Betreff
Antrag der SPD- und BGE-Ratsfraktion zur Realisierung bezahlbaren Wohnungsbaus in flexibler, modularer Ausführung – Einplanung von zusätzlichen Haushaltsmitteln -;
hier: Antrag Nr. X/2018 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
07 - 16 1496/2018/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Sachdarstellung :

 

Gemeinsam beantragten die BGE- und SPD-Ratsfraktion die Einplanung von Haushaltsmitteln in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro im Haushalt 2018 zur Errichtung eines flexibel nutzbaren Wohngebäudes in modularer Bauweise für die dezentrale Unterbringung geflüchteter Menschen und einkommensschwacher Zielgruppen des Wohnungsmarktes.

 

Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf den unter TOP 5 ausführlich dargestellten Sachstandsbericht zum öffentlich geförderten Wohnungsbau verwiesen.

 

Diesem ist einerseits zu entnehmen, dass die intensiven Bemühungen der Verwaltung auch zu Gesprächen mit einem Investor geführt haben, der beabsichtigt am Hasenberg ein Wohngebäude mit acht bis zehn Wohneinheiten zu errichten. Das gesamte Gebäude würde anschließend an die Stadt vermietet, so dass die Belegung durch die Stadt vorgenommen werden könnte. Nach dem Tod des Investors soll das Gebäude in das Eigentum der Stadt übergehen. Sobald hierzu detailliertere Informationen vorliegen, wird die Verwaltung umgehend berichten.

Andererseits wird aufgrund der rückläufigen Zahlen im Rechtskreis des Asylbewerberleitungsgesetzes aktuell überprüft, ob von der Stadt Emmerich für diesen Personenkreis angemieteter Wohnraum für andere Wohnungssuchende zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Parallel zu diesen Aktivitäten ist die Verwaltung dabei, den vom Rat mit der Bereitstellung der 25.000,- € im Haushalt vorgegebenen Verfahrensweg zunächst eine externe Wohnungsmarktanalyse in Auftrag zu geben, umzusetzen. Die nunmehr beantragte Errichtung eines Wohngebäudes würde aus Sicht der Verwaltung dem Ergebnis der Wohnungsmarktanalyse vorgreifen und die geplante Auftragsvergabe in Frage stellen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister