hier: Medienentwicklungsplan der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat verabschiedet den ersten Medienentwicklungsplan für die Jahre 2018 bis 2021.
Sachdarstellung :
Das Land
Nordrhein-Westfalen gibt durch Schulgesetz für das Land NRW im § 79 vor, dass
Schulträger verpflichtet sind, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen
und zu unterhalten. Hinzu kommt noch, dass eine am allgemeinen Stand der
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung
zu stellen ist.
Ableitend davon hat
die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen seiner Schulträgeraufgaben in den letzten
Jahren bereits erheblich in die Infrastruktur investiert, um den Schulen eine
verlässliche Nutzung der zur Verfügung gestellten Medien zu gewährleisten.
Der anhängende
Medienentwicklungsplan (MEP) beleuchtet die derzeitige Ausstattung der
städtischen Schulen und zeigt auf, welche Veränderungen im Planungszeitraum bis
2021 in Abstimmung mit den Schulen erfolgen sollen.
Die ersten
vorbereitenden Arbeiten zur Erstellung dieses MEP hat die Verwaltung bereits im
Jahr 2016 aufgenommen. Dabei wurden von Beginn an, alle städtischen Schulen
einbezogen. Insbesondere der Aktualisierung der Medienkonzepte der einzelnen
Schulen, wurde entsprechende Zeit und Aufmerksamkeit zugedacht. Dabei wurden
die Schulen und die Verwaltung nicht nur vom Kommunalen Rechenzentrum
Niederrhein (KRZN) als technischer Kooperationspartner, sondern auch intensiv
von Medienberatern des Kompetenzteams für den Kreis Kleve unterstützt.
Aus den einzelnen
Medienkonzepten wurde der Bedarf der Schulen ermittelt. Dieser Bedarf floss
dann in die weitere Ausgestaltung des Medienentwicklungsplans ein. Beispielhaft
sind hier drei Punkte genannt, die sich in den Bedarfen aller Schulen
wiederspiegeln:
- IT-gestützte
Präsentationsmedien
(interaktive Whiteboards oder TouchPanels),
- in möglichst allen Räumen einsetzbare flexible Endgeräte (Tablet oder Laptop) in ausreichender
Anzahl und
- eine ausreichend
dimensionierte und verlässliche Internetverbindung.
Weitere Punkte bei
den weiterführenden Schulen, die Beibehaltung von EDV-Räumen, z. B. für den
Informatikunterricht oder die Erarbeitung eines IT-Konzeptes zum Thema BYOD
(Bring Your Own Devise), der zum Ziel hat, dass jeder Schüler über ein eigenes
Gerät für den Einsatz im Unterricht verfügen sollte.
Die Umsetzung des MEP
wird den Schulen einen modernen, mediengestützten Unterricht ermöglichen und hat
zum Ziel, die Bedingungen zur Vermittlung von Medienkompetenz in den Schulen
dauerhaft an den technischen Möglichkeiten auszurichten.
Die finanziellen
Auswirkungen des Medienentwicklungsplanes wurden soweit in der vom Rat am 20.
Februar verabschiedeten Haushaltssatzung für 2018 eingearbeitet.
In der Sitzung werden
weitere Erläuterungen zur Medienentwicklungsplanung erfolgen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat haushaltsrechtlichen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2018 ff. Sie wurden in die Planungen und Budgets der einzelnen Schulen bereits aufgenommen.
Leitbild
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister