Betreff
Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters hinsichtlich des Jahresabschlusses 2015
Vorlage
14 - 16 1443/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dem Bürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses 2015 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

 

Sachdarstellung :

 

Der Jahresabschluss 2015 wurde dem Rat der Stadt am 06.07.2015 vorgelegt.

Dieser verwies ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss, der sich zur Durchführung der Prüfung gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung

bedient. Auf den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung, der den Ratsmitgliedern am 30.11.2017 zugegangen ist, wird verwiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.12.2017 dem Vorschlag der Rechnungsprüfung insoweit angeschlossen als das er den Prüfbericht zu seinem eignen Bericht erklärt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

Der sich an die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses anschließende Haupt- und Finanzausschuss hat den Beschluss über den Jahresabschluss 2015 und die Entlastung des Bürgermeisters wegen Beratungsbedarf ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.

 

Dieser hat am 19.12.2017 beschlossen, den Jahresabschluss 2015 aufgrund des durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks festzustellen und den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

Die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters (Punkt 2 des Beschlussvorschlages) wurde wegen Beratungsbedarf zurückgestellt und steht bis zum heutigen Tag aus.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister