Betreff
Bestandsaufnahme zur aktuellen WLAN-Versorgung in Emmerich am Rhein und in den Ortsteilen;
hier: Antrag Nr. XXVII 2018 der UWE-Ratsfraktion
Vorlage
01 - 16 1570/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die UWE-Ratsfraktion beantragte mit Schreiben vom 17. Juni 2018 (Anlage 1) eine Bestandsaufnahme zur aktuellen WLAN-Versorgung in Emmerich am Rhein und den Ortsteilen. In seiner Sitzung am 10. Juli 2018 verwies der Rat diesen Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Grundsätzliches

Im Rahmen der Bearbeitung des Antrages der UWE-Ratsfraktion gilt es zunächst darauf hinzuweisen, dass sich ein Auftrag der Verwaltung zur Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit freiem WLAN weder aus dem normativen Aufgabenkatalog der Kommune, noch aufgrund einer entsprechenden Beauftragung durch die politischen Entscheidungsträger herleiten lässt. Die Umsetzung eines solchen Auftrages wäre allein aus finanziellen Gesichtspunkten (vergleiche hierzu Vorlage Nr. 01-1601571/2018 ; Freies WLAN für die Turnhalle des Willibrord-Gymnasiums oder Vorlage Nr.01-16 1481/2018 aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.05.2018; Ermittlung der Kosten zur flächendeckenden Versorgung der Rheinpromenade bzw. der Rheinpromenade inkl. Rheinpark mit freiem WLAN) auch weder leistbar noch vertretbar.

 

Antrag der UWE-Ratsfraktion vom 17.06.2018

Die UWE-Ratsfraktion beantragt eine Bestandsaufnahme zur aktuellen WLAN-Versorgung in Emmerich am Rhein und den Ortsteilen und benennt in ihrer Antragsbegründung zum einen den CDU – Antrag vom 22.11.2012 (kostenlose WLAN-Versorgung der Rheinpromenade). Daran anknüpfend zitiert sie einen Ausschnitt aus einem RP-Onlineartikel vom 17.07.2015, der die Versorgung der Rheinpromenade und der Innenstadt mit freiem Internet zum Inhalt hat. Initiatoren des Ausbaus des Freien WLAN im genannten RP-Artikel waren seinerzeit die Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH in Zusammenarbeit mit der Emmericher-Werbe-Gemeinschaft.

Es gilt zu unterscheiden zwischen den verwaltungsseitig initiierten Aktivitäten (Grundlage: Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 22.11.2012; Beschlussfassung Rat 28.05.2013; Haupt- und Finanzausschuss 15.05.2018) auf der einen Seite und den auf Basis privater Initiativen (vorwiegend Freifunk) bereits realisierten punktuellen WLAN Zugängen im öffentlichen Raum.

 

Die Vorlage wird daraus folgend zum einen den Bestand freier WLAN-Hotspots (Stand: 03.09.2018) aufzeigen und darüber hinaus den aktuellen Sachstand hinsichtlich der - in Umsetzung der o.g. Beschlussfassungen erfolgten- Bewerbung der Stadt Emmerich am Rhein um eine Förderung aus dem EU-Programm  WiFi4EU abbilden.

 

Bestand „freie WLAN-Hotspots“

Der Bestand bestehender WLAN-Hotspots wird in der Anlage 2 abgebildet. Wie diese Übersicht zeigt, handelt es sich in der weitaus überwiegenden Anzahl der bestehenden Hotspots um solche, die auf der Freifunkbewegung basieren. Freifunk definiert sich als eine nicht kommerzielle Initiative zum Aufbau von stadtweiten Datennetzen mit WLAN, den sogenannten Knoten.

Die „Freifunkkarte“, abrufbar unter www.freifunk-karte.de liefert eine aktuelle Übersicht aller bislang installierten und derzeit aktiven Knoten. Diese Karte wird kontinuierlich (alle 4 Stunden) aktualisiert; ein Router, der länger als 72 Stunden inaktiv ist –was zum Beispiel bei Renovierungsarbeiten etc. vorkommen kann, fällt aus der Übersicht raus.

Zum Zeitpunkt der verwaltungsseitigen Recherche (Stand 03.09.2018) wurden im Bereich Emmerich Stadt insgesamt 26 Router angezeigt (davon 22 aktiv). 6 dieser Router sind im Bereich der Rheinpromenade zu verorten.

Hinzu kommen insgesamt 9 weitere Standorte in Emmerich-Elten (7 davon aktiv).

 

Darüber hinaus sind weitere 10 freie WLAN Zugänge im Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein auszumachen, die den Portalen „Hotsplots“, „Meinhotspot“ oder sonstigen privaten Anbietern zuzuordnen sind.

 

Sachstand Realisierung Freies WLAN mittels EU-Förderung

Das Förderprogramm WIFI4EU wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.05.2018 vorgestellt; in diesem Zusammenhang sei auf die ausführliche verwaltungsseitig erstellte Vorlagenummer 01-16-1481/2018 verwiesen.

In dieser Sitzung wurde folgender Konsens erzielt:

 

„Vor dem Hintergrund des bestehenden Prüfauftrages (Anm: hier: Antrag CDU-Ratsfraktion vom 22.11.2012) wird die Verwaltung sich auch in den weiteren Ausschreibungen um einen Zuschlag bewerben und die politischen Entscheidungsträger über den Fortlauf des Projektes in Kenntnis setzen.

Nach erfolgter Zuschlagserteilung gilt es eine Entscheidung einzuholen, ob und ggf. an welcher Stelle das Projekt Freies WLAN umgesetzt werden soll.

Die Verwaltung wird parallel zum Bewerbungsverfahren die aktuelle Rechtsprechung sowie eventuelle weitere Tendenzen hinsichtlich einer Änderung des TMB verfolgen und die politischen Entscheidungsträger über die Rechtslage und ggf. noch bestehende Risiken in Kenntnis setzen“.

 

Seit dem 15.05.2018 haben sich hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung keine neuen Erkenntnisse ergeben. Auch erfolgte bislang kein Zuschlag, der EU-Fördermittel für die Stadt Emmerich am Rhein in Aussicht stellt.

 

Der Sachstand hinsichtlich der Beantragung entsprechender EU-Fördermittel aus dem Programm Wifi4EU stellt sich im Detail wie folgt dar:

 

 

 

unmittelbar nach

Öffnung des Portals    fristgerechte Registrierung der Stadt Emmerich

                                    am Rhein als Antragsteller

 

15.05.2018                  Antragstellung

 

14.06.2018                  Erhalt einer E-Mail über den Widerruf der ersten Aufforderung

                                    zur Einreichung von Anträgen seitens der EU.

Begründet wird der Widerruf mit technischen Problemen und

einer damit zusammenhängenden Ungleichbehandlung der

Antragsteller. Mit gleicher E-Mail erfolgt der Hinweis auf einen

neuen Termin zur Einreichung von Anträgen im Herbst 2018.

Das Prozedere der Registrierung soll nicht wiederholt werden

müssen; das Portal wurde außer Betrieb gesetzt.

 

 

 

 

 

 

06.08.2018                  Erhalt einer E-Mail über den voraussichtlichen weiteren Ablauf :

 

                                    Zweite Hälfte September 2018 : Wiederöffnung des Portals

                                    Zweite Hälfte September 2018 : Aufruf zur Gutscheinbeantragung

                                    Ende November 2018 : Bekanntgabe der Begünstigten

                                    Erste Jahreshälfte 2019 : Zweiter Aufruf zur Gutscheinbeantragung

 

 

Verwaltungsseitig wird im Sinne der vereinbarten Verfahrensweise jeweils frist- und formgerecht die Bewerbung um entsprechende Fördermittel erfolgen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister