Betreff
Bahnhofstoilette in Emmerich am Rhein;
hier: Eingabe Nr. 22/2017 der Senioren Union CDU "Hellwach"
Vorlage
03 - 16 1464/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, nach Klärung der zukünftigen und dauerhaften Nutzung des jetzigen Bahnhofgebäudes die „Toilettenfrage“ erneut zu beraten.

Sachdarstellung :

 

Mit Eingabe vom 12.12.2017 regte die Senioren Union an, im Emmerich Bahnhof eine Toilette zu installieren, da die Deutsche Bahn sich in der Vergangenheit weigerte eine entsprechende Anlage zu betreiben und dies auch (vermutlich) zukünftig nicht tun wird.

 

Die Deutsche Bahn machte erneut im Rahmen einer Begehung am 07.03.2018 deutlich, dass eine Aktivierung der vorhandenen Toilettenanlagen für sie nicht in Frage kommt. Aus Sicht der Verwaltung kann die Installation eines WC`s auf vier unterschiedliche Arten (Vielzahl an „Unterarten“ in quantitativer und qualitativer Hinsicht mgl.) erfolgen. Für den Aufstellungsort müsste entweder ein Gestattungsvertrag mit der Deutschen Bahn geschlossen werden oder die Fläche erworben werden (BRW nicht bestimmt da Sondernutzungsgebiet – BRW Wohnbebauung  Bahnhofstr. 125 €). Eine entsprechende (Pacht- oder Verkaufs-)Bereitschaft wurde bisher nicht bei der Deutschen Bahn abgefragt. Die auch notwendige Flächenentwidmung ist aufgrund des laufenden Planfeststellungsverfahrens ABS 46/2 unwahrscheinlich. Entsprechende Aussagen wurden bahnseitig in anderem Zusammenhang bereits getroffen.

 

Mobile Toilette ohne Wasserspülung (DIXI-Klo)

Diese Anlage (als Einrichtungsstandart auf Baustellen i. d. R. genutzt) kann im Rahmen eines Mietvertrages zum Preis von wöchentlich ca. 40 €/ pro Anlage an einem noch festzulegenden Ort aufgestellt werden. Durch die Vermietungsfirma würde einmal wöchentlich ein Abpumpen erfolgen (Geruchsentwicklung, Kapazitätsgrenzen) – keine Reinigung.

 

Mobile Toilette mit Handwaschmöglichkeiten und Wasserspülung (Toilettenwagen)

Diese Anlagen können bei verschiedenen Dienstleistern ab monatlich ca. 250 € gemietet werden. Zum Betrieb ist ein Wasser- und Stromanschluss notwendig, welche über die vorhandenen Anschlüsse der Deutsche Bahn sichergestellt werden müssten. Der für den Betrieb höchste/ wichtigste Kostenfaktor wird die notwendige Reinigung sein. Eine Reinigung kann ab ca. 12 €/ h (Reinigungskraft befindet sich z. B. 8 h vor Ort) bei externen Dienstleistern eingekauft werden.

 

Neubau fest installierte Toilettenanlage (Toilettenhäuschen)

Eine Anlage, wie auch in der o. g. Eingabe beschrieben,  kann bei verschiedenen Herstellern käuflich erworben werden. Der in der o. g. Eingabe und im NRZ Artikel vom 06.12.2017 angegebene Preis von 130.000 € deckt sich mit der Preisrecherche des Fachbereiches Immobilien. Darüber hinaus sind auch noch Vorarbeiten wie Anschlussverlegungen (Strom, Wasser, Abwasser), Untergrundvorbereitungen (ggf. Pflasterung, Fundamentlegung) notwendig, deren (Kosten)Höhe ist Abhängig vom jeweiligen  Standort und den Leitungsverläufen der vorhanden „Bahninfrastruktur“.

 

Reaktivierung der „alten“ Bahnhofstoiletten

Die „ehemaligen“ Bahnhofstoiletten wurden nach Aussage der Deutschen Bahn, aufgrund von vielschichtigen/ verschiedensten  Problemen/ Schwierigkeiten stillgelegt (Vandalismus, Frequentierung, Schließzeiten, Überwachung). Die Stilllegung von Toilettenanlagen an kleinen Bahnhöfen, ist dabei kein Emmericher Sonder- bzw. Einzelfall. Eine Reaktivierung der Toilettenanlagen ist technisch möglich. Der monetäre Aufwand ist bisher nicht ermittelt worden und die Bereitschaft zur Überlassung an Dritte, wie die Stadt Emmerich am Rhein ist nicht bei der Deutschen Bahn erfragt worden. Der wesentliche Kostenfaktor dürften auch hier die Personal- bzw. Reinigungskosten sein.

 

 

Aufgrund des laufenden Gutachtens zur Bewertung des Bahnhofsgebäudes im Ganzen und der erklärten Verkaufsabsicht für das Bahnhofsgebäude auf Seiten der Deutschen Bahn sollte der mögliche Kaufpreis, wie auch die endgültige Planung für das „Areal Bahnhof“ abgewartet werden, bevor eine entsprechende Entscheidung  bzgl. Bahnhofstoilette getroffen wird.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter