hier: Antrag Nr. XIV/2018 der BGE-Ratsfraktion
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Antrag
Die BGE-Ratsfraktion beantragt zur Erhöhung der Fußgängersicherheit die Einrichtung und Ausweisung eines erkennbaren Fußgängerbereiches in dem Rheinpromenadenabschnitt zwischen „Alter Markt“ und „Rheinpromenade 1“ vor Beginn der Sommerferien 2018 in NRW am 16.07.2018.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Vorhandene Beschilderung
Die jetzige Beschilderung zwischen den Bereichen Krantor und Wassertor besteht aus den VZ 242.1 „Fußgängerbereich“ mit dem ZZ 1022-10 „Radverkehr frei“. Der Zusatz „Radverkehr frei“ erlaubt es Radfahrern, hier zu verkehren, allerdings nur im Schritttempo. Die Radfahrer haben grundsätzlich das „Vorgehrecht“ der Fußgänger zu beachten, so dass bereits die bestehende Beschilderung den Radverkehr einschränkt.
Darüber hinaus ist in allen Fällen das Rücksichtnahmegebot gem. § 1 StVO zu beachten.
2. Unfalllage
Die Abfrage bei der Kreispolizeibehörde ergab, dass sich seit 2016 drei Unfälle ereignet haben. Alle Unfälle ereigneten sich zwischen PKW-Fahrer und Radfahrer bzw. einem parkenden Fahrrad. Fußgänger waren nicht beteiligt.
3. Gefahrenlage
In dem Rheinpromenadenabschnitt zwischen „Alter Markt“ und „Rheinpromenade 1“ ist ein Fußgängerbereich ausgewiesen. Der hier zugelassene Radverkehr erfährt durch die bestehende Ausweisung des Fußgängerbereiches eine dahingehende Einschränkung, als dass diese nur Schritttempo fahren dürfen und das „Vorgehrecht“ der Fußgänger zu beachten haben. Von Einzelfällen abgesehen funktioniert diese Verkehrsregelung auf der Rheinpromenade. Bei entsprechender hoher Fußgängerfrequenz wird beobachtet, dass Radfahrer ihr Fahrrad weitgehend an der Hand führen. Insofern kann nicht von dem Bestehen einer Gefahrenlage ausgegangen werden.
4. Zusammenfassung/Fazit
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die zugelassene Benutzung des Fußgängerbereiches im Rheinpromenadenabschnitt zwischen „Alter Markt“ und „Rheinpromenade 1“ durch den Radverkehr keine Gefahrenlage, die über das normale Maß hinausgeht, darstellt. Hiervon zeugt auch die abgefragte Unfalllage.
Nach der Prüfung der Sachlage ist somit zu erkennen, dass eine zusätzliche Hinweisbeschilderung als nicht erforderlich erachtet wird.
In der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung vom 19.06.2018 wurde der Tagesordnungspunkt abgesetzt und
erneut auf die Tagesordnung für die Sitzung am 04.09.2018 gesetzt. Vorher
sollte eine Ortsbesichtigung stattfinden.
In
der Sitzung vom 19.06.2018 regte Mitglied Kaiser an, ergänzende Schilder wie in
Rees mit der Aufschrift „Gemeinsam mit Rücksicht“ aufzustellen (siehe Anlage 2).
Seitens
der Verwaltung wird aufgrund der Unfalllage und der nicht vorhandenen
Gefahrenlage die Anbringung einer zusätzlichen Hinweisbeschilderung als nicht
erforderlich erachtet.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter