Betreff
Bericht über das Krisenmanagement im Jugendamt
Vorlage
04 - 16 1509/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Tote oder misshandelte Kinder tauchen in den letzten Jahren immer öfter in den Medien auf. Dabei steht immer die Arbeit des jeweiligen Jugendamtes im Fokus. Häufig der einzelne Mitarbeiter, immer der Jugendamtsleiter. Es gibt ausführliche Ermittlungsakten und Berichte, die teilweise in den Fachzeitschriften veröffentlicht wurden. Die Fallrevisionen im Zusammenhang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung haben gezeigt, dass Jugendämter sich vor Eintritt der Krise eine Reihe von Fragen stellen sollten, die im Krisenfall gestellt werden. Hierzu gehören zum Beispiel: Wer gehört ins Krisenteam? Wer informiert wen in der Krise? Welche Daten dürfen genutzt werden? Wie werden die Mitarbeiter geschützt?

Im Jugendamt Emmerich am Rhein gibt es schon seit mehr als zwanzig Jahren eine Handlungsanweisung zum Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Jeder Meldung ist seitdem am Tag ihres Eintreffens auch nachgegangen worden. Dieses Verfahren gab es folglich bereits vor dem Inkrafttreten des § 8a im SGB VIII im Jahr 2005. Seit Oktober 2014 gibt es die „Dienstanweisung für die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) / Pflegekinderdienstes (PKD) des Fachbereichs 4 – Jugend, Schule und Sport / Jugendamt zur Sicherstellung des Kinderschutzes bei Kindeswohlgefährdung“, welche dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 07.01.16 vorgestellt wurde.

 

Die Erfahrungen aus anderen Jugendämtern zeigen, dass man sich vor Eintritt eines Krisenfalles Gedanken über ein Krisenmanagement machen sollte. Dies ist intensiv im letzten Jahr geschehen. Es wurde ein Krisenstab gebildet, ein Krisenhandbuch erstellt und im Februar diesen Jahres fand  außerdem ein Planspiel statt, bei welchem der Ernstfall geprobt wurde.

 

Dem Jugendhilfeausschuss wird der Ablauf im Krisenfall vorgestellt.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister