Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für die Turnhallen der Stadt Emmerich am Rhein in Form einer Satzung.
Sachdarstellung :
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen, zur Verbesserung der Einnahmesituation, Entgelte für die Nutzung der städtischen Turnhallen ab dem 01.01.2011 zu erheben. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 votierte der Rat der Stadt Emmerich am Rhein zur Förderung des Vereinssports dafür, Sportvereinen, welche Mitglieder des Stadtsportbundes sind , von diesem Nutzungsentgelt ab dem aktuellen Haushaltsjahr (2018) frei zu stellen. Die Umsetzung dieses Votums bedarf der Anpassung der bestehenden Entgeltordnung für die Turnhallen der Stadt Emmerich am Rhein.
Die in der Anlage 1 beigefügte Neufassung berücksichtigt die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossene Änderung – rückwirkend zum 01.01.2018.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Jährliche
Mindereinnahmen in Höhe von ca. 17.000 €, Sachkonto 42310000
(Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte)
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.2
Peter Hinze
Bürgermeister