Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Rat nimmt die Ermächtigungsübertragungen zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gemäß § 22 Abs. 4
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht der
Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des
Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.
Die übertragenen
Ermächtigungen erhöhen im Rahmen der Planfortschreibung die entsprechende
Position im Haushaltsplan 2018. Im Haushaltsjahr 2018 können diese Mittel zur
Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstandenen
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen herangezogen werden. Wirtschaftlich wird der
Jahresabschluss 2018 belastet. Aufgrund der Verschiebung der Inanspruchnahme
ergibt sich eine Verbesserung des Jahresergebnisses 2017.
Auswirkungen auf den
Ergebnisplan 2018 (bei voller Inanspruchnahme):
Mehraufwendungen in
Höhe von 511.758,07 Euro
Auswirkungen auf den
Finanzplan 2018 (bei voller Inanspruchnahme):
Mehrauszahlungen
(konsumtiv) in Höhe von 465.001,50 Euro
Mehrauszahlungen
(investiv) in Höhe von 2.121.389,71 Euro
Zwischensumme
Mehrauszahlung: 2.586.391,21
Euro
Mehreinzahlung d.
Kreditaufnahme f. Investitionskredite 2.121.000,00
Euro
Mehrauszahlung
insgesamt: 465.391,21 Euro
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
sh. Anlage
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister