hier: Eingabe Nr. 11/2018 des AfD Stadtverbandes Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Aufhebung der
„Richtlinien zur Verleihung des Umweltschutzpreises“.
Sachdarstellung :
Im Februar 1987
hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein einstimmig Richtlinien für die
Verleihung eines Umweltpreises beschlossen (Anlage 1), und benannte Mitglieder
für ein Preisgericht. Infolge der Auslobung und der eingegangenen Vorschläge konnte der Bürgermeister
auf Empfehlung des Preisgerichtes im Juni 1988 zum ersten Mal den
Umweltschutzpreis an 6 Preisträger verleihen.
Im darauffolgenden
Jahr beschloss der Rat in seiner Junisitzung, für das Jahr 1989 keinen
Umweltschutzpreis zu vergeben, und stattdessen
die vorgeschlagenen Personen im darauf folgenden Jahr erneut in die dann
aufzustellende Vorschlagsliste aufzunehmen. Gleichzeitig sprach er sich dafür
aus, die Mittel für den Umweltpreis 1990 um die in 1989 nicht verausgabten
Mittel aufzustocken und so einen Betrag von 10.000,- DM in den Haushalt
einzustellen.
In seiner
Maisitzung 1990 beschloss der Rat auf Empfehlung des Preisgerichtes, den
Umweltpreis in Höhe von 9.000,- DM an 9
Preisträger zu vergeben und die verbliebenen 1.000,- DM im Folgejahr zusätzlich
zu den 5.000,- DM bereitzustellen.
Seit 1990 wurde
kein Umweltpreis mehr vergeben.
Die Richtlinien wurden 1987 mit der Intention
aufgestellt, ein Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung für Umweltbelange zu
schaffen. Im Laufe der letzten fast drei Jahrzehnte haben sich die
Rahmenbedingungen zum Schutze der Umwelt grundlegend geändert. Die Belange des
Umweltschutzes haben in nahezu alle Bereiche des öffentlichen Rechtes Einzug
gehalten (Bsp. Bauplanungsrecht; hier: Verpflichtung zu ökologischen
Ausgleichsmaßnahmen) und sind bei einer Vielzahl zu treffender Entscheidungen
umfänglich zu berücksichtigen.
Eine Sensibilisierung der Bevölkerung und
Entscheidungsträger in Umweltschutzbelangen ist in den letzten Jahrzehnten u.a.
durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen zum Schutze der Umwelt erfolgt. Das
durch die Richtlinien im Jahre 1987 geschaffene Instrument wird insofern aus
Sicht der Verwaltung nicht mehr so dringlich benötigt, wie zum Zeitpunkt der
Aufstellung vor mehr als einem Vierteljahrhundert angenommen.
Die Entwicklung vor Ort – der Preis wurde
zuletzt 1990 ausgeschrieben- spiegelt diese Entwicklung wider.
Vor dem Hintergrund schlägt die Verwaltung
vor, die Richtlinien für die Verleihung des Umweltpreises aufzuheben.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter