hier: Eingabe Nr. 5/2018 vom AfD Stadtverband Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Verweisung an den Haupt- und Finanzausschuss.
Begründung:
Mit Beschluss vom 11.12.2012 beauftragte der Rat die Verwaltung mit der
Prüfung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Bereitstellung
eines für die Nutzer kostenfreien WLAN an der Rheinpromenade (hier: Eingabe des
CDU Stadtverbandes vom 22.11.2012).
Der Rat nahm in seiner Sitzung am 28.05.2013 das Ergebnis der verwaltungsseitigen
Prüfung zur Kenntnis; mit Blick auf die
Einrichtung eines kostenfreien WLAN an der Rheinpromenade wurde Konsens darüber
erzielt, sowohl die weitere technische Entwicklung als auch die rechtliche
Situation (Stichwort „Betreiberhaftung“) zu verfolgen und die Idee erneut
aufzugreifen, wenn sich die Rahmenbedingungen für die Stadt Emmerich am Rhein
positiver darstellen.
In Umsetzung dieser politischen Beschlusslage erfolgte unmittelbar mit
Freischaltung dieses Förderprogramm-Portals WIFI4EU am 20. März 2018 auch
bereits die Registrierung der Stadt Emmerich am Rhein, um die Chance zu wahren,
die EU-Fördermittel zur Installation des WLAN an der Rheinpromenade in Anspruch
zu nehmen.
Mit der erfolgten Registrierung ist es möglich, sich am 15.05.2018 um einen,
nur ein Projekt abdeckenden Gutschein, zu bewerben.
Diese Chance wird seitens der Stadt Emmerich am Rhein auch genutzt
werden.
Allerdings sind die Erfolgsaussichten, in dieser ersten Ausschreibung
einen Zuschlag zu erhalten, auch bei rechtzeitig erfolgter Registrierung und
entsprechender Aktion am 15.05.2018 als sehr gering zu qualifizieren. Es stehen
europaweit 15 Mio Euro zur Verfügung; bezogen auf die Bundesrepublik
Deutschland können voraussichtlich max. 80 Gutscheine vergeben werden. Es ist
davon auszugehen, dass die Zahl der Bewerberkommunen weitaus höher liegen
wird.
In Aussicht gestellt werden aber weitere Ausschreibungen mit einem
deutlich höheren Fördervolumen:
Zweite Ausschreibung:
Voraussichtlich 2. oder 3. Quartal 2018; Volumen 49,55 Mio. Euro
Dritte Ausschreibung
Voraussichtlich 4. Quartal 2018/ 1. Quartal 2019; Volumen 49,55 Mio.
Euro
In der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.05.2018
wird verwaltungsseitig über das Ergebnis der ersten Ausschreibung berichtet
werden können und den politischen Entscheidungsträgern ein Vorschlag zur
weiteren Verfahrensweise (neben der Rheinpromenade zu präferierende weitere
öffentliche Orte) zugeleitet.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster
Beigeordneter