Betreff
Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum Planfeststellungsverfahren nach § 17 Bundesfernstraßengesetz i. V. m. §§ 73, 76 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes NRW, - Neubau der B8 n im Zuge der Beseitigung des Bahnübergangs (ABS 46/2) "Emmerich-Elten (Eltenberg)"
Vorlage
05 - 16 1512/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Stellungnahme im o.g. Planfest-stellungsverfahren zum Neubau der B 8n im Zuge der Beseitigung des Bahnüberganges Emmericher Straße in der vorliegenden zweigeteilten Form.

 

Sachdarstellung :

 

Veranlassung

In der Zeit vom 30.04. – 29.05.2018 haben die Planfeststellungsunterlagen zum Neubau der B8 n im Zuge der Beseitigung des Bahnübergangs ‚Emmericher Straße‘ offen gelegen. Der Einwendungszeitraum dauert noch an bis zum 29.06.2018.

 

Bei diesem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um das straßenrechtliche Verfahren zur Aufhebung des BÜ Emmericher Straße.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein ist aufgefordert, dazu eine Stellungnahme abzugeben und damit mögliche Einwendungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorzubringen.

Träger der Baulast und Vorhabenträger ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein.

 

Öffentlich vorgestellt wurde das Vorhaben zuletzt am 08. Mai 2018 im Kolpinghaus in Emmerich – Elten durch Vertreter des Landesbetriebes Straßen NRW als Vorhabenträger.

 

 

Hauptanliegen der Planung

Anlass der Planung ist die seitens der DB AG verfolgte Aufhebung des Bahnübergangs ‚Emmericher Straße‘. Dazu soll der bisherige niveaugleiche Bahnübergang aufgehoben werden.

 

Inhaltlich plant Straßen NRW, auf einer Länge von 1200 m eine neue B8 n nordwestlich der Gleistrasse parallel zum Gleis am Hangfuß des Eltenberges zu errichten, die in der Folge für den Hauptteil der Verkehre auch keine Gleisquerung mehr in Höhe des Viaduktes erforderlich machen würde.

 

 

Zur Vorgeschichte

Die vorgelegte Planung entspricht der bisher mit der Stadt Emmerich am Rhein abgestimmten, konsensorientierten sog. ‚Bergfußvariante‘ (Ratsbeschluss vom 03.12.2014). Diese war im bahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur ABS 46/2, Planfeststellungsabschnitt 3.5, mit Hinweis auf die Notwendigkeit eines eigenen straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens lediglich nachrichtlich dargestellt.

Mit Beschluss vom 07.11.2017 hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen, sich nunmehr für die sog.‚ modifizierte Gleisbettvariante‘ auszusprechen.

Diese stellt, im Gegensatz zur Bergfußvariante, lt Studie des Büros Hensel, “ein eigenständiges Gesamtverkehrskonzept“ für Elten dar, das eine integrative Lösung sowohl der schienen- wie auch der straßentechnischen Verkehrsführung anstrebt. Dazu soll die komplette Gleisanlage westlich ihrer derzeitigen Lage im Abschnitt Hüthum bis Elten neu errichtet werden, um anschließend die B8 alt auf die derzeitige Gleistrasse zu verlegen. Diese Bundesstraße soll dann über Abzweigungen an den Ortskern sowie an einen künftigen Haltepunkt Elten angeschlossen werden und so die Hauptverkehre in Form einer Ortsumgehung um den Siedlungskern herum geführt werden. Ziel ist es unter anderem, einen Eingriff in den Hang des Eltenberges weitestgehend zu vermeiden.

 

 

Inhaltlicher Aufbau der Stellungnahme

Die nun zur Beurteilung anstehende Frage des straßenbaulichen Verlaufs der B8 wird in einem eigenen Planfeststellungsverfahren von Straßen NRW erörtert (wie auch das Eisenbahnbundesamt sein eigenes schienenbezogenes Verfahren unabhängig davon durch-führt). Das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (§ 78) sieht in bestimmten Fällen beim Zusammentreffen mehrerer Verfahren, die Möglichkeit vor, eine einheitliche Entscheidung in nur einem gemeinsamen Planfeststellungverfahren herbeizuführen. Das hielte die Stadt Emmerich am Rhein für eine geeignetere Vorgehensweise, da die Inhalte und Auswirkungen sich z.T. überschneiden bzw. sich gegenseitig verstärken.

In dieser aktuellen Konstellation ist die Stadt Emmerich am Rhein nun aufgefordert, in dem straßenrechtlichen Verfahren Stellung zu beziehen.

 

Eine aufgrund der Beschlusslage vom 07.11.2017 ausschließlich auf die Gleisbettvariante ausgerichtete Stellungnahme ist aus Sicht der Verwaltung weder sachgerecht noch ratsam.

 

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde gleichwohl für die im Planfeststellungsverfahren befindliche Variante entscheiden und bei Nichtgeltendmachung von Anregungen durch die Gemeinde gehindert sein könnten, sachlich zutreffende Einwände und Anregungen zur Verbesserung der Trasse zu berücksichtigen.

Von daher empfiehlt die Verwaltung, in einem 2. Teil der Stellungnahme die Anregungen zu dem eigentlichen Offenlageentwurf vorzutragen, die im genannten Szenario  dann hilfsweise Berücksichtigung finden sollen, wenn die vom Rat favorisierte Gleisbettvariante nicht zum Planfeststellungsbeschluss kommt.

Diese Vorgehensweise wurde mit dem Rechtsberater der Stadt Emmerich am Rhein, Herrn Dr. Oerder, abgestimmt.

 

 

Anmerkung

Mit der vorliegenden Beschlusslage ist einerseits auch der Beschlussvorschlag aus der Vorlage 05 16-1471/2018, am 24.04.2018 vertagt, faktisch abschlägig beschieden, andererseits der „Konsens im  Sinne der 100 % Förderung“ nach heutigem Stand nicht erreichbar.

 

In seinem Schreiben vom 04.06.2018, eingegangen am 08.06.2018 (Anlage 1), definiert der Minister für Verkehr des Landes NRW die an einen, die „100%-Förderung“ bedingenden Konsens zu stellenden Anforderungen.

 

Die beiliegende Stellungnahme (Anlage 2) entspricht der Beschlussempfehlung des Arbeitskreises ÖPNV/SPNV.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter