Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Antrag der Grünen von Dezember 2014
- Mitgliedschaft
bei der AGFS
- Mehr Mittel
aus dem Fördertopf Nahmobilität für barrierefreie Verkehrsanlagen und mehr
sichere Fuß- und Radwege.
Antrag der Senioren Union aus dem Jahr 2016
- Mitgliedschaft
bei der AGFS
- Bestimmung
eines Fahrradbeauftragten
Ergänzend und fortführend zu dem integrierten Klimaschutzkonzept aus dem
Jahr 2013, soll ein Klimaschutzteilkonzept erstellt werden, welches das Thema Nahmobilität
in den Fokus nimmt.
Neben der Bilanzierung der Treibhausgasemissionen und der perspektivischen
Errechnung des Einsparpotenzials sollen darin konkrete Maßnahmen und
Handlungsansätze für Emmerich herausgearbeitet werden, die eine Verbesserung
der Nahmobilität schaffen und Fahrten des motorisierten Verkehrs durch
Zufußgehen und Radfahren ersetzen können.
Wichtige Punkte bei denen es Handlungsbedarf gibt, sind:
·
Radwegenetzschlüsse
- Alltagsradverkehr
·
Etablierung
sicherer Abstellanlagen für Fahrräder (insbesondere für E-Bikes, inkl.
Ladestationen)
·
Verbesserung
der Aufenthaltsqualität im Straßenraum für Fußgänger (verschiedener
Altersgruppen) – bspw. Einrichtung von Sitzmöglichkeiten, Einhaltung der
Barrierefreiheit
·
Errichtung
einer Mobilitätsstation zur Vernetzung verschiedener Verkehrsarten (u.a. Bike
and Ride, Ladestation) bspw. an den Bahnhaltepunkten
·
Abwägung
der Möglichkeiten zur Einrichtung von und Anbindung an
Radschnellwegeverbindungen durch das Stadtgebiet.
·
Öffentlichkeitsarbeit
·
Durch
eine Mitgliedschaft in der AGFS soll in Emmerich am Rhein die Fußgänger und
Fahrradkultur gestärkt werden. Wodurch die Stadt auch nach außen ein klares
Zeichen setzen will, sich zukünftig noch stärker für den nicht motorisierten
Verkehr einzusetzen.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden
und Kreise in NRW (AGFS) werden in großen Teilen durch die Verwendung der
Ergebnisse des Klimaschutzteilkonzeptes geschaffen.
Zeitplanung
Die Frist für die Antragstellung endet Ende September. Nach erfolgreicher
Bewilligung der Fördermittel beginnt das Ausschreibungsverfahren für die
Erstellung des Konzeptes. Mit einer Förderzusage ist voraussichtlich Anfang des
nächsten Jahres zu rechnen. Für die Erarbeitung des Konzeptes ist ein Zeitraum
von einem Jahr angesetzt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01
Für ein Klimaschutzteilkonzept Mobilität
dieser Art ist mit Kosten in Höhe von rund 50.000€ zu rechnen.
Die Stadt beabsichtigt für die Erstellung
des Konzeptes, Fördermittel beim Bundesministerium für Umwelt, Natur und
nukleare Sicherheit über den Projektträger Jülich zu beantragen. Für Konzepte
dieser Art können 50% der zuwendungsfähigen Kosten finanziell gefördert werden.
Der derzeitige Haushaltsansatz für die
Erstellung eines Konzeptes Nahmobilität beträgt 30.000,-€. Für das
Haushaltsjahr 2019 werden die Haushaltsansätze entsprechend angepasst.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter