hier: 1) Zusätzliche Haushaltsmittel zur Schaffung von charakteristischen Lebensraum-
strukturen sowie Nisthabitate für Insekten 2) Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer
Pestizide
3) Ausstiegskonzept für die freiwillige Beendigung des Einsatzes synthetischer
Pestizide auf öffentlichen Grün- und Forstflächen unserer Stadt
Beschlussvorschlag
zu 1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beauftragt sie, zu prüfen, inwieweit die Pflege städtischer Grünflächen sowie die Wahl
bestimmter Saatgutmischungen besser auf die Bedürfnisse von Insekten
angepasst werden
kann. Über die Erfahrungen ist dem Fachaus-schuss zu berichten.
zu 2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die EU die Verwendung von
Glyphosat für die nächsten fünf Jahre für zulässig erklärt hat und unter
Würdigung der
seitens der Landwirte während der ASE-Beratung vom 23.01.2018 sowie
seitens der
Kreisbauernschaft (siehe Schreiben vom 22.01.2018 – Anlage 3)
vorgetragenen Bedenken,
zum jetzigen Zeitpunkt kein ausdrückliches Glyphosatverbot auf
städtischen Pachtflächen
auszusprechen.
zu 3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellten für
die Sitzung des ASE am 23. Januar 2018 einen Antrag, der u. a. Gegenmaßnahmen
zum dramatischen Insektensterben sowie den Verzicht auf den Einsatz von
Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide zum Inhalt
hatte.
In der Beratung in der ASE-Sitzung hatte die
Fraktion der Bürgergemeinschaft im Hinblick auf die Komplexität des Themas
Beratungsbedarf angemeldet und im Nachgang dazu einen Antrag zur „Entwicklung
eines ‚Ausstiegskonzeptes‘ für die Beendigung des Einsatzes von Pestiziden auf öffentlichen
Grün- und Forstflächen der Stadt“ gestellt.
Die Anträge der beiden Fraktionen möchten darauf hinwirken,
dass die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen
ergreift, dem zunehmenden Insekten-sterben entgegenzuwirken. Des Weiteren haben
sie zum Ziel, den Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel, - zumindest auf
städtischen Flächen -, nicht länger zuzulassen.
zu 1: Bereitstellung
zusätzlicher Haushaltsmittel zur Schaffung von charakteristi-
schen Lebensraumstrukturen sowie
Nisthabitaten für Insekten
Im Verlauf der Beratungen zu diesem
Tagesordnungspunkt in der ASE-Sitzung am 23. Januar 2018 wurde deutlich, dass
ein Teil der Ausschussmitglieder zunächst ein besseres Verständnis für die
Situation vermittelt haben möchte. Festgemacht wurde das an einem Fragenkatalog
des Mitglieds Kukulies, den die Verwaltung gebeten wurde, zu beantworten.
Frage 1:
Welche Möglichkeiten bestehen, Ausgleichsflächen mit insekten- und vogel-
freundlichen Sträuchern und
Hecken, Bäumen und Blumen zu bepflanzen, bzw. entsprechende Vorschläge zu
erarbeiten ?
Antwort:
Grundsätzlich ist die Stadt frei in der Wahl,
wie sie ihre Ausgleichs- und Ersatz-
flächen bzw. – maßnahmen gestalten will. Ziel ist es, Flächen die im
Zuge der Bebauung dem Naturhaushalt verloren gehen, an anderer Stelle naturwert-steigernd zu kompensieren, - sei es
durch eine flächenhafte Maßnahme wie der dauerhaften Extensivierung von
Grünland (mit Blick auf die Biotopverbesserung der Avifauna) oder in Form von
punktuellen Maßnahmen wie der Pflanzung von Einzelbäumen, Alleen, Hecken oder
Obstwiesen. Gerade im landwirtschaftlichen Bereich zählt hierzu sicherlich auch
die mögliche Anlage von Blühstreifen als Ackerrandstreifen. Bislang stand
dieser Aspekt der insektenbereichernden Maßnahmen nicht im Vordergrund, da die
Naturschutzbemühungen hier am Niederrhein sich eher auf die Wiederherstellung
der Lebensräume bestimmter, hier selten gewordener, Wat- und Wiesenvogelarten
konzentrieren.
Frage 2:
Welche Möglichkeiten im Umfeld von Regenrückhaltebecken bestehen, diese
insekten- und vogelfreundlich zu gestalten und Vorschläge zu unterbreiten ?
Antwort:
Die Stadt verfügt über ca. ein Dutzend Regenrückhaltebecken (manche in
Beton ausgeführt), von denen sich möglicherweise fünf oder sechs Becken zum
Teil für Blumeneinsaaten eignen, allerdings auch nur in dem nicht
wasserbenetzten Teil, weil blütenreiche Wiesen i.d.R. trockenere Standorte
benötigen. In Absprache mit den Technischen Werken Emmerich sollen die
vorhandenen Möglichkeiten geprüft werden.
Frage 3:
Welche Flächen sind den Gemeinden eigen, um auf diesen wie unter Ziffer
1 zu verfahren ?
Antwort:
Die Stadt verfügt neben den zu
land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken fremd-verpachteten Grundstücken
auch über eigene sog. ‚Ökokontoflächen‘, die bislang überwiegend als
extensiviertes Grünland bewirtschaftet werden. Darüber hinaus gibt es auch straßenbegleitende
Baumpflanzungen als städtische ‚Ökokonto-flächen‘. Diese Flächen sind sowohl
bei der Stadt als auch bei der Kreisverwaltung einsehbar. Leider wird es bei
der Knappheit landwirtschaftlicher Flächen am Markt auch für die Stadt
zunehmend schwieriger, überhaupt noch in den Besitz zusätzlicher
landwirtschaftlicher Flächen für diesen Zweck zu gelangen. Insofern bleiben im
Wesentlichen die straßenbegleitenden Grünflächen, Parks oder Schulhöfe, auf
denen die Stadt besondere als Bienen- und Insektenweiden taugliche Pflanzen
vorsehen kann.
Frage 4:
Welche Fördermöglichkeiten aus Land- und Bundesmitteln bestehen bei der
Umsetzung derartiger Maßnahmen und welche Kosten sind mit den jeweiligen
Maßnahmen verbunden?
Antwort:
Die Erstellung von z. B. ökologischen Wegerand-Konzepten und die
Neuanlage von Wegrainen im ländlichen Raum ist förderfähig. Zu den geeigneten
Förderinstrumenten des Landes zählen u.a. die Förderrichtlinie investive
Maßnahmen Naturschutz, die Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa) sowie Maßnahmen
des Vertragsnaturschutzes. Welche Maßnahmen im Einzelnen in welcher Höhe öffentlich
gefördert werden, müsste gesondert eruiert werden.
Frage 5:
Welche Maßnahmen, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern können
sinnvoll sein, unsere Vorgärten ökologisch und sinnvoll anzulegen ?
Antwort:
Bürger, die ihren Garten besonders bienen- und insektenfreundlich
gestalten wollen bekommen bei den amtlichen und ehrenamtlichen Einrichtungen
und auf deren Internetseiten zahlreiche Tipps und Ratschläge bzgl. der
geeigneten Blüh- pflanzen, Stauden und Gehölze und ihren jeweiligen Ansprüchen
an die Lage und den Standort. In Einzelfällen ist der Bauhof auch beratend
tätig. Insofern erübrigt es sich, eine stadteigene Kurzbroschüre / Faltblatt
herauszugeben.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die
bereits in den Haushalt eingestellten Mittel für die städtische
Grünflächenpflege und für Kompensationsmaßnahmen und deren Flächen-erwerb im Grunde ausreichen, um auch diesem Zweck
des Bienen- und Insektenschutzes mehr Geltung zu verschaffen.
Die KBE wird prüfen, wie in der Art der
Grünflächenpflege und der auf Insekten abgestimmten Wahl der Blütenpflanzen
diesem Schutzaspekt noch besser nachgekommen werden kann. Dazu ist es z.B.
hilfreich, städtische Rasenflächen und Straßenbegleitgrün so abschnittsweise zu
pflegen, dass Blumen- und Gräserinseln als Insektenweidehabitate abwechselnd
stehen bleiben und nicht gleichzeitig gemäht werden. Darüber hinaus haben die
Kommunalbetriebe bereits im letzten Jahr Erfahrungen mit Wildblumeneinsaaten am
Blackweg gemacht, die in der kommenden Saison an zahlreichen Stellen im
Stadtgebiet das Straßenbegleitgrün ergänzen sollen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, diese
Maßnahmen in der kommenden Saison anzugehen und über die gemachten Erfahrungen
dem Fachausschuss zu berichten.
zu 2:
Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden, Pestiziden und anderen
Pflanzen-
schutzmitteln mit dem
Wirkstoff Glyphosat auf
landwirtschaftlich genutzten
Flächen der Stadt
Der Diskussionsverlauf in der Ausschusssitzung
zwischen den anwesenden Landwirten sowie die Einlassungen der Kreisbauernschaft
(s. Anlage 3) haben gezeigt, dass, was den grundsätzlichen Umgang der
Landwirtschaft mit Glyphosat betrifft:
a) auf landwirtschaftlichen Flächen bereits zahlreiche
Dokumentationspflichten dafür sorgen, dass der sorgfältige Umgang mit
Herbiziden / Pestiziden nachgewiesen
werden muss,
b) der generelle Verzicht auf Glyphosat selbst nach den Regeln der sog.
‚guten, fachlichen Praxis‘ nicht überall leistbar ist, und wenn, dann dies zu
einem höheren Maß der Bodenbearbeitung führt, und gleichzeitig wesentlich zeit-
und kostenintensiver ist, was möglicherweise dazu führen kann, dass in
Einzelfällen bei den damit einher-gehenden Einbußen ein Landwirt nicht länger
bereit ist, die bisherigen Pachtpreise
zu akzeptieren.
Im Einwirkungsbereich städtischen Handelns
gibt es dem Grunde nach nur die Unterscheidung in städtische Grünflächen und
deren Unterhaltung einerseits und den städtischen Pachtflächen, die in der
Regel an Landwirte verpachtet werden, andererseits.
Stand der
Pflanzenschutzmittelanwendung im städtischen Bereich
Die Kommunalbetriebe setzen seit zwei Jahren
Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat in der täglichen Praxis nicht
mehr ein. Mit Genehmigung durch die Landwirtschaftskammer (vom 22.09.2016) wird
derzeit noch das Mittel Finalsan benutzt, basierend auf den Wirkstoffen
Pelargonsäure und Maleinsäurehydrazid. Dieses Herbizid wird jedoch nur noch
bedingt auf dem Friedhof eingesetzt, wenn herkömmliche mechanische oder
thermische Methoden wie Schuffeln, Wildkrautbürste oder Heißdampf nicht
ausreichen.
Zur Pflege des städtischen Begleitgrüns
werden häufig Fremdfirmen eingesetzt. Ihnen ist es bereits seit Jahren seitens
der KBE als ihrem Vertragspartner untersagt, jedwede Art von Herbiziden
einzusetzen.
Baumscheiben, versiegelte Flächen und
Parkplätze werden seit zwei Jahren durch die neu angeschaffte Heißdampfmaschine
von Unkräutern gereinigt. Darüber hinaus kommen nur noch Wildkrautbürsten,
Kehrmaschinen oder Freischneider oder aber das Abflämmen von Unkräutern zum
Einsatz.
Stand der
Pflanzenschutzmittelanwendung auf städtischen Pachtflächen
Die Stadt Emmerich am Rhein verfügt über
stadteigene, landwirtschaftliche Flächen, die in der Regel an Landwirte
verpachtet sind. Je nachdem, wo sich die Grundstücke befinden, ist die
Anwendung von Herbiziden grundsätzlich verboten. Dazu gehören alle städtischen
Ausgleichs- und Ersatzflächen, alle Ökokontoflächen sowie alle diejenigen
Parzellen (auch nichtstädtische), die Teil einer Schutzgebietskulisse sind,
seien sie in Natur- oder Vogelschutzgebieten, in FFH-Gebieten oder in
anderweitig als NATURA-2000
gekennzeichneten Gebieten. Gleiches gilt für unter Vertragsnaturschutz stehende
Flächen.
Alle anderen stadteigenen Pachtflächen, die
regulär, ackerbaulich oder als Grünland ohne Beschränkungen bewirtschaftet
werden, nehmen nur einen verschwindend geringen Teil des Stadtgebietes (1,1 %) ein
und unterliegen ihrerseits einschlägigen Bestimmungen des Pacht-vertrages.
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass eine Änderung der Pachtverträge nur bei
auslaufenden Verträgen möglich ist.
Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass
die Verwendung von Glyphosat seitens der EU für die nächsten fünf Jahre für
zulässig erklärt wurde, und unter Würdigung der seitens der Landwirte während
der ASE-Beratung vom 23.01.2018 sowie seitens der Kreisbauernschaft (siehe
Schreiben vom 22.01.2018 – Anlage 3) vorgetragenen Bedenken wird von Seiten der
Verwaltung empfohlen zum jetzigen Zeitpunkt kein ausdrückliches Glyphosatverbot
auf städtischen Flächen in die Pachtverträge aufzunehmen, zumal die
Durchsetzung eines Verbotes dieser Art ohnehin kaum kontrolliert werden kann.
Zu 3:
Erarbeitung eines Ausstiegskonzeptes für die Beendigung des Einsatzes
synthe-
tischer Pestizide auf öffentlichen
Grün- und Forstflächen der Stadt sowie eines
damit einhergehenden Maßnahmen- und Kostenplanes.
Angesichts der Ausführungen zu den
vorangegangenen zu den vorangegangenen Punkten erübrigt sich nach Auffassung
der Verwaltung ein Ausstiegskonzept mit Maßnahmen - und Kostenplan.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter