hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich des
ehemaligen Pioniergeländes in Dornick den Flächennutzungsplan der Stadt
Emmerich am Rhein zu ändern. Das Änderungsverfahren erhält die Bezeichnung 69. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein - Ehemaliges Pioniergelände
in Dornick.
Der Geltungsbereich des Änderungsbereiches ergibt sich aus der beigefügten Karte.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes in der
Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien
zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Anlehnend an die Rahmenplanung aus dem Jahr 2008 hat sich eine
Bietergemeinschaft gefunden, die das ehemalige Pioniergelände in Dornick
erworben hat.
Entsprechend der Rahmenplanung soll im nordöstlichen Bereich, angrenzend
an den Siedlungsbereich Dornicks Wohnbauland entstehen. In der Rahmenplanung
sind 7-10 Wohneinheiten vorgesehen gewesen, realisiert werden sollen nun zehn
Wohneinheiten. Südlich angrenzend den die Wohnbaufläche soll, wie auch in der
Rahmenplanung vorgesehen, eine Obstwiese entstehen. Die im Süden des Geländes
liegende Lagerhalle muss aufgrund dessen, dass sie Teil der Deichschutzanlage
ist, bestehen bleiben. Angedacht ist hier eine gewerbliche Lagernutzung und die
Nutzung des benachbarten Bürogebäudes. Dies bedarf allerdings der Zustimmung
der Landesplanung, die noch aussteht.
Zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens ist es erforderlich,
einen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein stellt den Bereich
als Gemeinbedarfsfläche (ohne Zweckbestimmung) dar.
Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren und das
Bebauungsplanaufstellungsverfahren laufen im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3
BauGB.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01, Sachkonto
52910000
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter