Betreff
Projekt Neumarkt;
hier: Antrag Nr. XIII/2018 der BGE-Ratsfraktion
Vorlage
05 - 16 1450/2018
Art
Antrag

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Begründung:

 

 

Die BGE-Ratsfraktion beantragt zum Projekt Neumarkt:

 

  1. die Aufnahme eines eigenständigen Tagesordnungspunktes „Projektstatusbericht Neumarkt“
  2. sowie die Erstellung einer schriftlichen Verwaltungsvorlage verbunden mit dem aktuellen Sachstandsbericht zum Projekt „Neumarkt“,
  3. alle Anträge des Investors für entscheidende Veränderungen der genehmigten Pläne am Neumarkt abzulehnen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu 1.

 

Dem vorliegenden Antrag wird aufgrund der Einordnung als Ratsantrag ohnehin entsprochen.

Des Weiteren weist die Verwaltung darauf hin, dass in Abstimmung mit den Ratsfraktionen in jeder Ratssitzung ohnehin zu den laufenden Projekten „Neumarkt“ und „Kaserne“ unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ über den jeweils aktuellen Projektstand berichtet werde.

 

Zu 2.

 

Seit dem 23.03.18 werden durch die TWE Kanalarbeiten am Neumarkt durchgeführt. Diese dienen der Verlegung des mit dem Investor abgestimmten Anschlusskanals für die Neuerschließung des Neumarktes.  Hierdurch werden künftig die Platzentwässerung sowie die Entwässerung eines Gebäudeteils sichergestellt. Zugleich wird  der im Baugrundstück liegende Kanal vom Kanalnetz getrennt, damit die Tiefbauarbeiten beginnen können. Die Kanalbauarbeiten sollen bis zum 20.04.2018 abgeschlossen sein. Mit dieser Maßnahme werden die Voraussetzungen für den anstehenden Baubeginn des Hochbauvorhabens geschaffen.

Gemäß den Angaben des Vorhabenträgers schließt sich der Baubeginn der Hochbaumaßnahme unmittelbar an. Zunächst die Erdarbeiten mit einer Bauzeit von ca. 3 Monaten. Daran anschließend die Rohbau- und Ausbauarbeiten mit einer kalkulierten Bauzeit von ca. 14 Monaten. Daraus ergibt sich als Fertigstellungstermin für die Eröffnung der Märkte der Herbst 2019.

Parallel dazu erfolgt der Ausbau des Neumarktes in Abstimmung mit dem Bauablauf der Hochbaumaßnahme.

 

 

Zu 3.

 

Für das Bauvorhaben Neumarkt liegt ein genehmigter Bauantrag vor. Entscheidende bauliche Änderungen bedürfen einer erneuten Baugenehmigung.

 

Im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind insbesondere vertragliche Regelungen zu sortimentsbezogenen Verkaufsflächenobergrenzen festgelegt. Zur Umsetzung des Vorhabens innerhalb dieser Grenzen ist der Investor verpflichtet. Einzelhandelsrelevante Änderungen der Art der baulichen Nutzung bedürfen einer Bebauungsplan-Änderung im Verfahren gem. BauGB. Ein konkreter Antrag wurde seitens des Vorhabenträgers nicht gestellt, so dass sich derzeit seitens der Verwaltung kein Handlungsbedarf ergibt.

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister