Betreff
Lernförderliche IT-Ausstattung an den Schulen;
hier: Medienentwicklungsplan der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 16 1423/2018
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat verabschiedet den ersten Medienentwicklungsplan für die Jahre 2018 bis 2021.

 

Sachdarstellung :

 

Das Land Nordrhein-Westfalen gibt durch Schulgesetz für das Land NRW im § 79 vor, dass Schulträger verpflichtet sind, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Hinzu kommt noch, dass eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen ist.

 

Ableitend davon hat die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen seiner Schulträgeraufgaben in den letzten Jahren bereits erheblich in die Infrastruktur investiert, um den Schulen eine verlässliche Nutzung der zur Verfügung gestellten Medien zu gewährleisten.

 

Der anhängende Medienentwicklungsplan (MEP) beleuchtet die derzeitige Ausstattung der städtischen Schulen und zeigt auf, welche Veränderungen im Planungszeitraum bis 2021 in Abstimmung mit den Schulen erfolgen sollen.

 

Die ersten vorbereitenden Arbeiten zur Erstellung dieses MEP hat die Verwaltung bereits im Jahr 2016 aufgenommen. Dabei wurden von Beginn an, alle städtischen Schulen einbezogen. Insbesondere der Aktualisierung der Medienkonzepte der einzelnen Schulen, wurde entsprechende Zeit und Aufmerksamkeit zugedacht. Dabei wurden die Schulen und die Verwaltung nicht nur vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) als technischer Kooperationspartner, sondern auch intensiv von Medienberatern des Kompetenzteams für den Kreis Kleve unterstützt.

 

Aus den einzelnen Medienkonzepten wurde der Bedarf der Schulen ermittelt. Dieser Bedarf floss dann in die weitere Ausgestaltung des Medienentwicklungsplans ein. Beispielhaft sind hier drei Punkte genannt, die sich in den Bedarfen aller Schulen wiederspiegeln:

  • IT-gestützte Präsentationsmedien (interaktive Whiteboards oder TouchPanels),
  • in möglichst allen Räumen einsetzbare flexible Endgeräte (Tablet oder Laptop) in ausreichender Anzahl und
  • eine ausreichend dimensionierte und verlässliche Internetverbindung.

                                                        

Weitere Punkte bei den weiterführenden Schulen, die Beibehaltung von EDV-Räumen, z. B. für den Informatikunterricht oder die Erarbeitung eines IT-Konzeptes zum Thema BYOD (Bring Your Own Devise), der zum Ziel hat, dass jeder Schüler über ein eigenes Gerät für den Einsatz im Unterricht verfügen sollte.

 

Die Umsetzung des MEP wird den Schulen einen modernen, mediengestützten Unterricht ermöglichen und hat zum Ziel, die Bedingungen zur Vermittlung von Medienkompetenz in den Schulen dauerhaft an den technischen Möglichkeiten auszurichten.

 

Die finanziellen Auswirkungen des Medienentwicklungsplanes wurden soweit in der vom Rat am 20. Februar verabschiedeten Haushaltssatzung für 2018 eingearbeitet.

 

In der Sitzung werden weitere Erläuterungen zur Medienentwicklungsplanung erfolgen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat haushaltsrechtlichen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2018 ff. Sie wurden in die Planungen und Budgets der einzelnen Schulen bereits aufgenommen.

 

 

Leitbild

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister