hier: Antrag Nr. XXV/2018 der CDU-Ratsfraktion vom 19.06.2018
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für das Grundstück
Nierenberger Straße 136 einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Förderung des
sozialen Wohnungsbaus in Emmerich am Rhein soll, abweichend vom Ratsbeschluss
vom 12.12.2016, der Antragsteller von den Planungskosten für die Erstellung des
Bebauungsplanes entlastet werden.
Sachdarstellung :
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes
für das Grundstück Nierenberger Straße 136 gestellt. Im Rahmen zweier
abgelehnter Bauvoranfragen für das besagte Grundstück hat sich der
Vorhabenträger nun an die CDU-Fraktion gewandt.
Die Verwaltung hatte dem Vorhabenträger bereits dargelegt, er könne
einen Antrag auf Bebauungsplanaufstellung für das besagte Grundstück stellen,
da sich sein Vorhaben nicht nach § 34 BauGB in die Umgebung einfüge. Dem
Hinweis ist der Vorhabenträger nicht gefolgt.
Nach Ratsbeschluss vom 12.12.2006 (bzw. Juli 2013 Anpassung des
Beschlusses an die HOAI 2013) ist die Verwaltung verpflichtet, sofern eine
Bauleitplanung durch einen privaten Antrag ausgelöst wird - wie im vorliegenden
Fall-, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu schließen, indem er
sich verpflichtet, Planunterlagen beizubringen und die der Gemeinde
entstandenen Personal- und Sachkosten zu erstatten.
Vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Rates der Stadt Emmerich am
Rhein, den sozialen Wohnungsbau zu fördern und der Tatsache, dass der
Vorhabenträger entsprechenden Wohnraum herstellen möchte, soll das
Bauleitplanverfahren abweichend vom vorgenannten Ratsbeschluss durch die Stadt
durchgeführt werden.
Aufgrund der personellen Ausstattung und der Auslastung durch laufende
Projekte weist die Verwaltung darauf hin, dass dieser Vorgehensweise nur
ausnahmsweise zugestimmt werden kann. Bei Aufnahme weiterer Planungen in die
Projektbearbeitung wird die Verwaltung nicht umhin kommen, Prioritäten
festzulegen, was dann dazu führt, dass eine zeitnahe Abwicklung laufender
Verfahren nicht mehr gewährleistet ist. Genau das war aber die Intention des
Ratsbeschlusses vom 12.12.2006 um Vorhabenträgern zu ermöglichen durch eigenes
Mitwirken schneller Baurecht zu erlangen.
Eine zeitnahe Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens ist aufgrund
der Vielzahl an laufenden Projekten und Bauleitplanverfahren nur dann möglich, wenn
hierzu ein Planungsbüro mit der Erstellung der Planunterlagen beauftragt wird.
Die Maßnahme ist derzeit im Haushalt nicht vorgesehen.
Für das Bauleitplanverfahren sind geschätzte Planungskosten in Höhe von
10.000,00 € anzusetzen. Die Mittel können durch andere in diesem Haushaltsjahr
vermutlich nicht kassenwirksam werdende Planungskosten aus dem Budget 500
bereitgestellt werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme ist derzeit
nicht im Haushalt vorgesehen.
Für das Bauleitplanverfahren sind geschätzte Planungskosten in Höhe von
10.000,00 € anzusetzen. Die Mittel können durch andere in diesem Haushaltsjahr
vermutlich nicht kassenwirksam werdende Planungskosten aus dem Budget 500
bereitgestellt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter