hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der für die
Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt
Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung
der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne-.
Das Plangebiet umfasst den westlichen Bereich
der ehemaligen Moritz-von-Nassau-Kaserne in der Gemarkung Emmerich, Flur 33 das
Flurstück 71 tlw. und westlich an-grenzend an das ehemalige Kasernengelände in
der Gemarkung Borghees, Flur 4 die Flurstücke 299 tlw. (Gnadentalweg) und 298
tlw. Betroffen sind die Flächen des Sondergebietes für ein Reitsportzentrum,
die Sondergebiete „Wohnen mit Pferd“ sowie die angrenzenden Verkehrs-, Grün-
und Waldflächen im Bebauungsplan E 33/1 -Kaserne-.
Es ist in der
nachfolgenden Karte durch eine gestrichelte Linie dargestellt und abgegrenzt.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage
gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der
städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Der Bebauungsplan
Nr. E 33/1 „Kaserne“ wurde am 19.08.2016 rechtskräftig. Darin wurde das Gelände
der ehemaligen Moritz-von-Nassau-Kaserne auf Grundlage einer vom Rat der Stadt
Emmerich beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanung neu überplant und hierfür
ein Bebauungsplan aufgestellt. Parallel dazu wurde die 68. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein durchgeführt.
Die so festgesetzten baulichen Nutzungen
befinden sich mit Ausnahme der Bereiche „Reitsportzentrum“ und „Wohnen mit
Pferd“ derzeit in der Realisierungsphase. Im Rahmen der Anpassung an die
konkrete Objektplanung in den Bereichen des Mischgebietes und des
Sondergebietes „Gesundheitswohnpark“ wurde zudem bereits die 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Kaserne“, für den Bereich des Allgemeinen Wohngebietes die 2.
Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt. Beide Änderungen verfolgen weiterhin
die Umsetzung der Rahmenplanung von 2014.
Für den Bereich der festgesetzten
Sondergebiete „Reitsportzentrum“ und „Wohnen mit Pferd“ konnte bislang jedoch
kein Investor gefunden werden, so dass diese Bereiche im Rahmen der
vorliegenden 3. Änderung des Bebauungsplanes für eine allgemeine,
wohnungsbauliche Nutzung zugänglich gemacht
werden sollen, um der anhaltenden Nachfrage nach Baugrundstücken in der Stadt
Emmerich am Rhein Rechnung zu tragen.
Um die
städtebauliche Ordnung innerhalb des Plangebietes und den angrenzenden
Bereichen sicherzustellen, sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes
insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen, die verkehrliche Erschließung und die Erhaltung und
Entwicklung von Grün- und Waldflächen verbindlich geregelt werden.
Die entsprechende
Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3
BauGB im Rahmen der 97. Änderung des FNP durchgeführt.
Zu 2)
Zur Unterrichtung
der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung soll eine frühzeitige Unterrichtung im Sinne des § 3
Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Im vorliegenden Fall
soll der Planungsvorentwurf nach öffentlicher Bekanntmachung bei der Verwaltung
für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Hierbei haben
interessierte Bürger die Möglichkeit, sich über die Planungsabsichten Kenntnis
zu verschaffen und Stellungnahmen hierzu abzugeben. Die Grundstückseigentümer
der benachbarten Flächen werden durch persönliche Anschreiben auf die
Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter