hier: Antrag Nr. X/2018 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird abgelehnt.
Sachdarstellung :
Gemeinsam
beantragten die BGE- und SPD-Ratsfraktion die Einplanung von Haushaltsmitteln
in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro im Haushalt 2018 zur Errichtung eines flexibel
nutzbaren Wohngebäudes in modularer Bauweise für die dezentrale Unterbringung
geflüchteter Menschen und einkommensschwacher Zielgruppen des Wohnungsmarktes.
Um
Wiederholungen zu vermeiden wird auf den unter TOP 5 ausführlich dargestellten
Sachstandsbericht zum öffentlich geförderten Wohnungsbau verwiesen.
Diesem
ist einerseits zu entnehmen, dass die intensiven Bemühungen der Verwaltung auch
zu Gesprächen mit einem Investor geführt haben, der beabsichtigt am Hasenberg
ein Wohngebäude mit acht bis zehn Wohneinheiten zu errichten. Das gesamte
Gebäude würde anschließend an die Stadt vermietet, so dass die Belegung durch die
Stadt vorgenommen werden könnte. Nach dem Tod des Investors soll das Gebäude in
das Eigentum der Stadt übergehen. Sobald hierzu detailliertere Informationen
vorliegen, wird die Verwaltung umgehend berichten.
Andererseits
wird aufgrund der rückläufigen Zahlen im Rechtskreis des
Asylbewerberleitungsgesetzes aktuell überprüft, ob von der Stadt Emmerich für
diesen Personenkreis angemieteter Wohnraum für andere Wohnungssuchende zur
Verfügung gestellt werden kann.
Parallel
zu diesen Aktivitäten ist die Verwaltung dabei, den vom Rat mit der
Bereitstellung der 25.000,- € im Haushalt vorgegebenen Verfahrensweg zunächst
eine externe Wohnungsmarktanalyse in Auftrag zu geben, umzusetzen. Die nunmehr
beantragte Errichtung eines Wohngebäudes würde aus Sicht der Verwaltung dem
Ergebnis der Wohnungsmarktanalyse vorgreifen und die geplante Auftragsvergabe
in Frage stellen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1.
Peter Hinze
Bürgermeister