Beschlussvorschlag
Zur Schriftführerin der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses und des
Haupt- und Finanzausschusses wird die tarifliche Beschäftigte Frau Marita Evers
bestellt. Im Vertretungsfall nimmt der tariflich Beschäftigte Herr Jannik
Vissser die Aufgabe des Schriftführers wahr.
Sachdarstellung :
Gemäß § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung NW ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Vorsitzenden und einer/einem vom gemeinsamen Haupt- und Finanzausschuss und Schulausschuss bestellten Schriftführer/Schriftführerin unterzeichnet.
Da ein/e Schriftführer/in bzw. ein/e stellv. Schriftführer/in für diese gemeinsame Ausschusssitzung noch nicht bestellt ist, gilt es zur Beginn der Sitzung, diese vorzunehmen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster
Beigeordneter