hier: Antrag Nr. XXVII 2018 der UWE-Ratsfraktion
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die UWE-Ratsfraktion beantragte mit Schreiben vom 17. Juni 2018 (Anlage
1) eine Bestandsaufnahme zur aktuellen WLAN-Versorgung in Emmerich am Rhein und
den Ortsteilen. In seiner Sitzung am 10. Juli 2018 verwies der Rat diesen
Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss.
Grundsätzliches
Im Rahmen der Bearbeitung des Antrages der UWE-Ratsfraktion gilt es
zunächst darauf hinzuweisen, dass sich ein Auftrag der Verwaltung zur
Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit freiem WLAN weder aus dem
normativen Aufgabenkatalog der Kommune, noch aufgrund einer entsprechenden
Beauftragung durch die politischen Entscheidungsträger herleiten lässt. Die
Umsetzung eines solchen Auftrages wäre allein aus finanziellen Gesichtspunkten
(vergleiche hierzu Vorlage Nr. 01-1601571/2018 ; Freies WLAN für die Turnhalle
des Willibrord-Gymnasiums oder Vorlage Nr.01-16 1481/2018 aus der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 15.05.2018; Ermittlung der Kosten zur
flächendeckenden Versorgung der Rheinpromenade bzw. der Rheinpromenade inkl.
Rheinpark mit freiem WLAN) auch weder leistbar noch vertretbar.
Antrag der UWE-Ratsfraktion vom 17.06.2018
Die UWE-Ratsfraktion beantragt eine Bestandsaufnahme zur aktuellen
WLAN-Versorgung in Emmerich am Rhein und den Ortsteilen und benennt in ihrer
Antragsbegründung zum einen den CDU – Antrag vom 22.11.2012 (kostenlose
WLAN-Versorgung der Rheinpromenade). Daran anknüpfend zitiert sie einen
Ausschnitt aus einem RP-Onlineartikel vom 17.07.2015, der die Versorgung der
Rheinpromenade und der Innenstadt mit freiem Internet zum Inhalt hat.
Initiatoren des Ausbaus des Freien WLAN im genannten RP-Artikel waren
seinerzeit die Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH in Zusammenarbeit mit der
Emmericher-Werbe-Gemeinschaft.
Es gilt zu unterscheiden zwischen den verwaltungsseitig initiierten
Aktivitäten (Grundlage: Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 22.11.2012;
Beschlussfassung Rat 28.05.2013; Haupt- und Finanzausschuss 15.05.2018) auf der
einen Seite und den auf Basis privater Initiativen (vorwiegend Freifunk) bereits
realisierten punktuellen WLAN Zugängen im öffentlichen Raum.
Die Vorlage wird daraus folgend zum einen den Bestand freier
WLAN-Hotspots (Stand: 03.09.2018) aufzeigen und darüber hinaus den aktuellen
Sachstand hinsichtlich der - in Umsetzung der o.g. Beschlussfassungen
erfolgten- Bewerbung der Stadt Emmerich am Rhein um eine Förderung aus dem
EU-Programm WiFi4EU abbilden.
Bestand „freie
WLAN-Hotspots“
Der Bestand bestehender WLAN-Hotspots wird in der Anlage 2
abgebildet. Wie diese Übersicht zeigt, handelt es sich in der weitaus
überwiegenden Anzahl der bestehenden Hotspots um solche, die auf der
Freifunkbewegung basieren. Freifunk definiert sich als eine nicht kommerzielle
Initiative zum Aufbau von stadtweiten Datennetzen mit WLAN, den sogenannten
Knoten.
Die „Freifunkkarte“, abrufbar unter www.freifunk-karte.de
liefert eine aktuelle Übersicht aller bislang installierten und derzeit aktiven
Knoten. Diese Karte wird kontinuierlich (alle 4 Stunden) aktualisiert; ein
Router, der länger als 72 Stunden inaktiv ist –was zum Beispiel bei
Renovierungsarbeiten etc. vorkommen kann, fällt aus der Übersicht raus.
Zum Zeitpunkt der verwaltungsseitigen Recherche (Stand 03.09.2018)
wurden im Bereich Emmerich Stadt insgesamt 26 Router angezeigt (davon 22
aktiv). 6 dieser Router sind im Bereich der Rheinpromenade zu verorten.
Hinzu kommen insgesamt 9 weitere Standorte in Emmerich-Elten (7 davon
aktiv).
Darüber hinaus sind weitere 10 freie WLAN Zugänge im Gebiet der Stadt
Emmerich am Rhein auszumachen, die den Portalen „Hotsplots“, „Meinhotspot“ oder
sonstigen privaten Anbietern zuzuordnen sind.
Sachstand Realisierung Freies WLAN mittels EU-Förderung
Das Förderprogramm WIFI4EU wurde in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 15.05.2018 vorgestellt; in diesem Zusammenhang sei auf die
ausführliche verwaltungsseitig erstellte Vorlagenummer 01-16-1481/2018
verwiesen.
In dieser Sitzung wurde folgender Konsens erzielt:
„Vor dem
Hintergrund des bestehenden Prüfauftrages (Anm: hier: Antrag CDU-Ratsfraktion
vom 22.11.2012) wird die Verwaltung sich auch in den weiteren Ausschreibungen
um einen Zuschlag bewerben und die politischen Entscheidungsträger über den
Fortlauf des Projektes in Kenntnis setzen.
Nach erfolgter
Zuschlagserteilung gilt es eine Entscheidung einzuholen, ob und ggf. an welcher
Stelle das Projekt Freies WLAN umgesetzt werden soll.
Die Verwaltung
wird parallel zum Bewerbungsverfahren die aktuelle Rechtsprechung sowie
eventuelle weitere Tendenzen hinsichtlich einer Änderung des TMB verfolgen und
die politischen Entscheidungsträger über die Rechtslage und ggf. noch
bestehende Risiken in Kenntnis setzen“.
Seit dem 15.05.2018 haben sich hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung
keine neuen Erkenntnisse ergeben. Auch erfolgte bislang kein Zuschlag, der
EU-Fördermittel für die Stadt Emmerich am Rhein in Aussicht stellt.
Der Sachstand hinsichtlich der Beantragung entsprechender
EU-Fördermittel aus dem Programm Wifi4EU stellt sich im Detail wie folgt dar:
unmittelbar nach
Öffnung des Portals fristgerechte
Registrierung der Stadt Emmerich
am
Rhein als Antragsteller
15.05.2018 Antragstellung
14.06.2018 Erhalt
einer E-Mail über den Widerruf der ersten Aufforderung
zur
Einreichung von Anträgen seitens der EU.
Begründet wird der
Widerruf mit technischen Problemen und
einer damit
zusammenhängenden Ungleichbehandlung der
Antragsteller. Mit
gleicher E-Mail erfolgt der Hinweis auf einen
neuen Termin zur
Einreichung von Anträgen im Herbst 2018.
Das Prozedere der
Registrierung soll nicht wiederholt werden
müssen; das Portal
wurde außer Betrieb gesetzt.
06.08.2018 Erhalt
einer E-Mail über den voraussichtlichen weiteren Ablauf :
Zweite
Hälfte September 2018 : Wiederöffnung des Portals
Zweite
Hälfte September 2018 : Aufruf zur Gutscheinbeantragung
Ende
November 2018 : Bekanntgabe der Begünstigten
Erste
Jahreshälfte 2019 : Zweiter Aufruf zur Gutscheinbeantragung
Verwaltungsseitig wird im Sinne der vereinbarten Verfahrensweise jeweils
frist- und formgerecht die Bewerbung um entsprechende Fördermittel erfolgen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Peter Hinze
Bürgermeister