Betreff
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes E 33/1 - Kaserne -;
hier: 1) Bericht zu den durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden
2) Satzungsbeschluss
Vorlage
05 - 16 1460/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Hinweise zum Hochwasserrisiko mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.b)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Waldausgleich mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.a)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Stromversorgung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf zur

1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 20.06.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- gefasst sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 13 BauGB beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Einsichtnahme in den Planvorentwurf im Rathaus Emmerich in der Zeit vom 31.07.2017 bis einschließlich zum 01.09.2017 statt.

 

Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g. Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 30.10.2017 bis einschließlich zum 04.12.2017 statt.

 

Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Im Rahmen dieser Beteiligungen wurden die nachfolgend aufgeführten Anregungen vorgetragen, über die der Rat der Stadt Emmerich am Rhein unter Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu entscheiden hat.

 

Ergänzend zum Bebauungsplan-Änderungsverfahren wurde auch der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. E 33/1 Kaserne in Bezug auf den naturschutzfachlichen und Waldausgleich geändert. Durch die Abrundung des Waldstücks am Mischgebiet wird ein solcher Ausgleich erforderlich. Er wird an anderer Stelle auf dem Kasernengelände ausgeglichen.

 

I.          Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen abgeben.

 

II.         Anregungen aus der Beteiligung der Behörden

 

a) Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 14.08.2017

 

Es wird auf geänderte Gesetzesgrundlagen bezüglich der Überschwemmungsgebiete bzw. Hochwasserrisikomanagements hingewiesen. Auf die Lage des Plangebietes im Hochwasserrisikogebiet soll hingewiesen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Hinweise werden in die Bebauungsplan-Änderung aufgenommen.

 

 

b) Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 23.08.2017

 

Die vorhandene Waldfläche werde von 2.062 m² um 72 m² auf 1.990 m² reduziert. Dieser Waldflächenverlust müsse im Verhältnis 1:2 im Stadtgebiet ausgeglichen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die forstrechtliche erforderliche Kompensation wird in einem ergänzenden städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB sichergestellt.

 

 

III.        Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen abgeben.

 

IV.        Anregungen aus der Beteiligung der Behörden

 

a) Stadtwerke Emmerich, Schreiben vom 24.11.2017

 

Mit dem Vorhabenträger wurden in der Vergangenheit mehrere Abstimmungsgespräche zur Energie- und Wasserversorgung geführt. Nach gegenwärtigem Stand der Abstimmungsgespräche werden folgende Anregungen zum Bebauungsplan-Verfahren vorgetragen:

 

1. Die im anliegenden Übersichtsplan durchgehend rot gezeichnete Trasse für ein Strommittelspannungskabel ist durch ein Leitungsrecht im Bebauungsplan zu sichern.

 

2. Die im Plan blau gestrichelt eingezeichnete Leitung kennzeichnet die heutige Lage der Mittelspannungsleitung, die zugleich der im Plan gekennzeichneten Mittelspannungsstation dient, über die die Kaserne bislang mit Strom versorgt wurde und während der Bauzeit mit Strom versorgt werden soll. Diese Leitung muss bis zum endgültigen Ausbau der neuen Kabel-Trasse erhalten bleiben, um Versorgungsengpässe im Stadtgebiet zu vermeiden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu 1.

Die zu sichernde Kabeltrasse befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans E 33/1 -Kaserne. Eine Sicherung auf dem Grundstück des Vorhabenträgers muss deshalb privatrechtlich durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit erfolgen.

 

Zu 2.

Durch die fortlaufende Abstimmung zwischen dem Vorhabenträger und den Stadtwerken ist eine planerische Festsetzung nicht erforderlich.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter