Betreff
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW;
hier: Eingabe Nr. 5/2018 vom AfD Stadtverband Emmerich am Rhein
Vorlage
01 - 16 1452/2018
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Verweisung an den Haupt- und Finanzausschuss.

 

 

Begründung:

Mit Beschluss vom 11.12.2012 beauftragte der Rat die Verwaltung mit der Prüfung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Bereitstellung eines für die Nutzer kostenfreien WLAN an der Rheinpromenade (hier: Eingabe des CDU Stadtverbandes vom 22.11.2012).

Der Rat nahm in seiner Sitzung am 28.05.2013 das Ergebnis der verwaltungsseitigen Prüfung  zur Kenntnis; mit Blick auf die Einrichtung eines kostenfreien WLAN an der Rheinpromenade wurde Konsens darüber erzielt, sowohl die weitere technische Entwicklung als auch die rechtliche Situation (Stichwort „Betreiberhaftung“) zu verfolgen und die Idee erneut aufzugreifen, wenn sich die Rahmenbedingungen für die Stadt Emmerich am Rhein positiver darstellen.

 

In Umsetzung dieser politischen Beschlusslage erfolgte unmittelbar mit Freischaltung dieses Förderprogramm-Portals WIFI4EU am 20. März 2018 auch bereits die Registrierung der Stadt Emmerich am Rhein, um die Chance zu wahren, die EU-Fördermittel zur Installation des WLAN an der Rheinpromenade in Anspruch zu nehmen.

Mit der erfolgten Registrierung ist es möglich, sich am 15.05.2018 um einen, nur ein Projekt abdeckenden Gutschein, zu bewerben.

Diese Chance wird seitens der Stadt Emmerich am Rhein auch genutzt werden.

Allerdings sind die Erfolgsaussichten, in dieser ersten Ausschreibung einen Zuschlag zu erhalten, auch bei rechtzeitig erfolgter Registrierung und entsprechender Aktion am 15.05.2018 als sehr gering zu qualifizieren. Es stehen europaweit 15 Mio Euro zur Verfügung; bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland können voraussichtlich max. 80 Gutscheine vergeben werden. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Bewerberkommunen weitaus höher liegen wird. 

 

In Aussicht gestellt werden aber weitere Ausschreibungen mit einem deutlich höheren Fördervolumen:

 

Zweite Ausschreibung:

Voraussichtlich 2. oder 3. Quartal 2018; Volumen 49,55 Mio. Euro

 

Dritte Ausschreibung

Voraussichtlich 4. Quartal 2018/ 1. Quartal 2019; Volumen 49,55 Mio. Euro

 

In der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.05.2018 wird verwaltungsseitig über das Ergebnis der ersten Ausschreibung berichtet werden können und den politischen Entscheidungsträgern ein Vorschlag zur weiteren Verfahrensweise (neben der Rheinpromenade zu präferierende weitere öffentliche Orte) zugeleitet.

 

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Stefan Wachs

Erster Beigeordneter