Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dem Bürgermeister
hinsichtlich des Jahresabschlusses 2015 die uneingeschränkte Entlastung zu
erteilen.
Sachdarstellung :
Der Jahresabschluss 2015 wurde dem Rat der Stadt am 06.07.2015
vorgelegt.
Dieser verwies ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss, der
sich zur Durchführung der Prüfung gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen
Rechnungsprüfung
bedient. Auf den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung, der den
Ratsmitgliedern am 30.11.2017 zugegangen ist, wird verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.12.2017
dem Vorschlag der Rechnungsprüfung insoweit angeschlossen als das er den
Prüfbericht zu seinem eignen Bericht erklärt und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der sich an die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses anschließende
Haupt- und Finanzausschuss hat den Beschluss über den Jahresabschluss 2015 und
die Entlastung des Bürgermeisters wegen Beratungsbedarf ohne Empfehlung an den
Rat verwiesen.
Dieser hat am 19.12.2017 beschlossen, den Jahresabschluss 2015 aufgrund
des durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerks festzustellen und den Jahresüberschuss der
Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters (Punkt 2 des
Beschlussvorschlages) wurde wegen Beratungsbedarf zurückgestellt und steht bis
zum heutigen Tag aus.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister