hier: Eingabe Nr. 3/2018 vom CDU Ortsverband Mitte
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen und die
Prüfung zur Errichtung eines befestigten Gehweges (ca. 100 m) auf der Straße
„Am Portenhövel“ zur Kenntnis und stimmt einer weitergehenden Prüfung zur
Errichtung eines Gehwegs auf der Straße „Am Portenhövel“ nicht zu.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung mit dem
Eigentümer des Netto-Marktes über die Errichtung eines barrierefreien Zuganges
vom Parkplatz zum vorhandenen Gehweg im Einmündungsbereich Am Portenhövel /
Wassenbergstraße zu verhandeln.
Sachdarstellung :
Verkehrssituation
und Beschilderung
An der Einmündung der Straße Am Portenhövel mit der Wassenbergstraße
beginnt eine 30-Zone, die u.a. die Straßen Am Portenhövel, Kurfürstenstraße und
Mühlenweg beinhaltet. An der westlichen Straßenseite befindet sich hinter einer
Baumreihe ein mit einer wassergebundenen Decke befestigter Gehweg zwischen der
Wassenberg- und der Kurfürstenstraße. Auf dem Abschnitt der Straße Am
Portenhövel zwischen Kurfürstenstraße und Mühlenweg fehlt ein solcher Gehweg
gänzlich. Die Flächen zwischen den Bäumen werden dort überwiegend zum
Anliegerparken genutzt.
Die Verkehrsstärke ist gering und eine öffentliche Straßen- und
private Parkplatzbeleuchtung ist
vorhanden.
Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m. Dies ist ein üblicher Wert für eine
Mischverkehrsfläche.
In Ihrer Gesamtheit wird die Straße Am Portenhövel als
Mischverkehrsfläche angesehen. Der wassergebundene Gehweg stellt nur eine
abschnittsweise Ergänzung dar. Grundsätzlich und vor allem im nördlichen
Bereich der Straße teilen sich alle Nutzer der Straße die befestigte
Asphaltfläche.
Alleenschutz
Die Straße Am Portenhövel stellt gemäß § 41 LNatSchG NRWG eine
gesetzlich geschützte Allee dar. Die ca. 150 m lange Allee, mit homogenen
Erscheinungsbild wird seit dem November 2013 im Alleenkataster NRW unter der
Bezeichnung AL-KLE-0180, Scharlach-Eichenallee an der Straße
"Am Portenhövel" geführt.
Diese einfache Allee (2-reihig) darf nicht in Teilen oder in Gänze
entfernt oder geschädigt werden. Ausnahmen werden nur sehr regressiv von der
zuständigen Unteren Landschaftsbehörde (Kreis Kleve) erteilt.
Bei einer Befestigung des Gehweges in angemessener Breite und
regelgerechten Aufbau wird höchstwahrscheinlich eine unzulässige Schädigung der
Baumwurzeln nicht vermeidbar sein.
Prioritätenliste
Die Straße Am Portenhövel ist in der 2005 beschlossenen Prioritätenliste
enthalten.
Die Aufnahme in die Prioritätenliste wurde damals wie folgt begründet.
Die Straße
Am Portenhövel war bis zur Kanalerneuerung durch die TWE Anfang 2005 in einem
sehr schlechten Zustand. Seinerzeit hat man bezüglich der
Straßenwiederherstellung festgelegt, bis zum späteren Ausbau der Straße eine
Tragdeckschicht in einer Stärke von rd. 10 cm über die gesamte Straßenbreite zu
ziehen. Auf Grund des vorliegenden Gesamteindruckes und des Straßenaufbaues ist
ein erstmaliger Ausbau erst zu einem späteren Zeitpunkt in rd. 10 Jahren
erforderlich. Eine regelgerechte Entwässerung ist auf der Straße Am Portenhövel
nicht vorhanden. Das anfallende Oberflächenwasser versickert in den
Seitenstreifen aus Rasen. Ein Fußweg zwischen der Wassenbergstraße und der
Kurfürstenstraße ist als eine wassergebundene Decke ausgebaut. Die Parkstände
zwischen Kurfürstenstraße und dem Mühlenweg sind ebenfalls nicht befestigt.
Straßenaufbau:
nicht regelgerecht
im
Mittel 10 cm Asphaltdecke
im
Bereich des Kanalgrabens 20 cm Schotter, sonst Auffüllung (sandig, steinig)
Langfristiger Ausbau in späteren Jahren
Der
Ausbau in späteren Jahren, da aufgrund der im Jahre 2005
durchgeführten
Kanalsanierung eine 10 cm starke Tragdeck-
schicht
aufgebracht worden ist.
Derzeit ist der Ausbau, wegen des weiterhin akzeptablen Zustands der
Asphaltdecke, im Haushaltplan in den späteren Jahren vorgesehen.
Die Straße gilt aus straßenbeitragsrechtlicher Sicht als nicht ausgebaut
und die Kosten würden im Falle eines Ausbaus zu 90 % auf die anliegenden
Grundstücke verteilt werden. Dies wäre auch für die Errichtung einer Teileinrichtung
in Form eines Gehwegs der Fall.
Die Straße hat weiterhin keine regelgerechte Entwässerungseinrichtung
für das Niederschlagswasser. Das anfallende Oberflächenwasser versickert in den
Seitenstreifen aus Rasen.
Wenn der wassergebundene Weg mit einer Pflasterung befestigt wird,
werden weitere Flächen versiegelt.
Beim späteren Ausbau der Fahrbahnfläche werden zur Entwässerung
Sinkkästen vorgesehen, die an den vorhandenen Kanal in der Mitte der Straße
angeschlossen werden. Bei einem vorherigen Ausbau eines Gehwegs müsste diese
Fläche nachträglich an das neue Entwässerungssystem angeschlossen werden.
Fazit:
Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes macht es keinen Sinn vorab
einen Gehweg auf der Straße zwischen der Einmündung mit der Wassenbergstraße
und der Einfahrt zum „Netto“ herzustellen.
Diese Gehweganlage sollte im Rahmen einer Straßenplanung der kompletten
Straße geprüft, geplant und ggf. zusammen mit allen Teileinrichtungen gebaut
werden.
Die Verwaltung schlägt vor, mit dem Eigentümer des Netto-Marktes Kontakt
aufzunehmen mit dem Ziel, dass im südlichen Bereich des Nettoparkplatzes ein
barrierefreier Zugang vom Parkplatz zum vorhandenen Gehweg im
Einmündungsbereich Am Portenhövel / Wassenbergstraße hergestellt wird.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter