschwindigkeit ist derzeit auf 70km/h begrenzt.
Im Zuge der L 90
(Netterdensche Straße) ist im Kurvenbereich ein Überholverbot durch
Fahrstreifenbegrenzung
mit Vorankündigung durch Warnlinie mit Vorankündigungspfeilen
eingerichtet. Das
Verkehrsaufkommen, nach Freigabe der Anschlussstelle, wird sich sicherlich im
Laufe der nächsten Zeit erhöhen; wie sich das Verkehrsverhalten jedoch
zukünftig darstellen wird kann derzeitig noch nicht abschließend eingeschätzt
werden.
Seit der
Inbetriebnahme der neuen Autobahnauffahrt ist es zu keinerlei Verkehrsunfällen
oder angezeigten
Ordnungswidrigkeiten gekommen, die im Zusammenhang mit der Eröffnung und dem
damit evtl. verbundenen höheren Verkehrsaufkommen stehen.
Auch bestehen von
Seiten der Polizei keinerlei Erkenntnisse hinsichtlich etwaiger Probleme
in Form von
Beinahunfällen bzw. Gefährdungen.
Somit wird sowohl
von Seiten des Landesbetriebes, der örtlichen Polizeistation und auch der
Stadt Emmerich am
Rhein derzeit keine Notwendigkeit und somit keine rechtliche Möglichkeit zur
Einrichtung weiterer verkehrsregelnder Maßnahmen gesehen.
Zusammenfassung
Abschließend ist
festzustellen, dass die Errichtung eines Geh-, Radweges entlang der
Netterdenschen Straße zwischen der Straße Am Camp und dem Haus Nr. 250 aufgrund
der nicht vorhandenen Fläche nicht realisierbar ist und für weitere
verkehrsregelnde Maßnahme aktuell keine rechtliche Grundlage besteht.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter