hier: Informationen zu den Reaktionen auf den Ratsbeschluss vom 07.11.2017
Positionierung im anstehenden straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt
die verwaltungsseitigen Ausführungen zur Kenntnis, hebt den Beschluss vom
07.11.2017 auf und beschließt die Rückkehr zu der Beschlusslage vor dem 07.11.
2017. Die städtische Stellungnahme im straßenrecht-lichen Planfeststellungsverfahren
3.5 ist auf dieser Grundlage zu fertigen.
Sachdarstellung :
I. Anlass des Tagesordnungspunktes
1.
Die Arbeit an der „richtigen Lösung“ für den
Planfeststellungsabschnitt 3.5 hat insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit
der BI „Rettet den Eltenberg“ bereits eine Vielzahl von „Wegmarken“ genommen.
Besonders zu erwähnen sind die städtischerseits erstellte „Machbarkeitsstudie“,
die im bahnrechtlichen Verfahren abgegebene städtische Stellungnahme sowie der
Beschluss des Rates der Stadt vom 07.11.2017.
Die
unter Beteiligung der BI erarbeitete Machbarkeitsstudie wurde dem Rat der Stadt
Ende 2014 vorgestellt. Im Wesentlichen kam sie zu dem Ergebnis, dass Kosten-
und Umweltfolgenaspekte für die „bergfußnahe Variante“ sprächen; insbesondere
könne die Gleisbettvariante sich nicht auf eine dem Fernstraßenrecht genügende
Bedarfsplanung stützen. Der Rat nahm die Inhalte der Studie zur Kenntnis, gab
auf Grundlage dieser Erkenntnisse die städtische Stellungnahme zum PFA 3.5 ab.
In der Sitzung vom 07.11. 2017 fasste der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein auf Antrag der BI einen, zu der bisherigen
städtischen Position gegenläufigen Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein strebt für den
Planfeststellungsabschnitt 3.5 der Planung der Betuwelinie in Emmerich-Elten
die planerische Verwirklichung und Umsetzung der optimierten (= modifizierten)
Gleisbett-variante, die von der Bürgerinitiative „Rettet den Eltenberg“ und dem
Naturschutzbund Deutschland (NABU) entwickelt worden ist, an.
2. Um die planerische Durchsetzung hierfür zu erleichtern,
beauftragt der Rat die Verwaltung der Stadt Emmerich am Rhein damit, zusammen
mit den zuständigen Straßenbaubehörden die planerische Verwirklichung der
Verlegung der B 8 auf der jetzigen Gleislage entsprechend der Planung in dem
Gutachten des Sachverständigen Hensel zwischen der Emmericher Straße und dem
Kreisverkehr sowie nördlich der Lobither Straße in Zusammenarbeit mit der
Deutschen Bahn und Straßen NRW umzusetzen. Deren Planungen sollen an den oben
genannten Alternativplan als integrales Gesamtkonzept angepasst werden.
3. Der Rat der Stadt fordert die DB sowie Straßen NRW auf,
die übrigen Teile der Alternativplanung durchzuplanen und zwar unter Abänderung
der bisherigen Planung.
und
4. Der Rat bittet das Verkehrsministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen, diese Planung zu koordinieren und Bund und Land, diese zu
unterstützen.
2.
Anfang März 2018 teilte die Bezirksregierung
Düsseldorf als verfahrensführende Behörde der Stadt Emmerich am Rhein mit, dass
die Offenlage im straßenrechtlichen
Verfahren ‚B8 neu‘ im PFA 3.5 am 30. 04. 2018 beginne; die Einwendungsfrist
ende am 29.06. 2018. Insoweit ist die Stadt Emmerich am Rhein aufgefordert,
ihre Stellungnahme in dem Verfahren abzugeben.
II. Reaktionen auf den Ratsbeschluss vom 07.11.2017
Am 08.12.2017 fand ein Treffen von
Vertretern des Ministeriums, von Straßen NRW, der DB AG und der BI zum Thema
Bahnübergangsbeseitigung am Eltenberg statt.
Mit Schreiben vom 11.12.2017 (s. Anlage 1)
teilte der Minister für Verkehr des Landes NRW, bezugnehmend auf das o. g.
Gespräch, der Stadt zusammenfassend mit, dass
Ø der Landesbetrieb der
Planung der Bürgerinitiative fachlich nicht folgen könne,
Ø die DB Netz AG ihrerseits der Planung ebenfalls nicht folgen
könne,
Ø eine gemeinsame
Betrachtung zu keiner anderen Planungspräferenz führe,
Ø das
Verkehrsministerium die Position des Landesbetriebes und der DB AG stütze,
Ø auch eine Änderung
des Bundesfernstraßen-Bedarfsplanes nicht möglich sei,
Ø mit der
‚modifizierten Gleisbettvariante‘ der Konsens mit dem Land nicht bestehe,
Ø die, über die übliche
Förderung hinausgehende Zuwendung gefährdet sei, so dass die Stadt Emmerich am
Rhein die Summe von ca. 14 Mio. € [vgl. dazu Vorlage 05-16 1264/2017,S.3] selbst
zu tragen habe.
III. Wertung der Reaktion des Verkehrsministeriums
1.
Der Planungsträger (Straßen NRW) wird mit
der bergfußnahen Variante in das straßen- rechtliche Planfeststellungsverfahren
gehen. Die planerische Nachvollziehbarkeit dieses Vorgehens wurde auch durch
die 2014 unter Beteiligung der BI erarbeitete Machbarkeitsstudie bestätigt. Im
Wesentlichen kam sie zu dem Ergebnis, dass Kosten und Umweltfolgenaspekte für
die bergfußnahe Variante sprächen; insbesondere könne die Gleisbettvariante
sich nicht auf eine dem Fernstraßenrecht genügende Bedarfsplanung stützen.
2.
Im Falle des Konsenses mit Bahn und Land
sollen die Kommunen von ihrem Träger-Drittel befreit werden. Nach den
bisherigen Berechnungen für die vorgesehenen Baumaßnahmen entfällt auf die
Stadt Emmerich am Rhein ein Träger-Drittel von rd. 14 Mio. Euro. Die
Kostenentwicklung bei dem derzeit realisierten Brückenbauwerk Baumannstraße
(Ersatz BÜ Kerstenstraße) lässt eine Kostensteigerung auch bei den anderen
geplanten Maßnahmen erwarten, so dass der städtische Eigenanteil von 14 Mio.
Euro erheblich steigen würde und heute nur noch als Untergrenze angesehen
werden kann.
Ein Ausfall der zugesagten 100%-Finanzierung
würde den städtischen Haushalt stark treffen. Durch die in den Jahren 2017 und
2018 beschlossenen größeren Investitionen einschließlich des Baus der
Gesamtschule steigt der Schuldenstand des städtischen Haushaltes in den
(Finanzplanungs-)Jahren bereits von 13,2 Mio. Euro Ende 2016 auf
54,9 Mio. Euro 2021 an. Im Gegensatz zu der
heutigen Zinslage ist für den vermutlichen Zeitpunkt der
Baumaßnahmen/Abrechnung Mitte der 2020-erJahre mit einem höheren Zinsniveau als
derzeit zu rechnen. Selbst bei einer Finanzierung von „lediglich“ 14 Mio. Euro
ergäbe sich bei einem angenommenen Zinssatz von 3 % für eine Laufzeit von 30
Jahren ein anfänglicher jährlicher Zinsaufwand, der die Ergebnishaushalte
belasten wird, von rd. 420.000 Euro bzw. ein Liquiditätsabfluss von jährlich
710.000 €, der ggf. auch über Kassenkredite finanziert werden müsste.
Käme es dadurch wieder zu unausgeglichen
Haushalten, wären die Einschränkung freiwilliger Leistungen oder die
Wiedereinführung von Belastungen oder Steuererhöhungen 420.000 € (entsprechen
35 Hebesatz-Punkte Grundsteuer B) wahrscheinliche
Konsequenz.
Vor dem Hintergrund des Gesagten sollte die
Grundlage der zu erstellenden Stellungnahme im straßenrechtlichen Verfahren die
Rückkehr zu der vor dem 07.11.2017 geltenden Beschlusslage sein.
IV. Politische Richtungsgebung?
Nachdem die Vorhabenträger und das
Verkehrsministerium eindeutig Position zu der sog. ‚optimierten
Gleisbettvariante‘ bezogen haben, stellt sich auch die Frage, inwieweit eine
erneute Einbindung einzelner Mitglieder des Deutschen Bundestags zur Stützung
und Beförderung des Ratsbeschlusses vom 07.11.2018 beizutragen vermag.
Ein direktes, in die laufenden
Planfeststellungsverfahren eingreifendes Tun ist nicht vorstellbar. Im Hinblick
auf eine „allgemeine politische Förderung“ haben sich drei Mitglieder des
Deutschen Bundestages geäußert.
Ø Mit Datum vom
26.02.2018 (s. Anlage 2) informiert Frau Dr. Barbara Hendricks, MdB die Stadt
Emmerich am Rhein: „Vor dem Hintergrund,
dass sowohl Die DB AG als auch Straßen NRW und in Folge das
Landesverkehrsministerium die Gleisbettvariante nach intensiver Prüfung final
als nicht durchführbar bezeichnen und eine alternative Planung daher ablehnen,
halte ich es für unmöglich, dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine
andere Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Das bedaure ich sehr und sehe meine
Möglichkeiten derzeit erschöpft“
Ø Mittels E-Mail vom
01.03.2018 an Vertreter der BI ( s. Anlage 3) äußerten sich Frau Sabine Weiss,
MdB und Herr Stefan Rouenhoff, MdB zu dem hier in Rede stehenden Sachverhalt.
Dies unter Bezugnahme auf
Äußerungen des Parlamentarischen
Staatssekretärs beim BMVI, Enak Ferlemann zum „Niederrheinischen Appell“.
Insoweit teilte der PStS bereits mit Schreiben vom
18.07.2018 (s. Anlage 4) an die Landräte der Kreise Wesel und Kleve mit, dass
bei den Themen „Förderung“, „Innovativer Lärmschutz“, „Streckensicherheit“,
„verträgliche Gestaltung des Lärm- und Erschütterungsschutzes, der Gleis- und
Bahnhofsanlagen“ Lösungen gefunden bzw. absehbar seien. Darüber hinaus sei zu
beachten: „Inzwischen sind die
planrechtlichen Verfahren incl. der Anhörungsverfahren gem. § 73 ff. VwVfG weit
fortgeschritten ….. Sämtliche im niederrheinischen Appell vorgebrachten
Forderungen und Argumente der Region wurden nach meinem Verständnis im Zuge der
Anhörungsverfahren in das Planfeststellungsverfahren eingebracht. ….. Eine
Bewertung und Festlegung zu konkreten, entscheidungserheblichen rechtlichen
Fragestellungen erfolgt mit dem Planfeststellungsbeschluss. ….. Das BMVI ist an
diesem Verfahren nicht beteiligt und kann auch auf die Abwägungsentscheidung
des Eisenbahn-Bundesamtes keinen Einfluss ausüben“.
Mit anderen Worten: Sachverhalte jenseits der ausdrücklich
benannten Themen (s.o.) sind allein im Planfeststellungsverfahren abzuarbeiten.
Aufgrund der ausdrücklichen Bezugnahme auf die Position des PStS ist
anzunehmen, dass Frau Weiss und Herr Rouenhoff die verfahrensrechtliche Bindung
des Themas „Eltenberg“ ebenfalls sehen; eine „politische Lösung“ im Deutschen
Bundestag dementsprechend nicht sehen.
Den Äußerungen der drei Bundestagsmitglieder
kann entnommen werden, dass ein politisches Handeln im Sinne einer ‚neuen
Gewichtung‘ nicht wahrscheinlich ist.
V. Fazit
Vor dem Hintergrund des vorab Geschilderten
und unter Berücksichtigung, dass der Vorhabenträger bei der Erarbeitung der
Planfeststellungsunterlagen die Gleisbettvariante umfänglich im Rahmen einer
ausführlichen Variantenbewertung
miteinbezogen hat, sie aber dennoch für nicht realisierbar hält,
empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein, seinen Beschluss
vom 07.11.2017 aufzuheben und in dem nun anstehenden straßenrechtlichen
Verfahren eine Stellungnahme abzugeben, die in Anlehnung an seine Stellungnahme
im eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren erfolgt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
sh.
Sachdarstellung
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster
Beigeordneter