hier: Antrag Nr. XXIII/2018 der CDU- und BGE-Ratsfraktion
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Geistmarkt und
Kleiner Löwe
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat im Jahr 2017 das „Integrierte
Stadtentwicklungskonzept 2025“ (ISEK) für den Bereich der Innenstadt
beschlossen. Die Innenstadt wurde im letzten Jahrzehnt weitgehend modernisiert
(insbesondere Rheinpromenade, Einkaufsstraßen Kaßstraße und Steinstraße,
Rheinpark). Wesentlicher Bestandteil des ISEK ist daher die Gestaltung der Stadteingänge
am Geistmarkt und am Kleinen Löwen. Die inhaltlichen Anforderungen an die
Umgestaltung ergeben sich aus der intensiven Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Politik im Rahmen der Erarbeitung des ISEK.
Um eine der städtebaulichen Bedeutung angemessene gestalterische
Qualität zu erreichen, sollen für die beiden Plätze ein gemeinsamer
städtebaulicher Planungswettbewerb ausgelobt werden. Zur Vorbereitung des
Wettbewerbes wird derzeit die Unterstützung der Architektenkammer NRW in
Anspruch genommen, da es sich bei der Durchführung eines städtebaulichen
Wettbewerbes um ein relativ komplexes Verfahren handelt. Ziel ist es, das
Wettbewerbsmanagement an ein qualifiziertes Büro zu vergeben.
Im November 2017 wurde auf Grundlage des ISEK ein Förderantrag zur
Akquirierung von Städtebaufördermitteln des Landes NRW gestellt. Derzeit liegt
noch keine Rückmeldung seitens der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf über
die Bewilligung der Mittel vor. Bei der Durchführung des Wettbewerbes handelt
es sich um eine reine Planungsleistung und ebenfalls das Wettbewerbsmanagement
soll mit Hilfe der Städtebaufördermittel finanziert werden. Daher darf gemäß den
Förderbestimmungen und in Absprache mit der Bezirksregierung nicht mit der
Ausschreibung der Betreuungsleistungen begonnen werden, bis der Förderbescheid
erteilt wurde. Ansonsten sind die Kosten nicht abrechenbar.
Zeitlich ist die Förderzusage an die Verteilung der
Städtebaufördermittel geknüpft, die im Haushalt des Bundes geregelt wird.
Dieser wurde erst kurz vor der Sommerpause verabschiedet.
Im Haushalt 2018 der
Stadt Emmerich am Rhein sind Mittel für die Wettbewerbsbetreuung und
-durchführung in Höhe von 80.000 € eingestellt.
Wemmer & Janssen Mennonitenstraße
Das Grundstück
Wemmer & Janssen steht in
städtischem Eigentum. Daher unterliegt die Veräußerung dem Vergaberecht. Das
Einzelhandelskonzept und das ISEK sehen an diesem Standort eine Quartiersentwicklung
zu einem Wohn- und Dienstleistungsstandort bzw. ein Fachmarktzentrum mit
definiertem Warensortiment vor. Um die Entwicklung in diese Richtung steuern zu
können, soll der Verkauf des Grundstücks an ein entsprechendes Bebauungskonzept
gekoppelt werden. Da so auch ein Bauauftrag vergeben wird, ist das Vergaberecht
anzuwenden. Die Bausumme wird voraussichtlich eine Höhe erreichen, die ein
komplexes europaweites Vergabeverfahren erforderlich macht.
Der
Grundstücksverkauf soll durch ein „Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb“ abgewickelt werden. Zuschlagskriterien können zum einen
der gebotene Kaufpreis für das Grundstück, zum anderen auch die städtebauliche
Qualität, das Nutzungskonzept und die Unterbringung der notwendigen Stellplätze
sein.
Zur Vorbereitung hat
es hierzu erste Gespräche mit der Architektenkammer NRW gegeben. Da das
Vergabeverfahren durch die Verknüpfung mit dem städtebaulichen Wettbewerb sehr
komplex und fehleranfällig ist, wird von dort die Empfehlung gegeben, die Betreuung
des Wettbewerbs durch ein entsprechend qualifiziertes Büro begleiten zu lassen.
Die Kosten für den
Wettbewerb für das Grundstück „Wemmer & Janssen“ an der Mennonitenstraße sind
nicht in den Haushalt 2018 eingestellt. Im Haushaltsentwurf 2019 sind Finanzmittel
in Höhe von 40.000 € für Verfahrensbetreuung und Rechtsberatung angemeldet.
Somit kann der Auftrag erst nach Haushaltsbeschluss erteilt werden.
Das
Wettbewerbsverfahren startet dann voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2019.
Interessierte haben in diesem offenen Wettbewerb die Möglichkeit, sich mit
einem entsprechenden Kaufangebot und städtebaulichen Konzept um die Entwicklung
der Fläche zu bewerben. Seitens des Fachbereichs 5 wird eine Interessentenliste
geführt, auf der sämtliche bisherigen Anfragen aufgenommen wurden. Zu Beginn
des Verfahrens erfolgt ein gesonderter Hinweis zum Start des Verfahrens.
Weiter Ablauf
Derzeit werden für
beide Wettbewerbe die Ausschreibungsunterlagen für die Verfahrensbetreuung
vorbereitet und mit der Architektenkammer und Vergabestelle abgestimmt. Sobald
die finanziellen Mittel bereitgestellt sind, können qualifizierte Büros zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Zusammen mit den
Wettbewerbsbüros bzw. einer rechtlichen Beratung werden dann die
Auslobungstexte für die Wettbewerbe erarbeitet. Die Grundlagen und
Anforderungen aus dem ISEK wurden bereits durch die Verwaltung
zusammengestellt, so dass noch formelle Anforderungen bezüglich des Wettbewerbsmanagements eingearbeitet werden müssen.
In Abstimmung mit
dem Betreuungsbüro werden parallel vorbereitende Maßnahmen wie die Vermessung
und Baugrunduntersuchung durchgeführt. Im Bereich Geistmarkt sind Gespräche mit
der Kirchengemeinde bezüglich der Umgestaltung der Platzfläche vor der
Christuskirche geplant.
Der Entwurf der
Wettbewerbsauslobung wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur Entscheidung
vorgelegt. Hier soll u. a. die Zusammensetzung der Jury bestimmt werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter