Betreff
Wahl einer/eines Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers für den Ortsteil Praest
Vorlage
01 - 16 1596/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat wählt unter Berücksichtigung des anlässlich der Kommunalwahlen 2014 (hier: Ratswahl) in den Ortsteilen erzielten Stimmverhältnisses Herrn Guido Langer zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Praest.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 39 der Gemeindeordnung NW  i. V. m. den §§ 1 und 12 Abs. 1 der Hauptsatzung wählt der Rat für die Ortsteile Borghees, Dornick, Hüthum, Klein-Netterden, Praest, Vrasselt und Elten Ortsvorsteher/innen.  Entsprechend § 39 Abs. 6 der Gemeindeordnung erfolgt diese Wahl unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Ortsteil erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Ortsvorsteher/innen sollen in dem Ortsteil, für den sie bestellt werden, wohnen und müssen dem Rat angehören oder angehören können.

Scheidet ein/e Ortsvorsteher/in vorzeitig aus dem Amt, so hat der Rat eine/n Ortsvorsteher/in für den Rest seiner Wahlzeit zu wählen.

 

Im Ortsteil Praest wurde im Jahre 2014 wie folgt gewählt:

 

Ortsteil

CDU

SPD

BGE

GRÜNE

LINKE

FDP

BSD.NRW

Praest

293

192

102

43

0

8

12

 

Der neu gewählte Rat hat in seiner Sitzung am 16.09.2014 Herrn Wilhelm Nakath zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Praest gewählt (Vorlage Nr. 01- 16 0109/2014). Herr Wilhelm Nakath hat am 02. August 2018 aus gesundheitlichen Gründen seinen Verzicht auf dieses Amt erklärt. Der Rat hat folglich für den Ortsteil Praest eine/n neue/n Ortsvorsteher/in zu wählen. Mit Schreiben vom 13.09.2018 hat die vorschlagsberechtigte CDU-Ratsfraktion die Wahl des Ratsherrn Guido Langer angeregt.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Entsprechende Haushaltsmittel für die Entschädigung der Ortsvorsteher stehen im Haushalt bereit

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Stefan Wachs

Erster Beigeordneter