Betreff
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW - Renovierung der WC-Anlage im Gebäude Kapaunenberg -;
hier: Eingabe Nr. 7/2018 vom AfD Stadtverband Emmerich am Rhein
Vorlage
02 - 16 1477/2018
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Anregung des AfD-Stadtverbandes Emmerich am Rhein nicht zu folgen.

 

Sachdarstellung :

 

Der AfD-Stadtverband hat mit seiner Eingabe angeregt, der Rat der Stadt Emmerich am Rhein möge beschließen, der St. Sebastian Schützenbruderschaft Emmerich am Rhein 20.000 € für die Renovierung der WC-Anlage im Gebäude Kapaunenberg zur Verfügung zu stellen. Sollten darüber hinaus weitere Gelder für die angedachte Renovierung fehlen, soll die Stadt der Schützenbruderschaft über den zusätzlichen Betrag ein zinsloses Darlehen gewähren.

 

In seiner Sitzung am 10.04.2018 hat der Rat die Anregung an den Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung verwiesen.

 

Der pauschale Antrag des Afd-Stadtverbandes nennt weder das Renovierungsvolumen noch den Finanzierungsplan der Schützenbruderschaft. Nach anderen Erkenntnissen der Verwaltung soll sich die Renovierung der WC-Anlage im großen Saal des Schützenhauses Kapaunenberg auf 75.000 Euro belaufen. Zur Finanzierung des Vorhabens läuft derzeit eine öffentliche Crowdfunding-Aktion, darüber hinaus hat die Schützenbruderschaft selbst Anträge auf Mitfinanzierung bei Dritten gestellt. Inwieweit noch eine offene Finanzierungslücke besteht, ist nicht bekannt; einen eigenen Antrag an die Stadt hat die Schützenbruderschaft für diese Maßnahme bisher nicht gestellt. 

 

Im Vorgriff auf eventuelle Finanzierungslücken der Schützenbruderschaft sollte der Anregung nicht stattgegeben werden, zumal ein Bedarf derzeit von der Schützenbruderschaft auch nicht geltend gemacht wurde. Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan derzeit nicht zur Verfügung und müssten außerplanmäßig bereit gestellt werden. Üblicherweise wurden in der Vergangenheit ähnliche Vorhaben bei Vereinen grundsätzlich als Darlehn gewährt.

 

Im Jahre 2017 erhielt die St. Sebastian Schützenbruderschaft auf ihren Antrag schon eine nicht rückzahlbare Zuwendung der Stadt von 5.000 € zur Erneuerung der Notlichtanlage im Schützenhaus Kapaunenberg.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister