hier: 1) Bericht zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden
2) Anpassung des Aufstellungsbeschlusses
3) Beschluss zur beschränkten erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
II.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Hinweise zum Hochwasserrisiko mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zum Waldausgleich mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu IV.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Stromversorgung mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 20.06.2017 bezüglich
des Geltungsbereiches zu ändern.
Das geänderte
Verfahrensgebiet der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 33/1
-Kaserne- ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet.
Zu 3)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf
zur 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- als
Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die erneute öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den
geänderten und ergänzten Teilen durchzuführen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 20.06.2017 den Aufstellungsbeschluss
zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- gefasst
sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden gem. § 13 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer
Einsichtnahme in den Planvorentwurf im Rathaus Emmerich in der Zeit vom
31.07.2017 bis einschließlich zum 01.09.2017 statt.
Im gleichen Zeitraum
wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g.
Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 30.10.2017 bis
einschließlich zum 04.12.2017 statt.
Im gleichen Zeitraum
wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Im Rahmen dieser
Beteiligungen wurden die nachfolgend aufgeführten Anregungen vorgetragen, über
die der Ausschuss für Stadtentwicklung unter Abwägung der privaten und
öffentlichen Interessen zu entscheiden hat.
Ergänzend zum
Bebauungsplan-Änderungsverfahren wurde auch der städtebauliche Vertrag zum
Bebauungsplan Nr. E 33/1 Kaserne in Bezug auf den naturschutzfachlichen und
Waldausgleich geändert. Durch die Abrundung des Waldstücks am Mischgebiet wird
ein solcher Ausgleich erforderlich. Er wird an anderer Stelle auf dem
Kasernengelände ausgeglichen.
I. Anregungen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine
Anregungen abgeben.
II. Anregungen aus der Beteiligung der Behörden
a)
Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 14.08.2017
Es wird auf geänderte Gesetzesgrundlagen bezüglich der Überschwemmungsgebiete
bzw. Hochwasserrisikomanagements hingewiesen. Auf die Lage des Plangebietes im
Hochwasserrisikogebiet soll hingewiesen werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise werden in die Bebauungsplan-Änderung aufgenommen.
b)
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 23.08.2017
Die vorhandene
Waldfläche werde von 2.062 m² um 72 m² auf 1.990 m² reduziert. Dieser
Waldflächenverlust müsse im Verhältnis 1:2 im Stadtgebiet ausgeglichen werden.
Stellungnahme der
Verwaltung
Die forstrechtliche
erforderliche Kompensation wird in einem ergänzenden städtebaulichen Vertrag
gem. § 11 BauGB sichergestellt.
III. Anregungen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen
abgeben.
IV. Anregungen aus der Beteiligung der
Behörden
a)
Stadtwerke Emmerich, Schreiben vom 24.11.2017
Mit dem Vorhabenträger wurden in der Vergangenheit mehrere
Abstimmungsgespräche zur Energie- und Wasserversorgung geführt. Nach
gegenwärtigem Stand der Abstimmungsgespräche werden folgende Anregungen zum
Bebauungsplan-Verfahren vorgetragen:
1. Die im anliegenden Übersichtsplan durchgehend rot gezeichnete Trasse
für ein Strommittelspannungskabel ist durch ein Leitungsrecht im Bebauungsplan
zu sichern.
2. Die im Plan blau gestrichelt eingezeichnete Leitung kennzeichnet die
heutige Lage der Mittelspannungsleitung, die zugleich der im Plan
gekennzeichneten Mittelspannungsstation dient, über die die Kaserne bislang mit
Strom versorgt wurde und während der Bauzeit mit Strom versorgt werden soll.
Diese Leitung muss bis zum endgültigen Ausbau der neuen Kabel-Trasse erhalten
bleiben, um Versorgungsengpässe im Stadtgebiet zu vermeiden.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1.
Die zu sichernde Kabeltrasse befindet sich außerhalb des
Geltungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans E 33/1
-Kaserne. Eine Sicherung auf dem Grundstück des Vorhabenträgers muss deshalb
privatrechtlich durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit erfolgen.
Zu 2.
Durch die
fortlaufende Abstimmung zwischen dem Vorhabenträger und den Stadtwerken ist
eine planerische Festsetzung nicht erforderlich.
Zu 2)
Im Zuge der
Ausbauplanung für die Moritz-von-Nassau-Straße ist das alte
Regenrückhaltebecken zwischen der im Bau befindlichen Kindertagesstätte und der
Ostermayerstraße obsolet geworden. Es wird durch den Vorhabenträger so
zurückgebaut, dass es landschaftsgärtnerisch gestaltet werden kann und somit
der öffentlichen Grünfläche zugeschlagen werden kann, die der Stadt übertragen
wird. Aus diesem Grund soll der Bebauungsplan an dieser Stelle korrigiert
werden und die öffentliche Fläche für Rückhaltung und Versickerung von
Niederschlagswasser zur Öffentlichen
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage umgewandelt werden. Die
betreffende Fläche befindet sich außerhalb des bisherigen Geltungsbereiches der
1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans E 33/1 -Kaserne-. Daher muss der
Geltungsbereich um dies Fläche erweitert werden.
Zu 3)
Neben der oben
dargestellten Umwandlung des Regenrückhaltebeckens in eine Grünfläche muss zur
Versorgung des gesamten Kasernengeländes mit seinen geplanten Nutzungen mit
Strom eine Ortsnetzstation errichtet werden. Diese muss sich möglichst zentral
sowie im Bereich der Mittelspannungsleitungen an der Moritz-von-Nassau-Straße
befinden. Innerhalb der umliegenden Baugebiete und der Straßenfläche ist nicht
ausreichend Platz für diese Infrastruktur zu finden. Daher soll sie am Rande
der Waldfläche innerhalb des MI-Gebietes östlich der Moritz-von-Nassau-Straße
platziert werden. Zur Planungssicherheit soll dementsprechend eine Fläche für
Versorgungsanlagen im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Diese beiden
Änderungen bedürfen einer erneuten öffentlichen Auslegung und
Trägerbeteiligung, die jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen
erfolgen soll.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter