hier: 1) Bericht zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden
2) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
II.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Hinweise zum Hochwasserrisiko mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zum Waldausgleich mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu IV.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zur Stromversorgung mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu IV.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zur Stromversorgung mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu VI.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. der
öffentlichen Grünfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf zur
1. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 20.06.2017 den Aufstellungsbeschluss
zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- gefasst
sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden gem. § 13 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer
Einsichtnahme in den Planvorentwurf im Rathaus Emmerich in der Zeit vom
31.07.2017 bis einschließlich zum 01.09.2017 statt.
Im gleichen Zeitraum
wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g.
Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 30.10.2017 bis
einschließlich zum 04.12.2017 statt.
Im gleichen Zeitraum
wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Im Rahmen dieser
Beteiligungen wurden die nachfolgend aufgeführten Anregungen vorgetragen, über
die der Rat der Stadt Emmerich am Rhein unter Abwägung der privaten und
öffentlichen Interessen zu entscheiden hat.
Ergänzend zum
Bebauungsplan-Änderungsverfahren wurde auch der städtebauliche Vertrag zum
Bebauungsplan Nr. E 33/1 Kaserne in Bezug auf den naturschutzfachlichen und
Waldausgleich geändert. Durch die Abrundung des Waldstücks am Mischgebiet wird
ein solcher Ausgleich erforderlich. Er wird an anderer Stelle auf dem
Kasernengelände ausgeglichen.
I. Anregungen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine
Anregungen abgeben.
II. Anregungen aus der Beteiligung der Behörden
a)
Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 14.08.2017
Es wird auf geänderte Gesetzesgrundlagen bezüglich der Überschwemmungsgebiete
bzw. Hochwasserrisikomanagements hingewiesen. Auf die Lage des Plangebietes im
Hochwasserrisikogebiet soll hingewiesen werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise werden in die Bebauungsplan-Änderung aufgenommen.
b)
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 23.08.2017
Die vorhandene
Waldfläche werde von 2.062 m² um 72 m² auf 1.990 m² reduziert. Dieser
Waldflächenverlust müsse im Verhältnis 1:2 im Stadtgebiet ausgeglichen werden.
Stellungnahme der
Verwaltung
Die forstrechtliche
erforderliche Kompensation wird in einem ergänzenden städtebaulichen Vertrag
gem. § 11 BauGB sichergestellt.
III. Anregungen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen
abgeben.
IV. Anregungen aus der Beteiligung der
Behörden
a)
Stadtwerke Emmerich, Schreiben vom 24.11.2017
Mit dem Vorhabenträger wurden in der Vergangenheit mehrere
Abstimmungsgespräche zur Energie- und Wasserversorgung geführt. Nach
gegenwärtigem Stand der Abstimmungsgespräche werden folgende Anregungen zum
Bebauungsplan-Verfahren vorgetragen:
1. Die im anliegenden Übersichtsplan durchgehend rot gezeichnete Trasse
für ein Strommittelspannungskabel ist durch ein Leitungsrecht im Bebauungsplan
zu sichern.
2. Die im Plan blau gestrichelt eingezeichnete Leitung kennzeichnet die
heutige Lage der Mittelspannungsleitung, die zugleich der im Plan
gekennzeichneten Mittelspannungsstation dient, über die die Kaserne bislang mit
Strom versorgt wurde und während der Bauzeit mit Strom versorgt werden soll.
Diese Leitung muss bis zum endgültigen Ausbau der neuen Kabel-Trasse erhalten
bleiben, um Versorgungsengpässe im Stadtgebiet zu vermeiden.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1.
Die zu sichernde Kabeltrasse befindet sich außerhalb des
Geltungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans E 33/1
-Kaserne. Eine Sicherung auf dem Grundstück des Vorhabenträgers muss deshalb
privatrechtlich durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit erfolgen.
Zu 2.
Durch die
fortlaufende Abstimmung zwischen dem Vorhabenträger und den Stadtwerken ist
eine planerische Festsetzung nicht erforderlich.
V. Anregungen aus der erneuten Beteiligung der
Öffentlichkeit
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen
abgeben.
VI. Anregungen aus der erneuten Beteiligung
der Behörden
a) Kreis Kleve vom 02.08.2018
Stellungnahme als
Untere Naturschutzbehörde bzgl. des Naturschutzes:
Die öffentliche
Grünfläche werde mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt und als
Extensivrasen angelegt. Zur Sicherung der entsprechenden ökologischen
Ausprägung dieser Flächen seien folgende Angaben bei den textlichen
Festsetzungen zu ergänzen.
Die Aussaat der
Fläche erfolgt durch Regiosaatgut, Verzicht auf Düngung und Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln, Pflege des Extensivrasens durch 2malige Mahd im Jahr,
frühestens jedoch ab 15. Juni.
Zur Einbuchung des
erzielten Kompensationsüberschusses auf das Ökokonto des Kreises Kleve werde um
Benachrichtigung nach erlangter Rechtskraft des Bebauungsplans gebeten.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Anregung wird
gefolgt und die textlichen Festsetzungen um die vorgeschlagenen Angaben
ergänzt. Die untere Naturschutzbehörde wird zur Rechtskraft des Bebauungsplans
in Kenntnis gesetzt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter