Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt
entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*), gemäß § 80 SGB VIII i.V.m.
§ 19 Abs. 3 KiBiz, die in der (Anlage 2*) aufgelisteten Plätze in
Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und
Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das
Kindergartenjahr 2018/2019. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem.
§ 22 KiBiz.
*Diese Anlagen werden in der
Sitzung als Tischvorlage verteilt.
Sachdarstellung :
Am 20. und 21.11.2017 fanden in
den Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2018/2019
statt. Der Abgleich der Anmeldungen
wurde am 09.01.2018 in der
Arbeitsgemeinschaft „Leiterinnen Kindertageseinrichtungen und Jugendamt“
vorgenommen.
Zum Zeitpunkt der Leiterinnenrunde konnte festgestellt werden, dass für
das Kindergartenjahr 2018/2019 die Mehrfachanmeldungen in den
Kindertageseinrichtungen (Kita) extrem angestiegen sind. Dies begründet sich
vermutlich in der Sorge der Eltern, dass nicht ausreichend Kita-Plätze zur
Verfügung stehen. Weiterhin bestehen hinsichtlich der neuen AWO(Arbeiterwohlfahrt)-Kita
am Gesundheitspark Bedenken der Eltern, ihre Kinder dort anzumelden, da zum
Zeitpunkt der Anmeldetermine noch kein Baubeginn zu verzeichnen war.
Dies führte unter anderem dazu, dass es überwiegend im Ü3-Bereich in
verschiedenen Kindertageseinrichtungen zu erheblich mehr Anmeldungen kam als es vorhandene Plätze
gibt. Viele Eltern haben eine Wunscheinrichtung,
die nicht immer die gewünschte Anzahl an Plätzen zur Verfügung stellen kann.
Hier wird versucht, durch die von den Eltern bei der Anmeldung angegebene
Rangliste, dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu entsprechen. Anzumerken ist
hierbei jedoch, dass der Rechtsanspruch erfüllt ist, sofern ein Platz in einer
anderen Kita in Emmerich zur Verfügung steht. Mit den Leiterinnen wurde
vereinbart, dass Eltern, die keine Aussicht auf einen Platz in ihrer
Wunscheinrichtung haben, an die Einrichtungen verwiesen werden, die noch freie Kapazitäten
haben. Insbesondere sollen diese Eltern an die AWO verwiesen werden, damit
sie ihr Kind rechtzeitig für die neue „AWO-Kita am Gesundheitspark“ anmelden
können und die AWO die erforderlichen Kindpauschalen beantragen kann.
Ebenfalls liegt für den U3-Bereich in verschiedenen Einrichtungen eine
höhere Anzahl an Anmeldungen vor als es vorhandene Plätze in
Kindertageseinrichtungen gibt. Hier ist anzumerken, dass einige Eltern ihre
Kinder zwar angemeldet haben, jedoch lieber warten, bis ein Platz in ihrer
Wunscheinrichtung frei wird. Im U3-Bereich sind vereinzelnd noch freie Plätze
vorhanden. Darüber hinaus gibt es eine gute Betreuungssituation in der
Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren.
Die bestehenden Wartelisten werden durch Koordinationsarbeiten zwischen
den Kindertageseinrichtungen und dem Jugendamt fortlaufend bearbeitet. Die genaue Anzahl der
Kinder kann zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht
beziffert werden. Ebenso ist unklar, ob die Eltern bei einer Absage
ihrer Wunscheinrichtung bis zum kommenden Kita-Jahr warten wollen, oder die
angebotenen Plätze im AWO-Kindergarten annehmen.
Der Abgleich der Anmeldungen und vermittelten Plätzen erfordert einen
hohen Verwaltungsaufwand, da die in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden
Plätze immer hinsichtlich der Betriebserlaubnis, der einzelnen Gruppenangebote
in den Kitas und dem Gesamtplatzangebot in allen Kitas zu überprüfen sind.
Hierbei findet ebenfalls Berücksichtigung, dass in den einzelnen Gruppen Kinder mit (drohender) Behinderung betreut
werden und hier fast ausschließlich Platzreduzierungen in der Gruppenstärke vorgenommen
werden.
Veränderungen im Betreuungsangebot für das Kindergartenjahr 2018/2019:
- Die Kindertageseinrichtung Gasthausstraße steht für die Betreuung
von Kindern, wie bekannt, nicht
mehr zur Verfügung. Die frei werdenden Kontingente bzw. Landeszuschüsse
für plus-Kita und Sprachförderung werden für das Kindergartenjahr
2018/2019 nicht anderweitig vergeben. Sobald die 5-Jahres Frist für die
anderen Kindertageseinrichtungen
mit Ablauf des Kindergartenjahres 2018/2019 ausläuft, wird insgesamt das Auswahlverfahren für die kommenden
Kindergartenjahre neu bewertet.
- Ab dem 01.08.2018 geht die AWO-Kita am Gesundheitspark an den
Start. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung wird von der Einrichtung einer
U3 und einer Ü3 Gruppe ausgegangen. Hier stehen allerdings noch Gespräche
aus. Das Ergebnis wird in der Sitzung mitgeteilt.
- In der Kita St. Georg wird zum
01.08.2018 das Betreuungsangebot auf 45 Std. ausgeweitet. Die Kindertageseinrichtung und der
Träger, die Kirchengemeinde St. Vitus, möchten für die Kita St. Georg eine
Neuorientierung. Nachdem im Kindergartenjahr 2017/2018 ein warmes
Mittagsessen angeboten wurde, soll nun die Erweiterung der Öffnungszeit auf
45 Stunden wöchentlich erfolgen. Zu
der beabsichtigten Erweiterung der Öffnungszeiten hat ein Gespräch mit dem Träger, einem Elternvertreter,
Leitung der Kita, Fachberatung der Caritas, Zentralrendantur und Jugendamt
stattgefunden. Es wurde der
gemeinsame Konsens gefunden die Erweiterung der Öffnungszeit anzustreben.
Die neue Konzeption wird erstellt und eine geänderte Betriebserlaubnis
beantragt. Die Erweiterung der Öffnungszeit dient der besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Für die Kindertageseinrichtung Polderbusch liegen ausreichend
Anmeldungen vor um die Übergangsgruppe für ein weiteres Kindergartenjahr
zu verlängern. Der Träger ist zur Fortführung der Gruppe bereit, sofern eine 100 %ige Finanzierung der Stadt Emmerich zugesichert wird. Dem
Träger wurde der Vorschlag unterbreitet, die bisherigen
Finanzierungsmodalitäten aus dem
JHA-Beschluss vom 16.06.2016 für das Kindergartenjahr fortzuführen. Demnach wird neben der Finanzierung des
Trägeranteils ein freiwilliger Betriebskostenzuschuss von einmalig 2.500 €
gezahlt. Darüber hinaus stehen für die Plätze in der Überhanggruppe Mittel
aus dem Rettungspakete zur Verfügung. Die Entscheidung des Trägers liegt
zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch
nicht vor. Ebenfalls steht die Entscheidung des Landschaftsverbands Rheinland zur
Verlängerung der Betriebserlaubnis aus.
Die Überhanggruppe wurde mit
18 Kindern für einen Betreuungsaufwand von
25 Stunden im Kindergartenjahr 2016/2017 eingerichtet. Bei den zu
betreuenden Kindern handelt es sich
überwiegend um Kinder mit Migration- und Fluchthintergrund, die in dieser
kleinen Gruppe einen guten Start erhalten haben und speziell gefördert werden
können. Die Schließung dieser Gruppe
hätte die Verteilung der Kinder auf die
bestehenden Kindergartengruppen zur Folge. Bei der Verlängerung der
Übergangsgruppe für ein Jahr, erhalten diese Kinder noch gemeinsam im
Gruppenverbund die Bildung, Förderung und Betreuung im letzten Jahr vor ihrer
Einschulung.
- Derzeit laufen Planungen für die Einrichtung einer Großtagespflege
im ehemaligen „Türmchen“ der Sankt Michael
Schützenbruderschaft Emmerich, Im Polderbusch 29. Im Rahmen dieser
Betreuungsform können bis zu 9 Kinder betreut werden. Geplant sind 9
Plätze für U3-Kinder. Die Konzeption und die räumlichen Planungen sowie
ein Finanzierungsplan liegen dem Jugendamt Emmerich zur Prüfung vor. Die
Planung und Einrichtung der Großtagespflege erfolgt durch Frau Brigitte
Hebben in Verbindung mit Frau Birgit Stevens. Für die baulichen Maßnahmen
soll ein Antrag auf Förderung aus dem neuen Ausbauprogramm des Bundes
„Kinderbetreuungs-finanzierung 2017-2020 gestellt werden. Aus diesen
Fördermitteln kann pro Platz eine Bezuschussung von bis zu 13.000 € mit einer Eigenbeteiligung von 10 %
erfolgen. Lt. JHA-Beschluss vom 14.12.2017 wird dieser Träger/Eigenanteil
aus kommunalen Mitteln finanziert. Damit die Fördergelder beantragt werden
können, muss u.a. die Einrichtung der Großtagespflege im Rahmen der
Bedarfsplanung genehmigt werden, dies erfolgt durch den Beschluss dieser
Vorlage. Die generellen Rahmenbedingungen und die möglichen Betriebskostenzuschüsse
müssen noch erarbeitet werden.
Da die Pauschalmeldung erst in
ihrer Gesamtheit erstellt werden kann, wenn alle Budgets und Plätze mit den
Kindertageseinrichtungen und Trägern abgestimmt sind, kann zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine Aussage dahingehend getroffen werden,
ob die gesetzliche Vorgabe des § 19 Abs. 3 KiBiz eingehalten werden kann.
Demnach muss bei einem Anstieg der 45-Stunden-Betreuung um mehr als 4
Prozentpunkte eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Dieses Ergebnis wird ebenfalls
in der Sitzung am 14.03.2018 mitgeteilt.
Dem Wunsch der Politik, einen umfangreichen schriftlichen
Kindergartenbedarfsplan für die nächsten 3 Jahre zu erstellen, kann derzeit
nicht nachgekommen werden. Dies bedeutet
jedoch nicht, dass die Verwaltung die zukünftigen Entwicklungen nicht jetzt
schon berücksichtigt und umsetzt. Gerade hier wurde in der Vergangenheit immer
rechtzeitig auf die Bedarfslage reagiert, wie die Einrichtung von
Übergangsgruppen, die Erweiterung der Kita Sterntaler und die Planung der
AWO-Kita zeigen. Die unter den jetzigen Gegebenheiten voraussichtlichen
Kinderzahlen für die Kindergartenjahre 2019/2020 und 2021/2022 werden in der
Gesamtsumme berücksichtigt. Darüber hinaus ist es zum jetzigen Zeitpunkt,
gerade für die nächsten 3 Jahre, schwierig aussagekräftige Prognosen abzugeben.
Dies begründet sich insbesondere durch die bestehenden Planungen der Neubaugebiete „ehemaliges Kasernengelände“ und
„Katjes-Quartier“ sowie der unbekannten
Anzahl an notwendigen Betriebskitaplätzen im Gesundheitspark. Die Entwicklung der einzelnen
Stadtteile, u.a. in Elten muss langfristig geklärt werden. Die Verwaltung stimmt
mit dem Anliegen der Politik überein und sieht das Erfordernis ein
schriftliches Konzept für die Kita-Bedarfsplanung für die kommenden Jahre zu erstellen. Sobald die erforderlichen
Daten dafür zur Verfügung stehen, wird an der Erstellung eines schriftlichen
Konzeptes weiter gearbeitet. Aufgrund der weiteren Ausbaumöglichkeiten an der
neuen AWO-Kita (bis zu 4 Gruppen und eine Großtagespflege) ist mit einer
Unterdeckung von Kindergartenplätzen in den nächsten Jahren unter derzeitigen
Gesichtspunkten nicht zu rechnen.
Mit der Genehmigung der Pauschalmeldung und der Bedarfsplanung für das
Kindergartenjahr 2018/2019 in der heutigen Sitzung kann die Mittelmeldung an
das Land fristgemäß erfolgen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme ist im
Haushalt 2018 vorgesehen. Produkt 1.100.06.01.01
Leitbild:
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister