Betreff
Befahren der Dechant-Sprünken-Straße zwischen Netterdensche Straße und Spillingscher Weg durch LKW;
hier: Eingabe Nr. 4/2018 vom CDU Ortsverband Mitte
Vorlage
05 - 16 1455/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Antrag

 

Der CDU Ortsverband Emmerich am Rhein Mitte beantragt die Überprüfung einer besseren Beschilderung oder bauliche Maßnahmen, die Lkw-Fahrer darauf aufmerksam machen, dass diese ab dem Einmündungsbereich von der Netterdenschen Straße in die Dechant-Sprünken-Straße keine Durchfahrtmöglichkeit zum Gewerbegebiet haben.

 

Sachlage

 

Der Straßenzug Dechant-Spünken-Straße wurde mit Errichtung des Gewerbegebietes Dechant-Sprünken-Straße (Tackenweide, Ossenbruch usw.) in einen Wohnbereich und einen Gewerbebereich geteilt. Diese Teilung findet in Richtung Gewerbegebiet hinter der Hausnummer 49 A statt. Die Hausnummer 49 B befindet sich im Gewerbegebiet (s. Anlage 2).

 

Die Hausnummer 49 B wurde erst nach Umnutzung der Immobilie aktiviert, vorher gehörte die Immobilie zum Komplex der Theodor Berndsen GmbH (Tackenweide 2).

Mit Aktivierung dieser Haus-Nummer hat sich die Anzahl der fehlgeleiteten LKW stark erhöht.

 

·    Fehlverkehre

 

Die o. g. Nummerierung impliziert, dass Lieferanten, welche die Unternehmung an der Dechant-Sprünken-Straße 49 B anfahren möchten, aber nicht „B“, sondern lediglich „49“  in das Navigationsgerät eingeben fälschlicher Weise in das Wohngebiet gelenkt werden.

 

Auf eine Korrektur der Firmenadresse wurde bisher verzichtet, da dies bei Unternehmungen  unverhältnismäßig große Auswirkungen hätte. Denn es bedeutet nicht nur Änderungen der Visitenkarten, sondern geht bis hin zur Eintragung der Änderung beim Amtsgericht / Handelsregister.

 

Nach Rücksprache mit der Unternehmung mit Sitz Haus-Nr. 49 B wird dessen Lager Ende Mai dieses Jahres umziehen. Danach wird diese Adresse umnummeriert werden, sodass diese Art der Fehlfahrten nicht mehr stattfinden werden.

 

Grundsätzlich sind jedoch Irrfahrten, gerade ausländischer Lkw, nie auszuschließen.

 

·    Vorhandene Beschilderung

 

Die jetzige Beschilderung besteht aus dem Verkehrszeichen VZ 253 „ Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t“ und dem Zusatz ZZ 1020-30 „Anlieger frei“. Das Zusatzzeichen ist zwingend notwendig, da andernfalls jedes Fahrzeug über 3,5 t wie z.B. Umzugswagen, Baustofflieferungen usw. Ausnahmegenehmigungen für die Einfahrt beantragen müssten.

 

Diese Beschilderung steht sowohl auf der Netterdenschen Straße vor der Einmündung Dechant-Sprünken-Straße als auch in der Einmündung Dechant-Sprünken-Straße.

 

·    Unfalllage

 

Auf Nachfrage bei der Kreispolizeibehörde hat seit dem 01.01.2014 (4 Jahre) an der Kreuzung Dechant-Sprünken-Straße/Spillingscher Weg lediglich ein Unfall (Alleinunfall Kleinkraftrad) stattgefunden.

 

Die im Antrag angesprochene Leuchte wurde nach Information der Stadtwerke Emmerich durch das Orkantief Friederike, dem bundesweit 10 Menschen und auch ein Bewohner des Wildweges zum Opfer fielen, umgeknickt.

 

·    Gefahrenlage

 

Die Kreuzung Dechant-Sprünken-Straße / Spillingscher Weg befindet sich in einer 30 km/h-Zone. Es gilt grundsätzlich Rechts-vor-Links.

 

Im Falle des Wendemanövers eines Lkw wird dieses aufgrund der engen Platzverhältnisse mit einer sehr geringen Geschwindigkeit stattfinden, auch ertönt bei Lkw ein Warnton beim Rückwärtsfahren. 

Es kann somit davon ausgegangen werden, dass der Lkw gesehen und auch gehört werden kann.

 

 

Resümee

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Wendemanöver der Lkw durchaus Aufsehen erregend und im Wohnbereich störend sind, jedoch keine Gefahrenlagen, die über das normale Maß hinausgehen, darstellen. Dies wird auch durch die Unfalllage (ein Alleinunfall) unterstrichen.

 

Nach Prüfung der Sachlage ist somit zu erkennen, dass aufgrund der Unfalllage und der nicht vorhandenen Gefahrenlage keine zusätzliche Hinweisbeschilderung erforderlich ist. Auch wird die Anzahl, der dort verkehrenden Lkw nach Umzug der Unternehmung Haus-Nr. 49 B abnehmen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter