Betreff
Prüfauftrag zur Öffnung der Kaßstraße vom Kleinen Löwen bis zur Gaemsgasse (Volksbank) für den Autoverkehr;
hier: Antrag Nr. VI/2018 der CDU- und BGE-Ratsfraktion
Vorlage
05 - 16 1413/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung zur Öffnung der Kaßstraße vom Kleinen Löwen bis zur Gaemsgasse in die weiteren Planungen zur Umgestaltung des kleinen Löwen einzubeziehen.

 

Sachdarstellung :

 

Einkaufslage Kaßstraße

 

Sowohl in der Erarbeitung des ISEK als auch des Einzelhandelsgutachtens wurde festgestellt, dass die Einkaufslage für die Stadt Emmerich zu groß dimensioniert ist. Während die Steinstraße für den Autoverkehr freigegeben ist, ist die Kaßstraße durchgängig eine Fußgängerzone. Somit befinden sich innerhalb der Einkaufslage unterschiedliche Abschnitt mit verschiedenen Charakteristika.

 

Auf politischen Wunsch wurde in das Einzelhandelskonzept aufgenommen, das ehemalige Wemmer &J anssen-Gelände für eine Entwicklung mit Einzelhandel (Fachmärkte) freizugeben und (eingeschränkt) in den zentralen Versorgungsbereich aufzunehmen. Dadurch verlängert sich faktisch die Einkaufslage um die Mennonitenstraße und die Brachfläche. Demzufolge wird im Bereich obere Kaßstraße als Verknüpfung zwischen dem Fachmarktzentrum und der Hauptlage Neumarkt/Rheinparkcenter künftig eine höhere Passantenfrequenz entstehen. Durch künftige Verkehrslenkung  aufgrund der Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahme wird der Bereich Mennonitenstraße und Kleiner Löwe insbesondere für den Autoverkehr eine zentrale Bedeutung als Eingangstor in die Innenstadt zukommen.

 

Im Rahmen des ISEK wurde zur Stärkung dieses Bereichs die Umgestaltung des Kleinen Löwen festgelegt. Für die obere Kaßstraße wird ein Beratungsangebot für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) vorgeschlagen. Hierdurch sollen die anliegenden Einzelhändler und Gewerbetreibenden dahingehend beraten werden, sich und ihren Standort besser zu vermarkten.

 

 

Verkehrskonzept Innenstadt

 

Im Rahmen der 2003 anvisierten Neugestaltung der Fußgängerzone Kaßstraße ist eine Verkehrs und Strukturdiskussion um die Bedeutung und Funktion der einzelnen Straßenzüge der Innenstadt mit Politik  und Verwaltung, Schlüsselpersonen sowie der Bürgerschaft entstanden. Die Ergebnisse dieses Prozesses wurden in einem Strukturkonzept „Verkehrskonzept Innenstadt“ zusammengeführt, das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein im Juni 2003 beschlossen wurde.

 

Das Strukturkonzept unterscheidet zwischen einem inneren und äußeren Zentrumsbereich. Innerhalb des inneren Zentrumsbereichs soll langfristig der Schwerpunkt der Geschäftsnutzungen liegen. Dementsprechend wurde die Nutzungsstruktur der einzelnen Straßenzüge und die damit einhergehenden Anforderungen an die Gestaltung festlegt. Die wichtigste Lauflage mit den höchsten Anforderungen an den Straßenraum bildet u. a. die Kaßstraße.

 

Die Kaßstraße wurde daraufhin 2005-2008 mit Hilfe von Städtebaufördermitteln umgestaltet. Dementsprechend ist die Gestaltungsmaßnahme mit einer Zweckbindung von 20 Jahren versehen. Während dieser Zeit dürfen keine funktionalen oder gestalterischen Änderungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund wurde die Öffnung der Kaßstraße zwar im Aufstellungsprozess zum ISEK diskutiert, aber nicht in die Handlungsfelder übernommen.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Vielzahl der einmündenden Straßen, die Abwicklung des Busverkehrs, die verkehrliche Abwicklung der fußläufigen Querungen wurden im Rahmen der Diskussion des ISEK mit den Bürgern als Problem erkannt und auch vor Ort kontrovers diskutiert.

 

Eine wesentliche Aufgabenstellung zur Umgestaltung des kleinen Löwen wird daher sein, zunächst die Verkehrsabläufe zu optimieren. Im Zuge dessen, soll dann auch die Prüfung einer Öffnung der oberen Kaßstraße für den PKW-Verkehr als eine Variante mit betrachtet und bewertet werden.

 

Auf Grundlage der dann vorliegenden Rahmenbedingungen gilt es dann, eine Planung eines qualitätvollen Stadtplatzes zu entwickeln.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter