Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die
Ausführungen zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Tote oder misshandelte Kinder tauchen in den letzten Jahren immer öfter
in den Medien auf. Dabei steht immer die Arbeit des jeweiligen Jugendamtes im
Fokus. Häufig der einzelne Mitarbeiter, immer der Jugendamtsleiter. Es gibt
ausführliche Ermittlungsakten und Berichte, die teilweise in den
Fachzeitschriften veröffentlicht wurden. Die Fallrevisionen im Zusammenhang mit
Fällen von Kindeswohlgefährdung haben gezeigt, dass Jugendämter sich vor
Eintritt der Krise eine Reihe von Fragen stellen sollten, die im Krisenfall
gestellt werden. Hierzu gehören zum Beispiel: Wer gehört ins Krisenteam? Wer
informiert wen in der Krise? Welche Daten dürfen genutzt werden? Wie werden die
Mitarbeiter geschützt?
Im Jugendamt
Emmerich am Rhein gibt es schon seit mehr als zwanzig Jahren eine Handlungsanweisung
zum Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Jeder Meldung ist seitdem
am Tag ihres Eintreffens auch nachgegangen worden. Dieses Verfahren gab es
folglich bereits vor dem Inkrafttreten des § 8a im SGB VIII im Jahr 2005. Seit
Oktober 2014 gibt es die „Dienstanweisung für die
Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) / Pflegekinderdienstes (PKD)
des Fachbereichs 4 – Jugend, Schule und Sport / Jugendamt zur Sicherstellung
des Kinderschutzes bei Kindeswohlgefährdung“, welche dem Jugendhilfeausschuss
in der Sitzung am 07.01.16 vorgestellt wurde.
Die Erfahrungen aus anderen Jugendämtern zeigen, dass man sich vor
Eintritt eines Krisenfalles Gedanken über ein Krisenmanagement machen sollte.
Dies ist intensiv im letzten Jahr geschehen. Es wurde ein Krisenstab gebildet,
ein Krisenhandbuch erstellt und im Februar diesen Jahres fand außerdem ein Planspiel statt, bei welchem der
Ernstfall geprobt wurde.
Dem Jugendhilfeausschuss wird der Ablauf im Krisenfall vorgestellt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister