Betreff
Genehmigung der Pauschalmeldung gem. §§ 19, 22 Kinderbildungsgesetz (Kibiz) und Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019
Vorlage
04 - 16 1426/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*), gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. § 19 Abs. 3  KiBiz, die in der  (Anlage 2*) aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2018/2019. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 KiBiz.

 

*Diese Anlagen werden in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.

 

Sachdarstellung :

 

Am 20. und 21.11.2017  fanden in den Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2018/2019 statt. Der Abgleich der Anmeldungen  wurde am 09.01.2018 in der  Arbeitsgemeinschaft „Leiterinnen Kindertageseinrichtungen und Jugendamt“ vorgenommen.

 

Zum Zeitpunkt der Leiterinnenrunde konnte festgestellt werden, dass für das Kindergartenjahr 2018/2019 die Mehrfachanmeldungen in den Kindertageseinrichtungen (Kita) extrem angestiegen sind. Dies begründet sich vermutlich in der Sorge der Eltern, dass nicht ausreichend Kita-Plätze zur Verfügung stehen. Weiterhin bestehen hinsichtlich der neuen AWO(Arbeiterwohlfahrt)-Kita am Gesundheitspark Bedenken der Eltern, ihre Kinder dort anzumelden, da zum Zeitpunkt der Anmeldetermine noch kein Baubeginn zu verzeichnen war.

 

Dies führte unter anderem dazu, dass es überwiegend im Ü3-Bereich in verschiedenen Kindertageseinrichtungen zu erheblich  mehr Anmeldungen kam als es vorhandene Plätze gibt.  Viele Eltern haben eine Wunscheinrichtung, die nicht immer die gewünschte Anzahl an Plätzen zur Verfügung stellen kann. Hier wird versucht, durch die von den Eltern bei der Anmeldung angegebene Rangliste, dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu entsprechen. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass der Rechtsanspruch erfüllt ist, sofern ein Platz in einer anderen Kita in Emmerich zur Verfügung steht. Mit den Leiterinnen wurde vereinbart, dass Eltern, die keine Aussicht auf einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung haben, an die Einrichtungen verwiesen werden, die noch freie Kapazitäten haben. Insbesondere sollen diese Eltern an die AWO verwiesen werden, damit sie  ihr Kind rechtzeitig für die  neue „AWO-Kita am Gesundheitspark“ anmelden können und die AWO die erforderlichen Kindpauschalen beantragen kann. 

 

Ebenfalls liegt für den U3-Bereich in verschiedenen Einrichtungen eine höhere Anzahl an Anmeldungen vor als es vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen gibt. Hier ist anzumerken, dass einige Eltern ihre Kinder zwar angemeldet haben, jedoch lieber warten, bis ein Platz in ihrer Wunscheinrichtung frei wird. Im U3-Bereich sind vereinzelnd noch freie Plätze vorhanden. Darüber hinaus gibt es eine gute Betreuungssituation in der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren.

 

Die bestehenden Wartelisten werden durch Koordinationsarbeiten zwischen den Kindertageseinrichtungen und dem Jugendamt fortlaufend  bearbeitet. Die  genaue Anzahl der Kinder kann zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung  nicht  beziffert werden. Ebenso ist unklar, ob die Eltern bei einer Absage ihrer Wunscheinrichtung bis zum kommenden Kita-Jahr warten wollen, oder die angebotenen Plätze im AWO-Kindergarten annehmen.  

 

Der Abgleich der Anmeldungen und vermittelten Plätzen erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand, da die in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze immer hinsichtlich der Betriebserlaubnis, der einzelnen Gruppenangebote in den Kitas und dem Gesamtplatzangebot in allen Kitas zu überprüfen sind. Hierbei findet ebenfalls Berücksichtigung, dass in den einzelnen Gruppen  Kinder mit (drohender) Behinderung betreut werden und hier fast ausschließlich Platzreduzierungen in der Gruppenstärke vorgenommen werden.  

 

 

Veränderungen im Betreuungsangebot für das Kindergartenjahr 2018/2019:

 

  1. Die Kindertageseinrichtung Gasthausstraße steht für die Betreuung von Kindern, wie bekannt,  nicht mehr zur Verfügung. Die frei werdenden Kontingente bzw. Landeszuschüsse für plus-Kita und Sprachförderung werden für das Kindergartenjahr 2018/2019 nicht anderweitig vergeben. Sobald die 5-Jahres Frist für die anderen  Kindertageseinrichtungen mit Ablauf des Kindergartenjahres 2018/2019 ausläuft, wird insgesamt  das Auswahlverfahren für die kommenden Kindergartenjahre  neu bewertet.  

 

  1. Ab dem 01.08.2018 geht die AWO-Kita am Gesundheitspark an den Start. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung wird von der Einrichtung einer U3 und einer Ü3 Gruppe ausgegangen. Hier stehen allerdings noch Gespräche aus. Das Ergebnis wird in der Sitzung mitgeteilt.

 

  1. In der Kita St. Georg wird zum 01.08.2018 das Betreuungsangebot auf 45 Std. ausgeweitet.  Die Kindertageseinrichtung und der Träger, die Kirchengemeinde St. Vitus, möchten für die Kita St. Georg eine Neuorientierung. Nachdem im Kindergartenjahr 2017/2018 ein warmes Mittagsessen angeboten wurde, soll nun die Erweiterung der Öffnungszeit auf 45 Stunden wöchentlich erfolgen.  Zu der beabsichtigten Erweiterung der Öffnungszeiten hat ein Gespräch  mit dem Träger, einem Elternvertreter, Leitung der Kita, Fachberatung der Caritas, Zentralrendantur und Jugendamt stattgefunden.  Es wurde der gemeinsame Konsens gefunden die Erweiterung der Öffnungszeit anzustreben. Die neue Konzeption wird erstellt und eine geänderte Betriebserlaubnis beantragt. Die Erweiterung der Öffnungszeit dient der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 
  2. Für die Kindertageseinrichtung Polderbusch liegen ausreichend Anmeldungen vor um die Übergangsgruppe für ein weiteres Kindergartenjahr zu verlängern. Der Träger ist zur Fortführung der Gruppe  bereit, sofern  eine 100 %ige Finanzierung  der Stadt Emmerich zugesichert wird. Dem Träger wurde der Vorschlag unterbreitet, die bisherigen Finanzierungsmodalitäten  aus dem JHA-Beschluss vom 16.06.2016 für das Kindergartenjahr fortzuführen. Demnach wird neben der Finanzierung des Trägeranteils ein freiwilliger Betriebskostenzuschuss von einmalig 2.500 € gezahlt. Darüber hinaus stehen für die Plätze in der Überhanggruppe Mittel aus dem Rettungspakete zur Verfügung. Die Entscheidung des Trägers liegt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch  nicht vor. Ebenfalls steht die Entscheidung des  Landschaftsverbands Rheinland zur Verlängerung der Betriebserlaubnis aus.

      Die Überhanggruppe wurde mit 18 Kindern für einen Betreuungsaufwand von

25 Stunden im Kindergartenjahr 2016/2017 eingerichtet. Bei den zu betreuenden   Kindern handelt es sich überwiegend um Kinder mit Migration- und Fluchthintergrund, die in dieser kleinen Gruppe einen guten Start erhalten haben und speziell gefördert werden können. Die Schließung  dieser Gruppe hätte die Verteilung der Kinder auf             die bestehenden Kindergartengruppen zur Folge. Bei der Verlängerung der Übergangsgruppe für ein Jahr, erhalten diese Kinder noch gemeinsam im Gruppenverbund die Bildung, Förderung und Betreuung im letzten Jahr vor ihrer Einschulung.

 

  1. Derzeit laufen Planungen für die Einrichtung einer Großtagespflege im ehemaligen „Türmchen“  der Sankt Michael Schützenbruderschaft Emmerich, Im Polderbusch 29. Im Rahmen dieser Betreuungsform können bis zu 9 Kinder betreut werden. Geplant sind 9 Plätze für U3-Kinder. Die Konzeption und die räumlichen Planungen sowie ein Finanzierungsplan liegen dem Jugendamt Emmerich zur Prüfung vor. Die Planung und Einrichtung der Großtagespflege erfolgt durch Frau Brigitte Hebben in Verbindung mit Frau Birgit Stevens. Für die baulichen Maßnahmen soll ein Antrag auf Förderung aus dem neuen Ausbauprogramm des Bundes „Kinderbetreuungs-finanzierung 2017-2020 gestellt werden. Aus diesen Fördermitteln kann pro Platz eine Bezuschussung von bis zu 13.000 €  mit einer Eigenbeteiligung von 10 % erfolgen. Lt. JHA-Beschluss vom 14.12.2017 wird dieser Träger/Eigenanteil aus kommunalen Mitteln finanziert. Damit die Fördergelder beantragt werden können, muss u.a. die Einrichtung der Großtagespflege im Rahmen der Bedarfsplanung genehmigt werden, dies erfolgt durch den Beschluss dieser Vorlage. Die generellen Rahmenbedingungen und  die möglichen Betriebskostenzuschüsse müssen noch erarbeitet werden.

 

Da die Pauschalmeldung  erst in ihrer Gesamtheit erstellt werden kann, wenn alle Budgets und Plätze mit den Kindertageseinrichtungen und Trägern abgestimmt sind, kann zum  Zeitpunkt der Vorlagenerstellung  noch keine Aussage dahingehend getroffen werden, ob die gesetzliche Vorgabe des § 19 Abs. 3 KiBiz eingehalten werden kann. Demnach muss bei einem Anstieg der 45-Stunden-Betreuung um mehr als 4 Prozentpunkte eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Dieses Ergebnis wird ebenfalls in der Sitzung am 14.03.2018 mitgeteilt.

 

Dem Wunsch der Politik, einen umfangreichen schriftlichen Kindergartenbedarfsplan für die nächsten 3 Jahre zu erstellen, kann derzeit nicht nachgekommen werden.  Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Verwaltung die zukünftigen Entwicklungen nicht jetzt schon berücksichtigt und umsetzt. Gerade hier wurde in der Vergangenheit immer rechtzeitig auf die Bedarfslage reagiert, wie die Einrichtung von Übergangsgruppen, die Erweiterung der Kita Sterntaler und die Planung der AWO-Kita zeigen. Die unter den jetzigen Gegebenheiten voraussichtlichen Kinderzahlen für die Kindergartenjahre 2019/2020 und 2021/2022 werden in der Gesamtsumme berücksichtigt. Darüber hinaus ist es zum jetzigen Zeitpunkt, gerade für die nächsten 3 Jahre, schwierig aussagekräftige Prognosen abzugeben. Dies begründet sich insbesondere durch die bestehenden Planungen der  Neubaugebiete „ehemaliges Kasernengelände“ und „Katjes-Quartier“ sowie  der unbekannten Anzahl an notwendigen Betriebskitaplätzen im Gesundheitspark. Die Entwicklung der einzelnen Stadtteile, u.a. in Elten muss langfristig geklärt werden. Die Verwaltung stimmt mit dem Anliegen der Politik überein und sieht das Erfordernis ein schriftliches Konzept für die Kita-Bedarfsplanung für die kommenden  Jahre zu erstellen. Sobald die erforderlichen Daten dafür zur Verfügung stehen, wird an der Erstellung eines schriftlichen Konzeptes weiter gearbeitet. Aufgrund der weiteren Ausbaumöglichkeiten an der neuen AWO-Kita (bis zu 4 Gruppen und eine Großtagespflege) ist mit einer Unterdeckung von Kindergartenplätzen in den nächsten Jahren unter derzeitigen Gesichtspunkten nicht zu rechnen.

 

Mit der Genehmigung der Pauschalmeldung und der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 in der heutigen Sitzung kann die Mittelmeldung an das Land fristgemäß erfolgen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme ist im Haushalt 2018 vorgesehen. Produkt 1.100.06.01.01

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister