Beschlussvorschlag
Der Rat
wählt unter Berücksichtigung des anlässlich der Kommunalwahlen 2014 (hier:
Ratswahl) in den Ortsteilen erzielten Stimmverhältnisses Herrn Guido Langer zum
Ortsvorsteher des Ortsteiles Praest.
Sachdarstellung :
Gemäß § 39 der
Gemeindeordnung NW i. V. m. den §§ 1 und
12 Abs. 1 der Hauptsatzung wählt der Rat für die Ortsteile Borghees, Dornick,
Hüthum, Klein-Netterden, Praest, Vrasselt und Elten Ortsvorsteher/innen. Entsprechend § 39 Abs. 6 der Gemeindeordnung erfolgt
diese Wahl unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen
Ortsteil erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit des Rates.
Ortsvorsteher/innen sollen in dem Ortsteil, für den sie bestellt werden, wohnen
und müssen dem Rat angehören oder angehören können.
Scheidet ein/e Ortsvorsteher/in
vorzeitig aus dem Amt, so hat der Rat eine/n Ortsvorsteher/in für den Rest
seiner Wahlzeit zu wählen.
Im Ortsteil Praest
wurde im Jahre 2014 wie folgt gewählt:
Ortsteil |
CDU |
SPD |
BGE |
GRÜNE |
LINKE |
FDP |
BSD.NRW |
Praest |
293 |
192 |
102 |
43 |
0 |
8 |
12 |
Der neu gewählte
Rat hat in seiner Sitzung am 16.09.2014 Herrn Wilhelm Nakath zum Ortsvorsteher
des Ortsteiles Praest gewählt (Vorlage Nr. 01- 16 0109/2014). Herr Wilhelm
Nakath hat am 02. August 2018 aus gesundheitlichen Gründen seinen Verzicht auf
dieses Amt erklärt. Der Rat hat folglich für den Ortsteil Praest eine/n neue/n
Ortsvorsteher/in zu wählen. Mit Schreiben vom 13.09.2018 hat die
vorschlagsberechtigte CDU-Ratsfraktion die Wahl des Ratsherrn Guido Langer
angeregt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Entsprechende
Haushaltsmittel für die Entschädigung der Ortsvorsteher stehen im Haushalt
bereit
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster
Beigeordneter