Betreff
Gehweg auf der Straße "Am Portenhövel";
hier: Eingabe Nr. 3/2018 vom CDU Ortsverband Mitte
Vorlage
05 - 16 1454/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen und die Prüfung zur Errichtung eines befestigten Gehweges (ca. 100 m) auf der Straße „Am Portenhövel“ zur Kenntnis und stimmt einer weitergehenden Prüfung zur Errichtung eines Gehwegs auf der Straße „Am Portenhövel“ nicht zu.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung mit dem Eigentümer des Netto-Marktes über die Errichtung eines barrierefreien Zuganges vom Parkplatz zum vorhandenen Gehweg im Einmündungsbereich Am Portenhövel / Wassenbergstraße zu verhandeln.

 

Sachdarstellung :

 

Verkehrssituation und Beschilderung

An der Einmündung der Straße Am Portenhövel mit der Wassenbergstraße beginnt eine 30-Zone, die u.a. die Straßen Am Portenhövel, Kurfürstenstraße und Mühlenweg beinhaltet. An der westlichen Straßenseite befindet sich hinter einer Baumreihe ein mit einer wassergebundenen Decke befestigter Gehweg zwischen der Wassenberg- und der Kurfürstenstraße. Auf dem Abschnitt der Straße Am Portenhövel zwischen Kurfürstenstraße und Mühlenweg fehlt ein solcher Gehweg gänzlich. Die Flächen zwischen den Bäumen werden dort überwiegend zum Anliegerparken genutzt.

 

Die Verkehrsstärke ist gering und eine öffentliche Straßen- und private  Parkplatzbeleuchtung ist vorhanden.

 

Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m. Dies ist ein üblicher Wert für eine Mischverkehrsfläche.

 

In Ihrer Gesamtheit wird die Straße Am Portenhövel als Mischverkehrsfläche angesehen. Der wassergebundene Gehweg stellt nur eine abschnittsweise Ergänzung dar. Grundsätzlich und vor allem im nördlichen Bereich der Straße teilen sich alle Nutzer der Straße die befestigte Asphaltfläche.

 

Alleenschutz

Die Straße Am Portenhövel stellt gemäß § 41 LNatSchG NRWG eine gesetzlich geschützte Allee dar. Die ca. 150 m lange Allee, mit homogenen Erscheinungsbild wird seit dem November 2013 im Alleenkataster NRW unter der Bezeichnung AL-KLE-0180, Scharlach-Eichenallee an der Straße "Am Portenhövel" geführt.

 

Diese einfache Allee (2-reihig) darf nicht in Teilen oder in Gänze entfernt oder geschädigt werden. Ausnahmen werden nur sehr regressiv von der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde (Kreis Kleve) erteilt.

 

Bei einer Befestigung des Gehweges in angemessener Breite und regelgerechten Aufbau wird höchstwahrscheinlich eine unzulässige Schädigung der Baumwurzeln nicht vermeidbar sein.

 

Prioritätenliste

Die Straße Am Portenhövel ist in der 2005 beschlossenen Prioritätenliste enthalten.

Die Aufnahme in die Prioritätenliste wurde damals wie folgt begründet.

 

Die Straße Am Portenhövel war bis zur Kanalerneuerung durch die TWE Anfang 2005 in einem sehr schlechten Zustand. Seinerzeit hat man bezüglich der Straßenwiederherstellung festgelegt, bis zum späteren Ausbau der Straße eine Tragdeckschicht in einer Stärke von rd. 10 cm über die gesamte Straßenbreite zu ziehen. Auf Grund des vorliegenden Gesamteindruckes und des Straßenaufbaues ist ein erstmaliger Ausbau erst zu einem späteren Zeitpunkt in rd. 10 Jahren erforderlich. Eine regelgerechte Entwässerung ist auf der Straße Am Portenhövel nicht vorhanden. Das anfallende Oberflächenwasser versickert in den Seitenstreifen aus Rasen. Ein Fußweg zwischen der Wassenbergstraße und der Kurfürstenstraße ist als eine wassergebundene Decke ausgebaut. Die Parkstände zwischen Kurfürstenstraße und dem Mühlenweg sind ebenfalls nicht befestigt.

 

 

Straßenaufbau: nicht regelgerecht

im Mittel 10 cm Asphaltdecke

im Bereich des Kanalgrabens 20 cm Schotter, sonst Auffüllung (sandig, steinig)

 

 Langfristiger Ausbau in späteren Jahren

Der Ausbau in späteren Jahren, da aufgrund der im Jahre 2005

durchgeführten Kanalsanierung eine 10 cm starke Tragdeck-

schicht aufgebracht worden ist.

 

Derzeit ist der Ausbau, wegen des weiterhin akzeptablen Zustands der Asphaltdecke, im Haushaltplan in den späteren Jahren vorgesehen.

 

Die Straße gilt aus straßenbeitragsrechtlicher Sicht als nicht ausgebaut und die Kosten würden im Falle eines Ausbaus zu 90 % auf die anliegenden Grundstücke verteilt werden. Dies wäre auch für die Errichtung einer Teileinrichtung in Form eines Gehwegs der Fall.

 

Die Straße hat weiterhin keine regelgerechte Entwässerungseinrichtung für das Niederschlagswasser. Das anfallende Oberflächenwasser versickert in den Seitenstreifen aus Rasen.

Wenn der wassergebundene Weg mit einer Pflasterung befestigt wird, werden weitere Flächen versiegelt.

Beim späteren Ausbau der Fahrbahnfläche werden zur Entwässerung Sinkkästen vorgesehen, die an den vorhandenen Kanal in der Mitte der Straße angeschlossen werden. Bei einem vorherigen Ausbau eines Gehwegs müsste diese Fläche nachträglich an das neue Entwässerungssystem angeschlossen werden.

 

Fazit:

Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes macht es keinen Sinn vorab einen Gehweg auf der Straße zwischen der Einmündung mit der Wassenbergstraße und der Einfahrt zum „Netto“ herzustellen.

Diese Gehweganlage sollte im Rahmen einer Straßenplanung der kompletten Straße geprüft, geplant und ggf. zusammen mit allen Teileinrichtungen gebaut werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, mit dem Eigentümer des Netto-Marktes Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass im südlichen Bereich des Nettoparkplatzes ein barrierefreier Zugang vom Parkplatz zum vorhandenen Gehweg im Einmündungsbereich Am Portenhövel / Wassenbergstraße hergestellt wird.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter