Betreff
Sachstandsbericht Fahrradfreundliche Stadt
Vorlage
05 - 16 1566/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Antrag der Grünen von Dezember 2014

  • Mitgliedschaft bei der AGFS
  • Mehr Mittel aus dem Fördertopf Nahmobilität für barrierefreie Verkehrsanlagen und mehr sichere Fuß- und Radwege.

 

Antrag der Senioren Union aus dem Jahr 2016

  • Mitgliedschaft bei der AGFS
  • Bestimmung eines Fahrradbeauftragten

 

 

Ergänzend und fortführend zu dem integrierten Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2013, soll ein Klimaschutzteilkonzept erstellt werden, welches das Thema Nahmobilität in den Fokus nimmt. 

Neben der Bilanzierung der Treibhausgasemissionen und der perspektivischen Errechnung des Einsparpotenzials sollen darin konkrete Maßnahmen und Handlungsansätze für Emmerich herausgearbeitet werden, die eine Verbesserung der Nahmobilität schaffen und Fahrten des motorisierten Verkehrs durch Zufußgehen und Radfahren ersetzen können.

 

Wichtige Punkte bei denen es Handlungsbedarf gibt, sind:

 

·         Radwegenetzschlüsse - Alltagsradverkehr

·         Etablierung sicherer Abstellanlagen für Fahrräder (insbesondere für E-Bikes, inkl. Ladestationen)

·         Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum für Fußgänger (verschiedener Altersgruppen) – bspw. Einrichtung von Sitzmöglichkeiten, Einhaltung der Barrierefreiheit

·         Errichtung einer Mobilitätsstation zur Vernetzung verschiedener Verkehrsarten (u.a. Bike and Ride, Ladestation) bspw. an den Bahnhaltepunkten

·         Abwägung der Möglichkeiten zur Einrichtung von und Anbindung an Radschnellwegeverbindungen durch das Stadtgebiet.

·         Öffentlichkeitsarbeit

·         Durch eine Mitgliedschaft in der AGFS soll in Emmerich am Rhein die Fußgänger und Fahrradkultur gestärkt werden. Wodurch die Stadt auch nach außen ein klares Zeichen setzen will, sich zukünftig noch stärker für den nicht motorisierten Verkehr einzusetzen.

 

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) werden in großen Teilen durch die Verwendung der Ergebnisse des Klimaschutzteilkonzeptes geschaffen.

 

 

Zeitplanung

Die Frist für die Antragstellung endet Ende September. Nach erfolgreicher Bewilligung der Fördermittel beginnt das Ausschreibungsverfahren für die Erstellung des Konzeptes. Mit einer Förderzusage ist voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres zu rechnen. Für die Erarbeitung des Konzeptes ist ein Zeitraum von einem Jahr angesetzt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01

Für ein Klimaschutzteilkonzept Mobilität dieser Art ist mit Kosten in Höhe von rund 50.000€ zu rechnen.

Die Stadt beabsichtigt für die Erstellung des Konzeptes, Fördermittel beim Bundesministerium für Umwelt, Natur und nukleare Sicherheit über den Projektträger Jülich zu beantragen. Für Konzepte dieser Art können 50% der zuwendungsfähigen Kosten finanziell gefördert werden.

Der derzeitige Haushaltsansatz für die Erstellung eines Konzeptes Nahmobilität beträgt 30.000,-€. Für das Haushaltsjahr 2019 werden die Haushaltsansätze entsprechend angepasst.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter