Betreff
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 - Kaserne -;
hier: 1) Bericht zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden
2) Anpassung des Aufstellungsbeschlusses
3) Beschluss zur beschränkten erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
05 - 16 1488/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Hinweise zum Hochwasserrisiko mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.b)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Waldausgleich mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.a)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Stromversorgung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 20.06.2017 bezüglich des Geltungsbereiches zu ändern.

 

Das geänderte Verfahrensgebiet der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 33/1 -Kaserne- ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

 

 

Zu 3)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB  nur zu den geänderten und ergänzten Teilen durchzuführen.

 

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 20.06.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- gefasst sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 13 BauGB beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Einsichtnahme in den Planvorentwurf im Rathaus Emmerich in der Zeit vom 31.07.2017 bis einschließlich zum 01.09.2017 statt.

 

Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g. Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 30.10.2017 bis einschließlich zum 04.12.2017 statt.

 

Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Im Rahmen dieser Beteiligungen wurden die nachfolgend aufgeführten Anregungen vorgetragen, über die der Ausschuss für Stadtentwicklung unter Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu entscheiden hat.

 

Ergänzend zum Bebauungsplan-Änderungsverfahren wurde auch der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. E 33/1 Kaserne in Bezug auf den naturschutzfachlichen und Waldausgleich geändert. Durch die Abrundung des Waldstücks am Mischgebiet wird ein solcher Ausgleich erforderlich. Er wird an anderer Stelle auf dem Kasernengelände ausgeglichen.

 

I.   Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen abgeben.

 

II.  Anregungen aus der Beteiligung der Behörden

 

a) Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 14.08.2017

 

Es wird auf geänderte Gesetzesgrundlagen bezüglich der Überschwemmungsgebiete bzw. Hochwasserrisikomanagements hingewiesen. Auf die Lage des Plangebietes im Hochwasserrisikogebiet soll hingewiesen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Hinweise werden in die Bebauungsplan-Änderung aufgenommen.

 

 

b) Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 23.08.2017

 

Die vorhandene Waldfläche werde von 2.062 m² um 72 m² auf 1.990 m² reduziert. Dieser Waldflächenverlust müsse im Verhältnis 1:2 im Stadtgebiet ausgeglichen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die forstrechtliche erforderliche Kompensation wird in einem ergänzenden städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB sichergestellt.

 

 

III. Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen abgeben.

 

IV.       Anregungen aus der Beteiligung der Behörden

 

a) Stadtwerke Emmerich, Schreiben vom 24.11.2017

 

Mit dem Vorhabenträger wurden in der Vergangenheit mehrere Abstimmungsgespräche zur Energie- und Wasserversorgung geführt. Nach gegenwärtigem Stand der Abstimmungsgespräche werden folgende Anregungen zum Bebauungsplan-Verfahren vorgetragen:

 

1. Die im anliegenden Übersichtsplan durchgehend rot gezeichnete Trasse für ein Strommittelspannungskabel ist durch ein Leitungsrecht im Bebauungsplan zu sichern.

 

2. Die im Plan blau gestrichelt eingezeichnete Leitung kennzeichnet die heutige Lage der Mittelspannungsleitung, die zugleich der im Plan gekennzeichneten Mittelspannungsstation dient, über die die Kaserne bislang mit Strom versorgt wurde und während der Bauzeit mit Strom versorgt werden soll. Diese Leitung muss bis zum endgültigen Ausbau der neuen Kabel-Trasse erhalten bleiben, um Versorgungsengpässe im Stadtgebiet zu vermeiden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu 1.

Die zu sichernde Kabeltrasse befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans E 33/1 -Kaserne. Eine Sicherung auf dem Grundstück des Vorhabenträgers muss deshalb privatrechtlich durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit erfolgen.

 

Zu 2.

Durch die fortlaufende Abstimmung zwischen dem Vorhabenträger und den Stadtwerken ist eine planerische Festsetzung nicht erforderlich.

 

Zu 2)

 

Im Zuge der Ausbauplanung für die Moritz-von-Nassau-Straße ist das alte Regenrückhaltebecken zwischen der im Bau befindlichen Kindertagesstätte und der Ostermayerstraße obsolet geworden. Es wird durch den Vorhabenträger so zurückgebaut, dass es landschaftsgärtnerisch gestaltet werden kann und somit der öffentlichen Grünfläche zugeschlagen werden kann, die der Stadt übertragen wird. Aus diesem Grund soll der Bebauungsplan an dieser Stelle korrigiert werden und die öffentliche Fläche für Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser zur Öffentlichen  Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage umgewandelt werden. Die betreffende Fläche befindet sich außerhalb des bisherigen Geltungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans E 33/1 -Kaserne-. Daher muss der Geltungsbereich um dies Fläche erweitert werden.

 

Zu 3)

 

Neben der oben dargestellten Umwandlung des Regenrückhaltebeckens in eine Grünfläche muss zur Versorgung des gesamten Kasernengeländes mit seinen geplanten Nutzungen mit Strom eine Ortsnetzstation errichtet werden. Diese muss sich möglichst zentral sowie im Bereich der Mittelspannungsleitungen an der Moritz-von-Nassau-Straße befinden. Innerhalb der umliegenden Baugebiete und der Straßenfläche ist nicht ausreichend Platz für diese Infrastruktur zu finden. Daher soll sie am Rande der Waldfläche innerhalb des MI-Gebietes östlich der Moritz-von-Nassau-Straße platziert werden. Zur Planungssicherheit soll dementsprechend eine Fläche für Versorgungsanlagen im Bebauungsplan festgesetzt werden.

 

Diese beiden Änderungen bedürfen einer erneuten öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung, die jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen erfolgen soll.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter