Betreff
Wasserversorgungskonzept gem. § 38 Abs. 3 LWG;
hier: Vorstellung und Beschluss des Konzeptes
Vorlage
02 - 16 1418/2018
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt das Wasserversorgungskonzept in der vorliegenden Form.

 

Sachdarstellung :

 

Mit der Neufassung des Landeswassergesetzes NRW zum 16.Juli 2016 wurden die Gemeinden in §38 Abs. 3 LWG verpflichtet, zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung, ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet aufzustellen.

 

Das Wasserversorgungskonzept soll die wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.

 

Das Konzept ist der zuständigen Bezirksregierung erstmalig zum 01. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen.

 

Mit Erlass vom 11. April 2017 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW die Frist für die Vorlage der Konzepte bis zum 30. Juni 2018 verlängert.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein hat die Stadtwerke Emmerich GmbH mit der Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes beauftragt, die ihrerseits den Auftrag weiter vergeben hat. Die ausführende Gesellschaft hat das Konzept im Wesentlichen auf der Grundlage von Daten erstellt, die von den Stadtwerken Emmerich zur Verfügung gestellt wurden.

 

Das der Vorlage als Anlage beigefügte Konzept wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung von Vertretern der Stadtwerke Emmerich erläutert.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2018 vorgesehen. Produkt: 1.100.01.08.01, Sachkonto 52810000

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter