hier: Eingabe Nr. 4/2018 vom CDU Ortsverband Mitte
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Antrag
Der CDU
Ortsverband Emmerich am Rhein Mitte beantragt die Überprüfung einer besseren
Beschilderung oder bauliche Maßnahmen, die Lkw-Fahrer darauf aufmerksam machen,
dass diese ab dem Einmündungsbereich von der Netterdenschen Straße in die
Dechant-Sprünken-Straße keine Durchfahrtmöglichkeit zum Gewerbegebiet haben.
Sachlage
Der Straßenzug
Dechant-Spünken-Straße wurde mit Errichtung des Gewerbegebietes
Dechant-Sprünken-Straße (Tackenweide, Ossenbruch usw.) in einen Wohnbereich und
einen Gewerbebereich geteilt. Diese Teilung findet in Richtung Gewerbegebiet
hinter der Hausnummer 49 A statt. Die Hausnummer 49 B befindet sich im
Gewerbegebiet (s. Anlage 2).
Die Hausnummer 49
B wurde erst nach Umnutzung der Immobilie aktiviert, vorher gehörte die
Immobilie zum Komplex der Theodor Berndsen GmbH (Tackenweide 2).
Mit Aktivierung
dieser Haus-Nummer hat sich die Anzahl der fehlgeleiteten LKW stark erhöht.
· Fehlverkehre
Die o. g.
Nummerierung impliziert, dass Lieferanten, welche die Unternehmung an der
Dechant-Sprünken-Straße 49 B anfahren möchten, aber nicht „B“, sondern
lediglich „49“ in das Navigationsgerät
eingeben fälschlicher Weise in das Wohngebiet gelenkt werden.
Auf eine Korrektur
der Firmenadresse wurde bisher verzichtet, da dies bei Unternehmungen unverhältnismäßig große Auswirkungen hätte.
Denn es bedeutet nicht nur Änderungen der Visitenkarten, sondern geht bis hin
zur Eintragung der Änderung beim Amtsgericht / Handelsregister.
Nach Rücksprache
mit der Unternehmung mit Sitz Haus-Nr. 49 B wird dessen Lager Ende Mai dieses
Jahres umziehen. Danach wird diese Adresse umnummeriert werden, sodass diese
Art der Fehlfahrten nicht mehr stattfinden werden.
Grundsätzlich sind
jedoch Irrfahrten, gerade ausländischer Lkw, nie auszuschließen.
· Vorhandene
Beschilderung
Die jetzige
Beschilderung besteht aus dem Verkehrszeichen VZ 253 „ Verbot für Fahrzeuge
über 3,5 t“ und dem Zusatz ZZ 1020-30 „Anlieger frei“. Das Zusatzzeichen ist
zwingend notwendig, da andernfalls jedes Fahrzeug über 3,5 t wie z.B.
Umzugswagen, Baustofflieferungen usw. Ausnahmegenehmigungen für die Einfahrt
beantragen müssten.
Diese
Beschilderung steht sowohl auf der Netterdenschen Straße vor der Einmündung
Dechant-Sprünken-Straße als auch in der Einmündung Dechant-Sprünken-Straße.
· Unfalllage
Auf Nachfrage bei
der Kreispolizeibehörde hat seit dem 01.01.2014 (4 Jahre) an der Kreuzung
Dechant-Sprünken-Straße/Spillingscher Weg lediglich ein Unfall (Alleinunfall
Kleinkraftrad) stattgefunden.
Die im Antrag
angesprochene Leuchte wurde nach Information der Stadtwerke Emmerich durch das
Orkantief Friederike, dem bundesweit 10 Menschen und auch ein Bewohner des
Wildweges zum Opfer fielen, umgeknickt.
· Gefahrenlage
Die Kreuzung
Dechant-Sprünken-Straße / Spillingscher Weg befindet sich in einer 30
km/h-Zone. Es gilt grundsätzlich Rechts-vor-Links.
Im Falle des
Wendemanövers eines Lkw wird dieses aufgrund der engen Platzverhältnisse mit
einer sehr geringen Geschwindigkeit stattfinden, auch ertönt bei Lkw ein
Warnton beim Rückwärtsfahren.
Es kann somit
davon ausgegangen werden, dass der Lkw gesehen und auch gehört werden kann.
Resümee
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass die Wendemanöver der Lkw durchaus Aufsehen erregend und
im Wohnbereich störend sind, jedoch keine Gefahrenlagen, die über das normale
Maß hinausgehen, darstellen. Dies wird auch durch die Unfalllage (ein
Alleinunfall) unterstrichen.
Nach Prüfung der
Sachlage ist somit zu erkennen, dass aufgrund der Unfalllage und der nicht vorhandenen
Gefahrenlage keine zusätzliche Hinweisbeschilderung erforderlich ist. Auch wird
die Anzahl, der dort verkehrenden Lkw nach Umzug der Unternehmung Haus-Nr. 49 B
abnehmen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter