Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt dem überplanmäßigen Aufwand und der überplanmäßigen
Auszahlung in Höhe von 76.792 € als Betriebskostenzuschuss 2018 an die
Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH
zu.
Sachdarstellung :
Der von der Gesellschafterversammlung beschlossene Wirtschaftsplan 2018
der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein
mbH weist einen Fehlbedarf von 76.792 € auf. Im Rahmen der Prüfung des
Abschlusses 2017 wird von dem Wirtschaftsprüfer gefordert, dass für die
Gesellschaft eine dauerhafte auskömmliche Finanzausstattung sichergestellt sein
muss.
Im Rahmen einer – nicht vom Rat zu genehmigenden – überplanmäßigen
Ausgabe wurden bereits durch den Kämmerer vor der Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung über den Jahresabschluss 2017 Anfang September 2018
sowohl für den Jahresfehlbetrag 2016 von 11.847,66 € sowie den Jahresfehlbetrag
2017 von 12.475,05 € zusätzliche städtische Mitteln bereitgestellt.
Aufgrund der vielseitigen Aufgaben der Gesellschaft ist ab 2019
vorgesehen, das bisherige Finanzierungsmodell abzuwandeln und der
Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich mbH für die
Aufgaben der städtischen Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung in Anlehnung
an den Bedarf aus dem jeweiligen Wirtschaftsplan der Gesellschaft einen
jährlichen Betriebskostenzuschuss, den der Rat im Rahmen seiner
Haushaltsberatungen festlegt, zu zahlen. Sollten darüber hinaus Verluste
entstehen, käme erst § 10 des Gesellschaftsvertrages zum Zuge.
Gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW i.V.m. § 8 der Haushaltssatzung bedürfen
Entscheidungen des Kämmerers über die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen ab 50.000 € der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt.
Der überplanmäßige Aufwand entsteht im Produkt 1.100.15.01.01 Sachkonto
53150000; die Deckung ist gewährleistet aus einer niedrigeren allgemeinen
Kreisumlage, Produkt 1.100.16.01.01 Sachkonto 53740000.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Siehe Sachdarstellung
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister