Betreff
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW an den Rat der Stadt Emmrich am Rhein - Verleihung des Umweltschutzpreises der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: Eingabe Nr. 11/2018 des AfD Stadtverbandes Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 1563/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Aufhebung der „Richtlinien zur Verleihung des Umweltschutzpreises“.

 

Sachdarstellung :

 

Im Februar 1987 hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein einstimmig Richtlinien für die Verleihung eines Umweltpreises beschlossen (Anlage 1), und benannte Mitglieder für ein Preisgericht. Infolge der Auslobung und der  eingegangenen Vorschläge konnte der Bürgermeister auf Empfehlung des Preisgerichtes im Juni 1988 zum ersten Mal den Umweltschutzpreis an 6 Preisträger verleihen.

 

Im darauffolgenden Jahr beschloss der Rat in seiner Junisitzung, für das Jahr 1989 keinen Umweltschutzpreis zu vergeben, und  stattdessen die vorgeschlagenen Personen im darauf folgenden Jahr erneut in die dann aufzustellende Vorschlagsliste aufzunehmen. Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, die Mittel für den Umweltpreis 1990 um die in 1989 nicht verausgabten Mittel aufzustocken und so einen Betrag von 10.000,- DM in den Haushalt einzustellen.

 

In seiner Maisitzung 1990 beschloss der Rat auf Empfehlung des Preisgerichtes, den Umweltpreis in Höhe von  9.000,- DM an 9 Preisträger zu vergeben und die verbliebenen 1.000,- DM im Folgejahr zusätzlich zu den 5.000,- DM bereitzustellen.

 

Seit 1990 wurde kein Umweltpreis mehr vergeben.

 

Die Richtlinien wurden 1987 mit der Intention aufgestellt, ein Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung für Umweltbelange zu schaffen. Im Laufe der letzten fast drei Jahrzehnte haben sich die Rahmenbedingungen zum Schutze der Umwelt grundlegend geändert. Die Belange des Umweltschutzes haben in nahezu alle Bereiche des öffentlichen Rechtes Einzug gehalten (Bsp. Bauplanungsrecht; hier: Verpflichtung zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen) und sind bei einer Vielzahl zu treffender Entscheidungen umfänglich zu berücksichtigen.

Eine Sensibilisierung der Bevölkerung und Entscheidungsträger in Umweltschutzbelangen ist in den letzten Jahrzehnten u.a. durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen zum Schutze der Umwelt erfolgt. Das durch die Richtlinien im Jahre 1987 geschaffene Instrument wird insofern aus Sicht der Verwaltung nicht mehr so dringlich benötigt, wie zum Zeitpunkt der Aufstellung vor mehr als einem Vierteljahrhundert angenommen.

Die Entwicklung vor Ort – der Preis wurde zuletzt 1990 ausgeschrieben- spiegelt diese Entwicklung wider.

 

Vor dem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Richtlinien für die Verleihung des Umweltpreises aufzuheben.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter